Hallo,
vor ca. 3 Wochen habe ich per Einschreiben von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, da ich in meiner neuen Wohnung kein O2-DSL verfügbar ist. Trotz expliziter Bitte habe ich bisher keine Bestätigung erhalten. Ein Blick in mein Kundenkonto zeigt, dass meine Kündigung nicht vermerkt worden ist. Was kann ich tun?
Viele Grüße und danke für Antworten im Voraus
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ohje, ich ahne Böses
Wie hast Du es denn festgestellt? Der Kardinalfehler sind eigene Mutmassungen. Jetzt liegt dein Brief irgendwo rum und es kann passieren, dass in 3 Wochen ein Brief kommt "geht doch".
Einfacher, schneller, sicherer ist eine Umzugsmeldung. Wenn o2 selber feststellt "geht nicht", dann bist Du schneller raus als Du piep sagen kannst. So würde ich auf 4-6 Wochen tippen + 2 Wochen Sommerurlaubs-Zuschlag.
Zeitlich ist es egal, denn Du zahlst ohnehin noch mind. 3 Monate.
Wie hast Du es denn festgestellt? Der Kardinalfehler sind eigene Mutmassungen. Jetzt liegt dein Brief irgendwo rum und es kann passieren, dass in 3 Wochen ein Brief kommt "geht doch".
Einfacher, schneller, sicherer ist eine Umzugsmeldung. Wenn o2 selber feststellt "geht nicht", dann bist Du schneller raus als Du piep sagen kannst. So würde ich auf 4-6 Wochen tippen + 2 Wochen Sommerurlaubs-Zuschlag.
Zeitlich ist es egal, denn Du zahlst ohnehin noch mind. 3 Monate.
Hi Klaus,
danke für deine schnelle Antwort - das Einschreiben ist zugestellt worden. Daher ist zumindest dies keine eigene Mutmassung. 😉
Wie kann ich denn eine Umzugsmeldung durchführen?
Danke dir!
danke für deine schnelle Antwort - das Einschreiben ist zugestellt worden. Daher ist zumindest dies keine eigene Mutmassung. 😉
Wie kann ich denn eine Umzugsmeldung durchführen?
Danke dir!
Die Mutmassung geht eher in Richtung wie kommst du darauf das nicht versorgt werden kann.
Wenn Du jetzt fragst hast du keinen Umzug angemeldet. Hier findest du eine Anleitung dazu https://www.o2online.de/service/erste-schritte/dsl-umzug/
Wenn Du jetzt fragst hast du keinen Umzug angemeldet. Hier findest du eine Anleitung dazu https://www.o2online.de/service/erste-schritte/dsl-umzug/
und die exakteren Angaben zur Verfügbarkeit erhält man hier
https://www.telekom.de/zuhause/dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit?wt_mc=alias_2000_dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit
da o2 die Telekom als Vorleister nutzt. Nur an wenigen Orten (FTTH) kann Telekom liefern, nicht aber o2.
https://www.telekom.de/zuhause/dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit?wt_mc=alias_2000_dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit
da o2 die Telekom als Vorleister nutzt. Nur an wenigen Orten (FTTH) kann Telekom liefern, nicht aber o2.
Hallo @helge_berlin
wir prüfen die außerordentliche Kündigung, sobald wir die neue Meldebescheinigung von dir vorliegen haben.
Viele Grüße
Annika
wir prüfen die außerordentliche Kündigung, sobald wir die neue Meldebescheinigung von dir vorliegen haben.
Viele Grüße
Annika
Oha, wie befürchtet. Jetzt sind Wochen vergangen ohne Klärung. Bei einer Umzugsbeauftragung wäre die Sache längst abgeschlossen bei Nicht-Verfügbarkeit.
Wie sieht die Verfügbarkeit anderer Anbieter aus? Insbesondere Telekom wäre interessant!
Kann der Anbieter am neuen Wohnort definitiv nicht leisten, hast du ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten. Diese beginnt ab Datum der Ab- bzw Ummeldung. Bedeutet: ab Datum der Ummeldung musst du noch 3 weitere Monate Grundgebühren per Einmalzahlung leisten.
Da ist es egal, ob du die Kündigung 6 Monate oder 3 Wochen vor dem Umzug einreichst. Es zählt erst das Datum der belegten Ummeldung.
Sollte sich jedoch herausstellen, dass o2 doch leisten kann, hast du kein Sonderkündigungsrecht. Hier muss der Anschluss entweder mit umziehen oder du musst die Grundgebühren bis zum regulären Ende der MVLZ per Einmalzahlung leisten, damit der Anschluss für den Nachmieter freigegeben wird.
Da ist es egal, ob du die Kündigung 6 Monate oder 3 Wochen vor dem Umzug einreichst. Es zählt erst das Datum der belegten Ummeldung.
Sollte sich jedoch herausstellen, dass o2 doch leisten kann, hast du kein Sonderkündigungsrecht. Hier muss der Anschluss entweder mit umziehen oder du musst die Grundgebühren bis zum regulären Ende der MVLZ per Einmalzahlung leisten, damit der Anschluss für den Nachmieter freigegeben wird.
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