Hallo Support,
ich bekam ein Schreiben über einen bevorstehenden Technologiewechsel. Was das genau bedeutet, erschließt sich mir nicht aus dem Brief. Dann steht da drin, ich bekomme eine Homebox zugesandt. Die brauche und will ich nicht. Ich habe seinerzeit eine Fritzbox 7270 von euch erstanden und die will ich weiter benutzen.
Wie kann man einen kompetenten Gesprächspartner ans Telefon bekommen um die Sache zu klären?
Ich habe ich eine Stunde lang in der Telefonwarteschleife verbracht und bin dann raus geflogen. Eine eMail kann man euch auch nicht schreiben. Mehr schreibe ich dazu nicht :-(
Das Schreiben ist ziemlich unverständlich, teilweise sind die Variablen aus der Serientextverarbeitung nicht ersetzt worden. Bitte fahrt eure Sparprogramme zurück und bietet wieder soliden Service!
Deshalb meine Fragen:
Wie stoppe ich den Routerversand?
Kann ich meine 7270 weiter benutzen?
Muss ich was tun?
Ich gehe davon aus, dass O2 mir im Falle des Falles eine passende Fritzbox kostenfrei zusendet. Der Technologiewechsel sollte schließlich zu euren Lasten gehen.
Freundliche Grüße,
Roland
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Eben, Technik entwickelt sich weiter. Stimmt, tut sie beim Technologiewechsel aber nicht. Bis auf das ADSL (lassen wir VDSL mal außen vor) von O2 eigener auf einen ADSL Port der Telekom umgestellt wird. Selbst Annex J spielt hier keine Rolle, da Annex J von der 7270 unterstützt wird. Technisch gesehen gibt es bei der 7270 keinen Grund.
Zusätzlich kommt ja die Vertragsänderung noch dazu. Vorher ein Recht auf SIP Daten, nach dem Wechsel nicht, obwohl vertraglich vorher so abgeschlossen. Das der Gestzgeber O2 jetzt zwingt, macht die Sache wieder etwas besser, ändert aber nichts an den Hardwaregegebenheiten. Ein Austausch muss gleichwertig sein und die Telekom spielt hier keine Rolle. Allein schon weil das Geschäftsmodell ein anderes ist.
Telekom = kaufen oder mieten
O2 = Leihrouter
Hier ist o2 selbst in der Pflicht die passende Hardware zu stellen und zwar durch die Umstellung von Kauf zu Mietmodell in gleichwertiger Form oder Sonderkündigungsrecht. Aber das wird O2 von Fall zu Fall als Einzelentscheidung dann entscheiden, ganz nach dem wie hoch das Risiko eines Prozesses ist. Daher kann an diesem Punkt schwer spekuliert werden.
Zusätzlich kommt ja die Vertragsänderung noch dazu. Vorher ein Recht auf SIP Daten, nach dem Wechsel nicht, obwohl vertraglich vorher so abgeschlossen. Das der Gestzgeber O2 jetzt zwingt, macht die Sache wieder etwas besser, ändert aber nichts an den Hardwaregegebenheiten. Ein Austausch muss gleichwertig sein und die Telekom spielt hier keine Rolle. Allein schon weil das Geschäftsmodell ein anderes ist.
Telekom = kaufen oder mieten
O2 = Leihrouter
Hier ist o2 selbst in der Pflicht die passende Hardware zu stellen und zwar durch die Umstellung von Kauf zu Mietmodell in gleichwertiger Form oder Sonderkündigungsrecht. Aber das wird O2 von Fall zu Fall als Einzelentscheidung dann entscheiden, ganz nach dem wie hoch das Risiko eines Prozesses ist. Daher kann an diesem Punkt schwer spekuliert werden.
Mit VDSL betrachte ich die Sache noch leicht anders!
