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Schadenersatz für nicht zurückgesandtes DSL Leihgerät

  • April 15, 2020
  • 4 Antworten
  • 144 Aufrufe

In der Rechnung vom 15.4.20 wurde Schadenersatz für nicht zurückgesandten Router aufgeführt. Den Router wurde aber am 24.2. zurückgesandt. An wen kann ich mich wenden. Ich hatte bereits Hotline darauf angesprochen, aber mir wurde gesagt schriftliche Form sei ok. Aber wer ist zuständig?

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Lösung von bielo

In der Rechnung vom 15.4.20 wurde Schadenersatz für nicht zurückgesandten Router aufgeführt. Den Router wurde aber am 24.2. zurückgesandt. An wen kann ich mich wenden. Ich hatte bereits Hotline darauf angesprochen, aber mir wurde gesagt schriftliche Form sei ok. Aber wer ist zuständig?

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Ich würde den Nachweis der Zustellung kopieren und an den Kundenservice senden.

4 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • April 15, 2020

In der Rechnung vom 15.4.20 wurde Schadenersatz für nicht zurückgesandten Router aufgeführt. Den Router wurde aber am 24.2. zurückgesandt. An wen kann ich mich wenden. Ich hatte bereits Hotline darauf angesprochen, aber mir wurde gesagt schriftliche Form sei ok. Aber wer ist zuständig?

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Ich würde den Nachweis der Zustellung kopieren und an den Kundenservice senden.


o2_Lars
  • Moderator
  • April 17, 2020

Hallo @Stuttgart69 und willkommen hier bei uns in der o2 Community :-)

Eine Rücksendung von einem Router ist eigentlich immer nur in zwei Fällen erforderlich. Zum einen, wenn der Vertrag beendet wurde und der DSL Anschluss nicht mehr besteht oder aber wenn ein neuer oder anderer Router entweder zum Austausch oder aufgrund eines ROuterwechsels geschickt wurde.

Bei einem Routeraustausch ist es immer so, dass durch Zusendung eines neuen oder anderen Routers der Router, der bisher am Anschluss läuft, in Rückforderung gerät. Wenn zum Beispiel ein Defekt am Router vermutet wird udn ein neuer zugeschickt wird, dann ist es erforderlich, dass der bisherige Router zurück geschickt wird, auch wenn sich heraus stellen sollte, dass dieser doch noch läuft. Die Rücksendung des neu zugeschickten Routers holt den bisherigen Router nicht aus der Rückforderung.

Was genau war denn bei Dir die Ursache, dass ein Router in Rückforderung gegangen ist? Wurde der Vertrag beendet? Oder liegt ein anderer Grund vor?

Gruß,

Lars


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 17, 2020

Hallo Lars,

ich bin schon lange bei O2 mit dem Handy  war immer zufrieden. So entschloss ich mich dass ihr auch das  Festnetz verwaltet. Am 17. 02.20 begann der DSL Vertrag zu laufen. Ich hatte auch einen Router (Homebox2) bestellt der rechtzeitig bei mir eintraf brauchte ihn nur noch anschließen. Ein paar Tage später wurde mir  ein neuer Router avisiert und zugestellt der besser sein soll als die Homebox. Ich habe die Fritzbox angeschlossen aber nichts ging, daraufhin schickte ich die Fritzbox am 24.2. an die vorgegebene Adresse nach Wittgensdorf zurück und behielt die Homebox. Im Februar bis  ca Mitte März hatte ich keine Probleme mit der Homebox. Nur mit dem iphone habe ich hauptsächlich abends Probleme mit dem Empfang. Immer wieder verschwindet WLAN auf dem iphone. Ist das Einstellungssache?

Mit der Rechnung vom 15.4. kam die Telefon Rechnung unter anderem mit dem Hinweis Schadenersatz für nicht zurückgesandtes DSL Leihgerät. Ich war bis jetzt von der Kompetenz und der Freundlichkeit ganz begeistert. Aber mein Gesprächspartner hatte war nicht gerade freundlich er teilte mir mit dass ich das bitte schön schriftlich einreichen soll und dann hat er aufgelegt- sicherlich ein Einzelfall.   Einer von der Community hat mir geschrieben dass ich die Belege an den Kundenservice schicken soll. Habe aber leider keine Anschrift gefunden. 

Daraufhin habe ich der Telefonica Germany GmbH &Co in Nürnberg ein Einschreiben mit den Belegen gesandt mit der Bitte um Richtigstellung.

Stuttgart69

 

 

 

 


o2_Lars
  • Moderator
  • April 27, 2020

Hallo @Stuttgart69,

hm. Du hast also erst im Februar einen Vertrag bei uns abgeschlossen, warst also vorher bei einem anderen Anbieter? Das wäre eine recht… kurze Frist für die Berechnung eines Routers, aber nicht unmöglich.

So, wie Du es beschreibst, ist es ja genau der Fall, den ich weiter oben angesprochen hatte. Du hast Router A und bekommst, aus welchen Gründen auch immer, Router B zugeschickt. Router A ist dadurch automatisch in der Rückforderung, es gibt keinen Weg daran vorbei, dass Router A zurück geschickt werden muss. Auch dann nicht, wenn Router B zurück geschickt wurde. Denn die Berechnung erfolgt in einem solchen Fall eben für den Router, der in Rückforderung gegangen ist, also den ersten Router, den Du erhalten hast, die Homebox.

Eine Guthabenbuchung kann in dem Fall nur erteilt werden, wenn diese Homebox an uns zurück geht… :-/

Gruß,

Lars