Moin @er42pel ,
die Kündigung müsste auch in deinem Kundenkonto vermerkt sein. hast du Zugriff darauf?
Normalerweise erhälst du sowieso eine Kündigungsbestätigung per Brief.
Sonst bitte mal einen Moderator, mal nachzuschauen.
Gruß
nordsee1982
Guten Morgen @nordsee1982,
vielen Dank für Deine Antwort.
Eine schriftliche Bestätigung per Brief (welche ich eigentlich auch erwartet hätte) habe ich bis heute (über 4 Wochen nach Eingang der Kündigung) nicht bekommen.
Ebensowenig ist die Kündigung im Kundenkonto vermerkt (ich habe gründlich gesucht).
Der Zugriff aufs Konto ist allerdings seit Monaten (keine Übertreibung) eingeschränkt: "Zur Zeit sind keine Änderungen an Ihrem Anschluss oder Daten möglich, weil die angekündigte Systemoptimierung durchgeführt wird. ... usw."
Ich kann aber die Mindestvertragslaufzeit abfragen und da steht nur dasselbe Datum, wie vor der Kündigung.
Auch in der digitalen Rechnung vom 15.5. ist die Kündigung nicht vermerkt. (nach mündlicher Angabe von o2 sei mein Fax bei ihnen am 8.5. eingegangen - was ja auch stimmt)
In der Rechnung ist nur angegeben, dass für meinen Vertrag die Kündigung spätestens bis zum 15.6. eingegangen sein muss, also bis kommenden Samstag.
Somit habe ich derzeit nur eine mündliche Versicherung seitens o2, welche im Streitfall gegenstandslos wäre. Angesichts der vielfältigen Schilderungen ähnlich gelagerter Fälle, bin ich hier nicht gewillt, ein unnötiges Risiko einzugehen und würde daher meine erfolgte Kündigung per Einwurfeinschreiben (ggfs. mit Express) nochmal bestätigen.
Das alles ist sehr ärgerlich, da man auch als langjähriger Kunde (seit Alice Zeiten) eher wie ein Gegner behandelt wird. Aus meiner Sicht ein dummes Verhalten, da Anbieterwechsel (in beide Richtungen) ja eigentlich zum Tagesgeschäft gehören. So aber verliert man nicht nur Kunden, sondern vergrault sie nachhaltig.
Wenn sich ein @moderator motiviert fühlen sollte, mein Problem so zu lösen, dass ich auf ein Einschreiben verzichten kann, ist er/sie dazu natürlich gerne eingeladen...
Du hast doch das Faxprotokoll. Eine Kündigungsbestätigung hat keinen vertragsrechtlichen Status und ist daher im Streitfall auch nichts mehr Wert. In der nächsten Rechnung sollte auch die erfolgte Kündigung sichtbar sein.
@bs0: Danke für Deine Einschätzung.
Wenn ich z.B. hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fax#Fax-Protokoll und andernorts mal nachlese, ist auch ein Fax als solches (Schriftform erfordert Originalunterschrift und nicht Kopie) bzw. das zugehörige Übertragungprotokoll (mangelnde Aussagekraft des "Ok"-Status bei Übertragung) im Härtefall von begrenztem Wert.
Ich habe daher nun doch ein Einschreiben versandt. War zwar wohl nicht wirklich notwendig, aber ich wollte das Thema für mich vom Tisch haben und die nächsten Tage nicht mehr darüber nachdenken müssen. Dann kann ich auch auf die Bestätigung verzichten.
Dass eine vorhandene Kündigungsbestätigung im Streitfall wertlos sein soll, habe ich so noch nirgends gelesen. Mag so sein, fände ich aber schon erstaunlich.
Nochmals danke für Eure Antworten.
Ein FAX mit Sendebeleg ist sehr wohl ausreichend. Die dortige Unterschrift ebenfalls. Das „OK“ im Beleg reicht ebenfalls völlig aus.
Dennoch verschicke selbst ich solche Dokumente lieber per Einschreiben.
Dass eine vorhandene Kündigungsbestätigung im Streitfall wertlos sein soll, habe ich so noch nirgends gelesen. Mag so sein, fände ich aber erstaunlich.
Ich auch. Jedenfalls hätte der Vertragspartner, der eine solche Bestätigung verschickt hat, aus meiner Sicht im Streitfall ein ernsthaftes Problem.
Ich habe doch gar nicht geschrieben, dass eine Bestätigung wertlos ist, aber wenn z.B. die Bestätigung falsch ist, was durchaus vorkommen kann, ist diese nicht vertraglich bindend. Aus diesem Grund ist sie - genauso wie die Anzeige online - lediglich eine Information, dass die Kündigung vorliegt und daher nicht MEHR wert als ein Faxprotokoll (die Kündigung erfordert lediglich die Textform und nicht die Schriftform) oder den Zustellbeleg eines Einschreibens. Dass im Streitfall der Vertragspartner, der eine solche Bestätigung schickt, schlecht behaupten kann, es läge nichts vor, ist klar, es ist trotzdem so, dass manche Leute zu viel Wert auf eine schriftliche Kündigungsbestätiging legen auch wenn sie bereits einen ausreichenden Nachweis besitzen.
@Omikron u. @bs0 : Danke für die Info und noch einen schönen Feiertag!
Hallo
@er42pel
bitte schick mir (
@o2_Annika) einmal die folgenden Daten
per PN zu:
- Rufnummer / Kundennummer
- deine vollständige Anschrift
- die letzten 3 Zahlen deiner IBAN
Sobald ich die Daten habe, schau ich gerne in deinen Datensatz.
Viele Grüße
Annika
Hey
@er42pel
konntest du dein Anliegen in der Zwischenzeit klären?
Viele Grüße
Annika