Der Technologiewechsel erfolgt auf Verlangen von O2. Trifft dieser jetzt auf einen VDSL Port und somit auf die Umstellung von ADSL zu VDSL, wäre eine Unterhaltung mit dem Kunden angebracht. Da stimmt deine Aussage dann, ändert aber nichts an den blauen Vertragsgrundlagen (KAUFROUTER) und das einfach auf Miete umgestellt wird. Also eine einseitige Vertragsänderung. Hier müsste man dann bei einem Wechsel von der 7270 zu Router X reden oder bei Reklamation eine Lösung finden aber sicher nicht zum vollen Preis, da die Vertragsgrundlagen einseitig geändert wurden.
O2 löst das Problem in dem die Fritte meistens kostenlos verschickt wird. Darauf sollte man auch hinweisen.
Der Technologiewechsel erfolgt auf Verlangen von O2. Trifft dieser jetzt auf einen VDSL Port und somit auf die Umstellung von ADSL zu VDSL, wäre eine Unterhaltung mit dem Kunden angebracht. Da stimmt deine Aussage dann, ändert aber nichts an den blauen Vertragsgrundlagen (KAUFROUTER) und das einfach auf Miete umgestellt wird. Also eine einseitige Vertragsänderung. Hier müsste man dann bei einem Wechsel von der 7270 zu Router X reden oder bei Reklamation eine Lösung finden aber sicher nicht zum vollen Preis, da die Vertragsgrundlagen einseitig geändert wurden.
O2 löst das Problem in dem die Fritte meistens kostenlos verschickt wird. Darauf sollte man auch hinweisen.
O2 geht hier etwas ungeschickt vor. Wäre doch alles ok. wenn man anbieten würde Homebox für lau oder 7490 für 30 oder 80€. Die Umstellungen erfolgen leider völlig ohne Beachtung von Kundengegebenheiten wie ISDN-Geräte, Routerfunktionalität etc.
Und die Telekom-Argumentation ist etwas fehl am Platz, denn wozu sind wir alle denn bei einem alternativen Anbieter? Passender wäre ein Vergleich mit z.B. 1&1 oder meinetwegen Vodafone.
Und die Telekom-Argumentation ist etwas fehl am Platz, denn wozu sind wir alle denn bei einem alternativen Anbieter? Passender wäre ein Vergleich mit z.B. 1&1 oder meinetwegen Vodafone.
VoIP-Droide schrieb:Ich sage ja, in dem Fall von ADSL zu VDSL müsste man reden. Die Fritte müsste wenigstens dann zum halben Neukundenpreis bei O2 bestellbar sein oder in dem Anschreiben zu Umstellung darauf hingewiesen werden. Wäre kundenfreundlich aber das Thema kundenfreundlich ist nicht gerade in spannendes im Moment bei O2, wohl mehr eins mit Spannung...
O2 geht hier etwas ungeschickt vor. Wäre doch alles ok. wenn man anbieten würde Homebox für lau oder 7490 für 30 oder 80€. Die Umstellungen erfolgen leider völlig ohne Beachtung von Kundengegebenheiten wie ISDN-Geräte, Routerfunktionalität etc.
Und die Telekom-Argumentation ist etwas fehl am Platz, denn wozu sind wir alle denn bei einem alternativen Anbieter? Passender wäre ein Vergleich mit z.B. 1&1 oder meinetwegen Vodafone.
Fakt ist aber meiner Meinung nach, auf die Möglichkeiten sollte man hinweisen, denn es gibt diese ja und O2 reagiert im Fall einer Reklamation auch. Es wird aber verschwiegen im Forum von einigen, obwohl es bekannt ist.
Da bei den O2-Alttarifen Router Kaufgeräte sind, macht das überhaupt keinen Unterschied zur Telekom. Der TE wechselt ja auf VDSL und bekommt für seinen Tarif auch eine super Leistung geboten. Da die Verträge technikneutral formuliert sind, ist O2 berechtigt so eine Veränderung vorzunehmen. Dem Kunden wird der Kaufrouter auch nicht weggenommen und er wird nicht auf "Miete" umgestellt. Hätte er z.B. eine Fritzbox 7390, könnte er sie weiterverwenden. Es gibt lediglich zusätzlich einen kostenlosen Leihrouter, obwohl der Kunde keinen Anspruch darauf hat. Der Kauf eines Routers ist für den Kunden nach wie vor im freien Handel möglich, eine Fritzbox 7430 gibt es z.B. schon für unter 100 EUR.
