Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich ziehe um und mit meiner Freundin zusammen. Mein Vertrag läuft noch bis 18.02.2020. Ich würde gern eine Sonderkündigung erfragen. Was muss ich tun? Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
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Grundsätzlich wäre der Vertrag zu erfüllen und ist nicht kündbar. Ausnahme wäre, wenn o2 am neuen Wohnort nicht die vertraglich verpflichtete Leistung schalten kann. Dies wird regelmäßig geprüft, indem man einen Umzug beauftragt. Geht eine Schaltung, wird o2 es machen, geht sie nicht, kannst du mit einer Frist von 3 Monaten ab Datum des Umzuges kündigen.
Einzig wenn deine Freundin auch o2 DSL nutzt, hat o2 bislang Kulanz gezeigt.
Einzig wenn deine Freundin auch o2 DSL nutzt, hat o2 bislang Kulanz gezeigt.
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