Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Hallo...habe ich durch die Umstellung auf O2 ein Sonderkündigungsrecht ??



Nö.




Klingt nach gut recherchiert :-D




Du hast eine Frage gestellt, die sehr einfach zu beantworten ist. Warum da noch einen ganzen Roman zu schreiben?




Ich bin der gleichen Meinung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch.



Warum meinst du, das du einen Anspruch auf Kündigung aus wichtigem Grund haben solltest?




Ich schloss vor über einem Jahr den Vertrag mit Base und nicht mit Base...die AGB sind bei O2 auch andere mit denen ich zb nicht einverstanden bin...vllt deshalb?!




Nein, keine Chance. Ein solcher Übergang ist gesetzlich geregelt.



Edit: Ich meine sogar, dass die alten AGB weiter gelten.




Klingt nach gut recherchiert :-D




Es gibt gar nicht viel zu recherchieren. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Versicherungen -  wenn trotz automatischer Verlängerung der Preis im nächsten Versicherungsjahr erhöht wird. Eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (was du hier vielleicht anstrebst) gibt es eben nur wenn ein solcher Grund vorliegt, und die Umstellung von Base auf o2 ist kein Grund, da sich die Vertragsbedingungen beim Wechsel nicht ändert haben und bis zur regulären Kündigung oder einer Vertragsänderung / einer aktiven Vertragsverlängerung bestehen bleiben.




Schade 🙂...wäre dann endlich mal den Vertrag losgeworden




Wenn Du ihn loswerden willst dann kannst Du natürlich ganz normal kündigen.



https://



Liebe Grüße,



Jessica ☺️




Ein Sonderkündigungsrecht gibt es Grundsätzlich überall und nicht nur bei Versicherungen.



Eine solche Kündigung wird dann ausgesprochen, wenn Vertragsinhalte nicht eingehalten werden unabhängig ob etwas gesetzlich geregelt gilt wie als Bsp. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.



Allerdings hat jeder Vertragsnehmer von BASE das uneingeschränkte Recht von der Sonderkündigung Gebrauch zu machen.



Denn seit der sog. Fusion oder dem "Schlucken" Blau frisst Grün, gibt es im mobilen Sektor Leistungseinschränkungen und diese halten auch noch an und können den LTE oder 4G Netz nicht stand halten eher H oder H+ meistens jedoch 3G oder eher sehr schlechter Empfang. Grundsätzlich gilt zwar, dass dies keiner Sonderkündigung bedarf, ändert sich jedoch dann wenn Leistungen die vorher im Wohnort sprich zu Hause besser waren und plötzlich schlechter werden auf Grund der Umstellung. Der Kunde muss dies nicht akzeptieren. Egal ob Masten abgebaut und Neu ersetzt werden.



Des weiteren ist es auch dann eine Vertragsverletzung wenn die Blaue Firma mit einem Willkommensgeschenk von 10 fachen Datenvolumen für 2 Monate wirbt. Hier wird dem Kunden das zehnfache seines bisherigen Datenvolumens nicht etwa angeboten sondern automatisch verabreicht. Sozusagen eine Belohnung, jedoch mit der Prämisse 3G, H oder ggf. H+ und kein LTE oder 4G wie zu vor. Hauptsache mehr Datenvolumen. Auch hier gilt die Sonderkündigung, da wenn auch im ersten Moment positiv mehr Leistung für den Kunden, genau diese Leistung im bisherigen Vertrag kein Bestand hat und jene Leistung für diesen Zeitraum auch keine Besserung in Betracht ziehen wird.



Allerdings egal um welche Art es sich auch immer bei einer Sonderkündigung handelt, sei es um die AGB, Leistungen des Vertrages oder Preisen usw. auch der blaue Partner hat mindestens eine Frist von 2 - 3 Wochen auf die jeweilige Kündigung zu reagieren und gewisse Negative abzustellen. Gelingt ihm das nicht und kann ein Kunde in jener Zeit genügend Gründe gegen diesen vorbringen, gilt die Sonderkündigung als Bestand.