Bei 1&1 ist es übrigens noch schlimmer, da zahlt man ein monatliches Entgelt und das Gerät gehört einem nach 2 Jahren. Das Entgelt muss man aber trotzdem weiter zahlen, wenn man nicht den gesamten Vertrag kündigt. 1&1 übernimmt aber nur 2 Jahre Gewährleistung. Danach steht der Kunde z.B. bei der 7412 im Regen bei Defekt oder Technikwechsel, zahlt aber trotzdem weiter die monatlich Beträge.
1&1: Keine Garantie für WLAN-Router - teltarif.de News
Im übrigen beschwert sich der TE nicht darüber, dass O2 ihm keine Fritzbox 7490 gibt, sondern dass man ihm nicht unaufgefordert eine solche zum Nulltarif zugeschickt hat oder ihn vorab gefragt hat, was er denn gern hätte. Ich meine er bekommt eine Gratis-Umstellung auf VDSL, höhere Geschwindigkeit als im Tarif, ein modernes Gratis-Leihgerät und es bleibt beim sehr günstigen Preis seines alten Tarifs. Also das ist für mich wirklich klagen auf allerhöchsten Niveau!
Bei 1&1 ist es übrigens noch schlimmer, da zahlt man ein monatliches Entgelt und das Gerät gehört einem nach 2 Jahren. Das Entgelt muss man aber trotzdem weiter zahlen, wenn man nicht den gesamten Vertrag kündigt. 1&1 übernimmt aber nur 2 Jahre Gewährleistung. Danach steht der Kunde z.B. bei der 7412 im Regen bei Defekt oder Technikwechsel, zahlt aber trotzdem weiter die monatlich Beträge.
1&1: Keine Garantie für WLAN-Router - teltarif.de News
Im übrigen beschwert sich der TE nicht darüber, dass O2 ihm keine Fritzbox 7490 gibt, sondern dass man ihm nicht unaufgefordert eine solche zum Nulltarif zugeschickt hat oder ihn vorab gefragt hat, was er denn gern hätte. Ich meine er bekommt eine Gratis-Umstellung auf VDSL, höhere Geschwindigkeit als im Tarif, ein modernes Gratis-Leihgerät und es bleibt beim sehr günstigen Preis seines alten Tarifs. Also das ist für mich wirklich klagen auf allerhöchsten Niveau!
blue_screen schrieb:
Da bei den O2-Alttarifen Router Kaufgeräte sind, macht das überhaupt keinen Unterschied zur Telekom. Der TE wechselt ja auf VDSL und bekommt für seinen Tarif auch eine super Leistung geboten. Da die Verträge technikneutral formuliert sind, ist O2 berechtigt so eine Veränderung vorzunehmen. Dem Kunden wird der Kaufrouter auch nicht weggenommen und er wird nicht auf "Miete" umgestellt. Hätte er z.B. eine Fritzbox 7390, könnte er sie weiterverwenden. Es gibt lediglich zusätzlich einen kostenlosen Leihrouter, obwohl der Kunde keinen Anspruch darauf hat. Der Kauf eines Routers ist für den Kunden nach wie vor im freien Handel möglich, eine Fritzbox 7430 gibt es z.B. schon für unter 100 EUR.
Ob es eine einmalige Mietgebühr ist oder Leihgebühr, spielt doch keine Rolle. Ändert nicht die Sache. Vorher Fritte, nachher Fritte. Macht O2 im Fall einer Reklamation auch anstandslos. Von daher ...
