Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

o2 Beschwerde!

  • January 28, 2020
  • 9 Antworten
  • 176 Aufrufe

Hallo zusammen,

mein Router hatte einen Defekt und nach mehrmaligen Telefonat wurde mir ein neuer Router zugeschickt, mit dem Hinweis das ein Rücksendeschein mit beiliegt für die Rücksendung des defekten Routers. Es lag kein Rücksendeschein bei. Nach erneuter Rücksprache mit einem O2 Mitarbeiter über die Hotline wurde mir zugesichert das nun ein Rücksendeschein per Post versendet wird. Ich habe nie einen Rücksendeschein erhalten.

Nach ca. zwei Woche wurde mir ohne jeglichen Hinweis 45,56€ von meinem Konto als Zusatzleistungen abgebucht. Nach erneuter Rücksprache mit einem O2 Mitarbeiter über die Hotline wurde mir berichtet, dass dies aufgrund des nicht zurück gesendeten (defekten) Router von meinem Konto abgebucht wurden. Ich habe das Geld über meine Bank zurückgebucht und den bestehenden DSL Vertrag gekündigt! Der Vertrag läuft noch bis April 2020. O2 hat mir ebenfalls eine Mahngebühr ausgestellt.

Heute wurde mein DSL Anschluss abgeschaltet und ich habe keinen Internetzugriff mehr.

Ich werde nun Prüfen ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt.

Sollte in den nächsten Tagen keine Lösung gefunden werden, werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden und meine negativen Erfahrungen in den sozialen Netzwerken kundtun!

Ich hoffe das wir eine Lösung finden womit beide Parteien glücklich sind.

Lösung von schluej

Moin,

da Du das Eigentum von O2 nicht zurück gesendet hast ist es rechtens das O2 Dir dieses in Rechnung stellt.

Den Rücksendeschein kann man sich hier https://www.o2online.de/service/bestellung-lieferung/retoure/

selbst erstellen. Das solltest Du auch machen, wenn Du die Gebühr für den Router nicht zahlen willst.

Insgesamt wird Dir vermutlich auch die Verbraucherzentrale da nichts anderes raten.

Nur wollen die noch 65€ haben (glaube ich).

P.s. Das ist nicht Dein Router, sonder das Gerät das Dir O2 geliehen/ vermietet hat.

Bei Bedarf auch mal in die AGB schauen. 

9 Antworten

schluej
Legende
  • Lösung
  • January 28, 2020

Moin,

da Du das Eigentum von O2 nicht zurück gesendet hast ist es rechtens das O2 Dir dieses in Rechnung stellt.

Den Rücksendeschein kann man sich hier https://www.o2online.de/service/bestellung-lieferung/retoure/

selbst erstellen. Das solltest Du auch machen, wenn Du die Gebühr für den Router nicht zahlen willst.

Insgesamt wird Dir vermutlich auch die Verbraucherzentrale da nichts anderes raten.

Nur wollen die noch 65€ haben (glaube ich).

P.s. Das ist nicht Dein Router, sonder das Gerät das Dir O2 geliehen/ vermietet hat.

Bei Bedarf auch mal in die AGB schauen. 


Denner
Legende
Forum|alt.badge.img+40
  • Legende
  • January 28, 2020

Dazu kommt noch Schadenersatz für den zweiten Router und die Grundgebühren bis April werden in einer Summe fällig.

 

schön ins Bein geschossen!


schluej
Legende
  • January 28, 2020

Dazu kommt noch Schadenersatz für den zweiten Router und die Grundgebühren bis April werden in einer Summe fällig.

 

schön ins Bein geschossen!

Ich hoffe doch das er  den unstrittigen Betrag dann überwiesen hat😳


Forum|alt.badge.img+21
  • Legende
  • January 28, 2020

Nun, wer nicht die Rechnung einfach nicht bezahlt, dem wird eben der Anschluss abgestellt. Das ist soweit normal und erwartbar. Ist bei anderen Anbietern auch nicht anders.


schluej
Legende
  • January 28, 2020

@blablup Wenn er die Grundgebühr bezahlt darf O2 ihm wegen des nicht bezahlten Router den Anschluss nicht sperren. Das wäre nicht verhältnismäßig. Selbst jetzt müsste man noch sicherstellen das er telefonisch erreichbar ist (war zumindest früher so). Wenn Zahlumgsrückstand nicht > 75€ ist auch nicht ( LG Baden-Baden 03.12.2012 (Az. 2 T 65/12) )
§45k ABS. 2 TGK gibt die Voraussetzungen vor!