Man man.....



Sich extra anmelden um einen 2 Wochen alten Beitrag zu kommentieren?



viel Spaß vor Gericht, denn so einfach, wie du es dir vorstellst ist es halt mal nicht.




Ein Sonderkündigungsrecht gibt es Grundsätzlich überall und nicht nur bei Versicherungen.








Das ist aber kein "Sonderkündigungsrecht" in dem Sinne (auch wenn es im Volksmund inzwischen so genannt wird) sondern eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB.



Eine solche Kündigung wird dann ausgesprochen, wenn Vertragsinhalte nicht eingehalten werden unabhängig ob etwas gesetzlich geregelt gilt wie als Bsp. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.








Das ist richtig, wobei die AGB nichts gesetzlich regeln.



Allerdings hat jeder Vertragsnehmer von BASE das uneingeschränkte Recht von der Sonderkündigung Gebrauch zu machen.




Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht von der "Sonderkündigung" gem. § 314 BGB Gebrauch zu machen, wenn die erforderlichen wichtige Gründe vorliegen (= Wegfall der Geschäftsgrundlage) - und zwar egal ob er vorher bei Base/E-Plus war oder nicht. Die Umstellung an sich ist kein wichtiger Grund! Eine Änderung der Leistungen - sofern es sich um vertraglich zugesicherte Leistungen handelt, wäre ein Grund, sofern die betroffene Änderung nicht so geringfügig ist, dass sie keine nennenswerte Auswirkung auf den Vertrag hat. Was der Empfang angeht: Da man grundsätzlich beide Netze nutzen kann sollte es meines Wissens nur selten vorkommen, dass jemand nach der Umstellung wesentlich schlechteren Empfang am Wohnort hat. Wenn das aber tatsächlich so ist, und das Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben ist, dann ja, in dem Fall würde man eine ausserordentliche Kündigung höchstwahrscheinlich begründen können.



Allerdings egal um welche Art es sich auch immer bei einer Sonderkündigung handelt, sei es um die AGB, Leistungen des Vertrages oder Preisen usw. auch der blaue Partner hat mindestens eine Frist von 2 - 3 Wochen auf die jeweilige Kündigung zu reagieren und gewisse Negative abzustellen. Gelingt ihm das nicht und kann ein Kunde in jener Zeit genügend Gründe gegen diesen vorbringen, gilt die Sonderkündigung als Bestand.




Richtig, wobei die ausserordentliche Kündigunbg in jedem Fall eine einseitige Willenserklärung ist. Wenn der Kunde der Meinung ist (und ggf. anwältlichen Rat eingeholt hat), dass diese ausreichend begründet ist, und bereit ist eventuelle Ansprüche des Anbieters ggf. juristisch abzuwenden, ist es am Ende egal ob der Anbieter die Kündigung akzeptiert oder nicht. Die Frist ist wichtig, damit - für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Sache vor Gericht landet - man nachweisen kann, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit eingeräumt wurde, zu reagieren und die Probleme zu beheben.



Fazit: Die Umstellung an sich begründet keine auserordentliche Kündigung, wie in jedem Vertragsverhältnis können wichtige Gründe vorliegen, die zum Wegfall der Geschäftsgrundlage führen und somit zur ausserordentlichlen (fristlosen) Kündigung berechtigen. Leider stellst du dir das meiner Meinung nach etwas einfacher vor, als es tatsächlich ist, und machst pauschale Aussagen, die nur bedingt zutreffend sind.




Wenn man sich also im Recht oder des sog. BGB so perfekt aus kennen mag, dann sollte doch einfach klar sein, dass egal welche Firma dahinter steht eine Außerordentliche Kündigung oder im genormten Falle eine Sonderkündigung die Folge ist wenn das Vertragsrecht gebrochen wird, dazu zählt unter andere auch, wenn die AGB verändert sind.



