Ich erhalte heute erneut eine Zahlungserinnerung, bevor Ihr eurer Verpflichtung nicht nachkommt und mir endlich die Bestätigung meiner Kündigung von 2.09.16 zustellt werde ich wie ich bereits in Schriftform mitgeteilt habe das mit meinen Verlusten verrechnen.
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Du hast Verluste dadurch, dass du keine Kündigungsbestätigung erhalten hast und zahlst deshalb deine vereinbarte Grundgebühr nicht?
Ich bin verwirrt.
Grüße, Katja
Ich bin verwirrt.
Grüße, Katja
Nur ein kleiner Hinweis: es gibt keine Verpflichtung, eine Kündigung zu bestätigen.
Und noch ein Hinweis: Die Weigerung, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, bewirkt Mahnungen, Inkasso, Schufa-Eintrag, Sperrung(en). Aber wahrscheinlich erzähle ich da nichts Neues.
Gruß,
Fuchs
Und noch ein Hinweis: Die Weigerung, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, bewirkt Mahnungen, Inkasso, Schufa-Eintrag, Sperrung(en). Aber wahrscheinlich erzähle ich da nichts Neues.
Gruß,
Fuchs
Und dazu noch eine Anmerkung: Rechtlich bist du als Kündiger in der Beweispflicht, dass du frist- und formgerecht gekündigt hast.
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