Im übrigen beschwert sich der TE nicht darüber, dass O2 ihm keine Fritzbox 7490 gibt, sondern dass man ihm nicht unaufgefordert eine solche zum Nulltarif zugeschickt hat oder ihn vorab gefragt hat, was er denn gern hätte. Ich meine er bekommt eine Gratis-Umstellung auf VDSL, höhere Geschwindigkeit als im Tarif, ein modernes Gratis-Leihgerät und es bleibt beim sehr günstigen Preis seines alten Tarifs. Also das ist für mich wirklich klagen auf allerhöchsten Niveau!
Nein ist es nicht...
Ich zitiere mich mal
Weil die Homebox selbst zur veralteten 7270 kein gleichwertiger Ersatz ist. O2 entwertet (ich würde sagen enteignet) hier bezahlte Hardware. Die Rolle ob man könnte, wenn man die Zugangsdaten hat, spielt keine Rolle da dies von O2 nicht supportet wird. Der Kunde hatte seiner Zeit die Möglichkeit ein Ufo zu nehmen oder die Fritte und der Kunde hat scheinbar aus gutem Grund sich für die doch recht teure Fritte entschieden. Ein Technologiewechsel und damit der Versand der Homebox, ist kein gleichwertiger Austausch. Auch nicht wenn das Wlan der 7270 schlechter ist
Wie gesagt: Der TE hat mit der Fritzbox 7270 ein Gerät gekauft. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist liegt jegliches Risiko bei ihm. O2 ist rechtlich nicht verpflichtet, ihm gleich aus welchem Grund irgendeinen Ersatz egal ob zum Kauf oder zur Miete anzubieten. Eine Fritzbox 7270 ist schon Jahre alt und hat damit ihre Schuldigkeit getan. Dass ein altes Gerät nun veraltet ist, ist doch nicht die Schuld von O2. Würde man den TE wieder auf ADSL mit mickerigen Datenraten schalten, wäre er sicher auch nicht zufrieden.
Zum Thema ADSL zu VDSL hatte ich ja schon was geschrieben.
Grundsätzlich gibt es aber noch die 7390, welche von O2 verkauft wurde. Gleiches Prozedere aber wäre VDSL tauglich. Kriegt noch Updates durch AVM und ist somit voll im Services der Hardware. Die Gewährleistungsfrist ist hier nicht auf 2 Jahre zu sehen. Meiner Ansicht nach.
Bei Verträgen die vorher schon nur IADS hatten und somit die alten Verträge von Alice, joa, stimme ich dir zur.
Da sehe ich deine Ausführungen auch genau so. O2 stellte einen Router zur Verfügung, O2 stellt was um, vergibt einen neuen...
Dort wird die Fritte auch gar nicht angeboten.
Eine Vertragsänderung von Kauf zu Leihgerät beinhaltet aber mehr als eine simple Technologieumstellung. Wie ich schon sagte, Reklamation und O2 macht es auch genau so. Von daher scheint O2 es ja im Fall einer Rekla nicht großartig anders zu sehen. Somit ist es nach außen, wir versuchen es mal.
Wobei der Technologiewechsel auch zum Vertragswechsel führt. Die Grundlage der SIP und Gerät und Benutzerdaten entfielen damit auch. Nach der Gesetzesänderung sieht es etwas anders aus aber das hatte ich weiter oben ja schon erläutert. Hier sehe ich noch immer eine Sonderkündigung, da Bestandteile aus dem laufenden Vertrag genommen wurden. Könnte ein Grund sein warum O2 so freundlich mit fritten um sich wirft, im Fall einer Rekla seiner Zeit. Der Fall mit der Sonderkündigung aus meiner Sicht, bezogen auf die Vertragsänderung kann nicht durch den Kunden widersprochen werden. Würde wohl eine Einzelfallentscheidung und notfalls auch vor Gericht. Ich könnte aber wetten, würde O2 nicht zu Gericht kommen lassen und den Kunden nach drei Briefen durch den Anwalt aus den Vertrag entlassen
Zum Thema 1 und 1, bei denen gibt es auch Verträge ohne Router und somit ohne monatliche Gebühr. Daher ist deine Beschreibung der Nachteile durch 1 und 1 nicht ganz korrekt.