Dem nach hat der Kunde das Recht, den AGB in einer bestimmten Frist zu widersprechen. Ist dies geschehen und akzeptiert der neue Vertragspartner (blau) die alten AGB unter dem anderen Vertragspartner (grün) nicht an, gilt der Vertrag als gescheitert.



Dafür müsste ich nicht mal vor Gericht ziehen, dass ist so Logisch!



Vielleicht einfach mal weniger die Muskeln spielen lassen und sich mehr mit dem Vertragsrecht auseinander setzen. Dies bedarf allerdings ein bisschen mehr Zeit in Anspruch zu nehmen als dieser Eintrag hier schon gelistet ist.



Und ja - es ist einfach, wenn man weiß wo es steht, wie es angewendet wird und gut ist.




Hallo, danke für Ihre Rückantwort.



Ich möchte mich auch hier nicht gerne Wiederholen. Bei mir gibt es keine Pauschalen Antworten sondern Tatsachen. Schön ist natürlich, dass das BGB sozusagen alles regeln mag. Für jeden Paragraphen gibt es woanders immer das Gegenstück dazu, welches dann, dies oder jenes entkräftet. Beim Vertragsrecht geht es nicht nur um die Leistungen sondern auch die AGB. Gegen diese kann ich Widersprechen, wird dem nicht stattgegeben - reden wir von einer Außerordentlichen oder sogar Sonderkündigung. Wie auch immer das ausgelegt wird. Und dann war es das mit dem Vertrag.




Ist es nicht so, das die alten AGB unverändert weiter gelten?




In der Regel ja, sollten jedoch die AGB auf die alten gesetzt werden - sprich sich ohne Grund erneuern bzw. damit zu Gunsten des "Verwender" in dem Falle O2 sprechen - so das der Spielraum für den Verwender besser gestellt ist als zu vor und dies für den Kunden erheblich die Wirtschaftlichkeit einschränkt, bzgl. der gesamten Klauseln in den neuen AGB, ist anzuraten dem ganzen zu Widersprechen. Hier gilt auch die Fristen einzuhalten. Wird dies versäumt, so gelten die Regelungen bzw. Klauseln der AGB von O2 und die von BASE sind somit entkräftet.




Kurz um, mich betrifft es ebenso. Werde zum 19.07.2016 von BASE auf O2 umgestellt. Mein Vertrag unter BASE dann O2 läuft bis zum Vertragsende Anfang November diesem Jahr.



Selbstverständlich, habe ich sämtliche Protokolle und Messungen der letzten Monate unter BASE gesammelt und wenn ich diese mit der jetzigen Situation vergleiche und immer "nett" betont wird zwei Netze = das selbe. So muss ich allen die das glauben, leider mitteilen das dies nicht der Fall ist.



Und schon reden wir von einer negativen Leistung. Eine Leistung die erheblich von der vorherigen abweicht - Bedarf einer Sonderkündigung, nämlich um den Vertrag per sofort zu kündigen. Der Grund ist die nicht erbrachte Leistung, welche seit Monaten reduziert auf tritt und für die noch immer die gleiche monatliche Grundgebühr gezahlt werden muss.



Diese Leistung betrifft nicht nur das mobile Internet, sondern Anrufe dauern länger wenn jemand angewählt wird und auch das SMS versenden lässt in den Morgen Stunden täglich zu wünschen übrig.



Selbst wenn dies durch die Fusion Bekannt gegeben wurde, bedeutet dies noch lange nicht, dass sich der Kunde damit zufrieden stellen muss. Und hier sind es mehrere Leistungseinschränkungen.



Somit kann ich mit jedem Tag wenn ich das wollte von einer Außerordentlichen Kündigung ggf. der im Volksmund Sonderkündigung Gebrauch machen.



Jetzt aber Entwarnung, mein Vertrag wird Ordentlich Gekündigt auch wenn diese Leistungseinschränkungen noch eine Weile andauern können.




Deine Antwort