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Gelöst

alte IP-Adresse herausfinden?


Hallo,

ich habe eine Abmahnung bekommen für ein angebliches Vergehen an Filmrechten.

Auf dieser Abmahnung steht zu einem gewissen Zeitpunkt meine angeblich benutzte IP-Adresse.

Wie kann ich diese überprüfen?

Ich war nämlich an dem besagten Datum überhaupt nicht zu Hause!

Danke.

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Lösung von Anonymous 30 July 2013, 13:27

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4 Antworten

haudiho schrieb:
Auf dieser Abmahnung steht zu einem gewissen Zeitpunkt meine angeblich benutzte IP-Adresse.Wie kann ich diese überprüfen?

Ist nicht möglich, es selbst nachzuvollziehen. Selbst wenn Dein Router Logfiles generieren würde, es hätte keine Beweiskraft. Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Rechtsanwalt, der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat.

Interessant,

 

mal angenommen, du hast eine Flatrate dürfte O2 deine IP-Adressen gar nicht speichern.

Ich habe irgendwo auch ein etwas älteres Schreiben von O2, in der bestätigt wird, dass sie nicht speichern.

 

Also woher hatte denn die Kanzlei deine Anschrift, bzw. wie konnte O2 die angefragte IP Adresse deinem Anschluss zuweisen?

 

Lügt O2 also wie gedruckt?

Ein Admin bitte mal klären, würde mich sehr interessieren.

 

Bezüglich der Abmahnung: Würde empofehlen nicht zu zahlen, haben wir erfolgreich ohne Anwalt bei einem Freund durchgeboxt. Das Geschäftsmodell der Abmahnmafia funktioniert nur, weil viele vor der Drohkulisse einknicken.

Wir haben damals eine modifizierte Unterlassenerklärung abgegeben ohne Schuldeingeständnis und deutlich geschrieben, dass wir die vermeintliche Velretzung nicht begangen haben und wir nicht zahlen werden und uns weitere Belästigungen verbitten. Nie wieder etwas gehört.

Der Anschluss unseres Freundes war von der Telekom.

Dies soll aber natürlich keine Rechtsberatung sein und natürlich kann so etwas auch nach hinten losgehen. Ich *persönlich* würde mich jedoch auf die Hinterbeine stellen.

 

gruß

Foo

Ich habe gestern auch eine Abmahnung erhalten, wobei ich Urlauber in meiner FEWO hatte. Rückfolgend kriege ich die IP nicht mehr raus. Aber aktuell kann ich diese nun verfolgen und schreiben sie mir auf. Außerdem müssen meine Urlauber ab sofort eine Erklärung mit einer Belehrung unterschreiben.

Ich hoffe, das  sich die Sache zu meinen Gunsten klärt. Ich habe dem RA die Adresse des Urlaubers mitgeteilt.

Anbei mein Schreiben, vielleicht kann das jemand auf seine Richtigkeit hin prüfen.

Tessah schrieb:
 

Anbei mein Schreiben, vielleicht kann das jemand auf seine Richtigkeit hin prüfen.

Hi Tessah,

Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten, sorry.

VG, Matze