Abgesehen davon sollte man die unstrittigen Beträge der Rechnung überweisen.

Und ggf. Den Rücksendeschein an die Kundenbetreuung Faxen, das kam man ggf. Bei der Post mach (mit der Abgabe des Router). Ich persönlich würde noch 5€ mehr überweisen für Rüla. 


Denner
Legende
Forum|alt.badge.img+40
  • Legende
  • January 28, 2020

Naja, wer sich kindisch verhält, muss mit den Erziehungsmaßnahmen leben.


Forum|alt.badge.img+21
  • Legende
  • January 28, 2020

@blablup  Selbst jetzt müsste man noch sicherstellen das er telefonisch erreichbar ist (war zumindest früher so).

Der TE schreibt doch, dass er keinen Internetzugang mehr hat. Ich gehe daher davon aus, dass die Telefonie noch funktioniert. Der Zahlungsrückstand liegt bei mehr als einem Monatsbetrag, da halte ich eine Internetsperre für durchaus angemessen. Die Bereitstellung eines kostenlosen Rücksendescheins ist nicht vertraglich vereinbart, im Gegenteil heißt es im Vertrag, dass der Kunde bei Erhalt eines neuen Geräts das alte Gerät auf eigene Kosten zurückschicken muss. Darüber hinaus kann der TE sich jederzeit einen kostenlosen Schein als freiwillige Leistung von o2 ausdrucken. Wer den Vertrag ignoriert, nicht bereit ist sich den Schein auszudrucken und dann die berechtigte Abbuchung zurückbuchen lässt, verhält sich eindeutig nicht vertragskonform. Da sind entsprechende Mahnmaßnahmen für mich sehr verständlich. 


schluej
Legende
  • January 28, 2020

@blablup  Selbst jetzt müsste man noch sicherstellen das er telefonisch erreichbar ist (war zumindest früher so).

Der TE schreibt doch, dass er keinen Internetzugang mehr hat. Ich gehe daher davon aus, dass die Telefonie noch funktioniert. Der Zahlungsrückstand liegt bei mehr als einem Monatsbetrag, da halte ich eine Internetsperre für durchaus angemessen. Die Bereitstellung eines kostenlosen Rücksendescheins ist nicht vertraglich vereinbart, im Gegenteil heißt es im Vertrag, dass der Kunde bei Erhalt eines neuen Geräts das alte Gerät auf eigene Kosten zurückschicken muss. Darüber hinaus kann der TE sich jederzeit einen kostenlosen Schein als freiwillige Leistung von o2 ausdrucken. Wer den Vertrag ignoriert, nicht bereit ist sich den Schein auszudrucken und dann die berechtigte Abbuchung zurückbuchen lässt, verhält sich eindeutig nicht vertragskonform. Da sind entsprechende Mahnmaßnahmen für mich sehr verständlich. 

Emotional gebe ich Dir Recht…

Aber §45k ABS. 2 TGK sieht das anders.

(2) 1 Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. 2Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. 3Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. 4Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. 5Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.

Und wenn andere sich an Regeln halten sollen… Dann sollte O2 diesen Anspruch auch erfüllen, oder?

Und wenn wir hier dem Kunden erklären können das es keinen Rücksendeschein geben muss,

dann sollte es doch ein Support MA erst recht können! Und dann zumindest mal die Adresse per SMS oder Mail an den Kunden bringen. 


o2_Matze
  • Moderator
  • January 30, 2020

Hallo @Pusher357 

Willkommen in der o2 Community. Schade, das dein erster Besuch hier bei uns unter diesen Umständen zustande gekommen ist :-( 

Vielleicht können wir das ganze doch noch zusammen lösen. 

Machen wir eine kurze Bestandsaufnahme: Aktuell ist der Anschluss aufgrund offener Posten gesperrt. 

Hier solltest du bitte zeitnah die noch zu zahlenden Posten begleichen, damit es nicht zu weiteren Mahnkosten kommt. 

Hast du denn jetzt den Router schon zurückgeschickt? 

VG Matze