Hallo,
Ich bin seit 01.07 wieder zu meinen Eltern gezogen und folglich habe ich den Mietvertrag bei meiner alten Wohnung gekündigt. Über diese Adresse habe ich einen DSL Vertrag bei Ihnen abgeschlossen.
Da meine Eltern über einen DSL Vertrag verfügen, ist dieser Vertrag für mich nichtig geworden, besonders da ich nicht mehr in der alten Wohnung wohne.
Nun würde ich den Vertrag gerne kündigen, da ich keinen zweiten DSL Vertrag benötige und ungern für etwas bezahlen möchte, was ich nicht nutzen kann.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
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Beantrage den Umzug des Anschlusses an die Adresse deiner Eltern. Wenn o2 am neuen Wohnort nicht schalten kann (ein bestehender Anschluss ist in der Regel kein Hindernis), wirst du vorzeitig gegen Bezahlung von 3x Grundgebühr kündigen können.
Wenn du dich für einen Vertrag ohne Mindestvertragslaufzeit entschieden hast, so kannst du einfach mit einer Kündigungsfrist von nur 4 Wochen zum Monatsende kündigen. So bleibt man immer flexibel. Sehr zu empfehlen für junge Menschen wie Studenten oder Auszubildende. Man weiß ja nie, was kommt.
Ansonsten gilt:
Falls deine Eltern ebenfalls über einen o2 DSL-Vertrag verfügen, könnte man einen Kulanzantrag bei o2 probieren. Ansonsten heißt es zahlen bis zum Ende der von dir vereinbarten Laufzeit. Ob du den Anschluss nutzt oder nicht ist deine private Entscheidung. Berechnet wird es so oder so.
Ansonsten gilt:
Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils weitere 12 Monaten, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende einer jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden.
Falls deine Eltern ebenfalls über einen o2 DSL-Vertrag verfügen, könnte man einen Kulanzantrag bei o2 probieren. Ansonsten heißt es zahlen bis zum Ende der von dir vereinbarten Laufzeit. Ob du den Anschluss nutzt oder nicht ist deine private Entscheidung. Berechnet wird es so oder so.
4 Möglichkeiten:
1. o2 kann am neuen Wohnort gar nicht oder nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefern = Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten (3 weitere Monate Grundgebühren AB Umzugsdatum/Datum der Ummeldung)
2. o2 könnte leisten, hier musst du ggf per Einmalzahlung die Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ bezahlen, damit der Anschluss für den Nachmieter freigegeben wird.
3. Kulanz - gibt's idR nur, wenn beide Haushalte beim selben Anbieter sind.
4. Der Nachmieter übernimmt deinen DSL Vertrag.
1. o2 kann am neuen Wohnort gar nicht oder nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite liefern = Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten (3 weitere Monate Grundgebühren AB Umzugsdatum/Datum der Ummeldung)
2. o2 könnte leisten, hier musst du ggf per Einmalzahlung die Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ bezahlen, damit der Anschluss für den Nachmieter freigegeben wird.
3. Kulanz - gibt's idR nur, wenn beide Haushalte beim selben Anbieter sind.
4. Der Nachmieter übernimmt deinen DSL Vertrag.
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