Grundsätzlich gibt es aber noch die 7390, welche von O2 verkauft wurde. Gleiches Prozedere aber wäre VDSL tauglich. Kriegt noch Updates durch AVM und ist somit voll im Services der Hardware. Die Gewährleistungsfrist ist hier nicht auf 2 Jahre zu sehen. Meiner Ansicht nach.
Bei Verträgen die vorher schon nur IADS hatten und somit die alten Verträge von Alice, joa, stimme ich dir zur.
Da sehe ich deine Ausführungen auch genau so. O2 stellte einen Router zur Verfügung, O2 stellt was um, vergibt einen neuen...
Dort wird die Fritte auch gar nicht angeboten.
Eine Vertragsänderung von Kauf zu Leihgerät beinhaltet aber mehr als eine simple Technologieumstellung. Wie ich schon sagte, Reklamation und O2 macht es auch genau so. Von daher scheint O2 es ja im Fall einer Rekla nicht großartig anders zu sehen. Somit ist es nach außen, wir versuchen es mal.
Wobei der Technologiewechsel auch zum Vertragswechsel führt. Die Grundlage der SIP und Gerät und Benutzerdaten entfielen damit auch. Nach der Gesetzesänderung sieht es etwas anders aus aber das hatte ich weiter oben ja schon erläutert. Hier sehe ich noch immer eine Sonderkündigung, da Bestandteile aus dem laufenden Vertrag genommen wurden. Könnte ein Grund sein warum O2 so freundlich mit fritten um sich wirft, im Fall einer Rekla seiner Zeit. Der Fall mit der Sonderkündigung aus meiner Sicht, bezogen auf die Vertragsänderung kann nicht durch den Kunden widersprochen werden. Würde wohl eine Einzelfallentscheidung und notfalls auch vor Gericht. Ich könnte aber wetten, würde O2 nicht zu Gericht kommen lassen und den Kunden nach drei Briefen durch den Anwalt aus den Vertrag entlassen
Zum Thema 1 und 1, bei denen gibt es auch Verträge ohne Router und somit ohne monatliche Gebühr. Daher ist deine Beschreibung der Nachteile durch 1 und 1 nicht ganz korrekt.
Kommen wir zurück zu dem Anliegen des TE.
Mit der passenden Argumentation würde er die 7490 kostenlos bekommen. Jede Wette. Auch mein Anschluss wurde auf 24 Euro VDSL 50 incl. unlimited Datenvolumen und ISDN Merkmalen umgestellt + Rückerstattung der einmaligen Kosten für die Fritte. Hatte ja schon eine durch O2 von der Technologieumstellung und warum dann erneut eine bezahlen. Auch hier war O2 sehr einsichtig und entschuldigte sich mit einem Anruf, welcher im übrigen aus München kam. Vermutlich Nürnberg. Erst mal den Rechnungslauf abwarten und dann die Rekla für den Zeitraum von Dezember bis Februar
Mit der passenden Argumentation würde er die 7490 kostenlos bekommen. Jede Wette. Auch mein Anschluss wurde auf 24 Euro VDSL 50 incl. unlimited Datenvolumen und ISDN Merkmalen umgestellt + Rückerstattung der einmaligen Kosten für die Fritte. Hatte ja schon eine durch O2 von der Technologieumstellung und warum dann erneut eine bezahlen. Auch hier war O2 sehr einsichtig und entschuldigte sich mit einem Anruf, welcher im übrigen aus München kam. Vermutlich Nürnberg. Erst mal den Rechnungslauf abwarten und dann die Rekla für den Zeitraum von Dezember bis Februar
Ich würde davon ausgehen, dass der TE das bereits so geregelt hat. Zum Thema Bereitstellungspreis hat er nämlich kein Wort mehr verloren. Aber ein Gerät mit einem Listenpreis von 280 EUR gratis zu bekommen ist für ihn ja nur eine Selbstverständlichkeit und nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". Er wollte ja auch einen VDSL2-Anschluss als Annex-J geschaltet haben (was es nicht gibt). Manche Kunden kann man eben nicht zufrieden stellen.
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