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Hallo. Ich habe vor mindestens 4 Jahren eine Fritzbox 7490 als Router bei O2 gewählt. Wie hoch ist der Restwert, falls ich diese nicht zurückgeben möchte?



falls ich diese nicht zurückgeben möchte?



Diese Wahl steht nicht dir vertraglich nicht zu. Die Rückgabe ist vertraglich vereinbart:



Bereitgestellte Endgeräte

Die zur Nutzung des Internetzugangs notwendige(n) Telekommunikationsendeinrichtung(en) (im Folgenden „Router“) wird dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses überlassen. ¼...]

Bereitgestellte technische Geräte verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.



O2 macht auch kein Kaufangebot bei Vertragsende. Daher wird dir sicher niemand offiziell sagen, wie hoch genau der berechnete Schadensersatz für nicht zurück geschickte Leihgeräte sein wird.




Probiere es aus. Schick diese nicht zurück, warte die Rechnung ab, passt dir der Preis? Zahlen.



Passt dir der Preis nicht, schick Sie zurück und bekomme das Geld erstattet, falls es sich überschneidet.



Generell würde ich aber die 7490 zurück schicken. Eine 4 Jahre alte Fritte ist alt und weg damit.



Bei der Telekom bekommst du die 7590 für 160 Euro als Eigentum. Selbst wenn du nur 80 Euro bei o2 für die Fritte zahlen müsstest, wäre es im Vergleich zur Telekom teuer, da die 7490 in absehbarer Zeit bei AVM in den EOS Status geht.



Bei Vodafone gibt es die 7590 auch. Ich hatte es mir dort nicht genau angeguckt aber so wie ich das gesehen hatte, nur als Leihgerät.




Ergänzen möchte ich noch, dass durch das "Nicht-zurück-schicken" kein Kaufvertrag zustande kommt. D.h. es bestehen auch keine Gewährleitungsansprüche gegenüber o2. Bei einem gewerblichen Verkauf gebrauchter Dinge stünde dem privaten Käufer sonst die übliche 2jährige Gewährleistung zu, die nur auf ein Jahr verkürzt, aber nicht ausgeschlossen werden kann. 



Da du auch keinen Kaufbeleg hast, dürfte auch die Inanspruchnahme der AVM Herstellergarantie nicht in Frage kommen. Da sich in der Vergangenheit Fritzboxen durchaus anfällig gegenüber Überspannungschäden gezeigt haben, ist zu überlegen ob Miete/Leihe nicht doch eine gute Idee ist.




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