Diesen Montag sollte eigentlich die Schaltung meines DSL-Anschlusses durch den Techniker erfolgen. Der Techniker hat am Hausanschluss (APL) im Mehrfamilienhaus versucht, die Schaltung vorzunehmen. An der TAE-Dose kam jedoch kein Signal an. Nach mehreren Messungen und nach dem der Techniker die TAE-Dose überprüft hat, teilte er mit mit, dass es anscheinend ein Problem mit dem Kabel zwischen der TAE-Dose und dem Hausanschluss geben müsse und die Schaltung fehlgeschlagen ist. Das Kabel muss durch einen Elektriker geprüft und ggf. erneuert werden. Er wollte dies dem Anbieter (O2) auch so mitteilen. Noch am gleichen Tag bekam ich von O2 eine E-Mail, dass die Schaltung erfolgreich war. Bis heute habe ich jedoch noch kein Internet.
Meine Fragen sind nun:
1.) Wer muss die Kosten für die Prüfung bzw. Instandsetzung der Leitung zwischen TAE-Dose und Hausanschluss in dem Mehrfamilienhaus tragen bzw. trägt O2 die Kosten?
2.) Da ich aktuell kein Internet habe, besteht die Möglichkeit, den Vertragsbeginn nach hinten zu verschieben, da ich nicht einsehe, für DSL, dass nicht zur Verfügung steht, zu bezahlen.
3.) Besteht eine Kündigungsmöglichkeit (Vertragslaufzeit 24 Monate) bzw. Ein Entgegenkommen von O2 für den Fall, dass der Vermieter sich weigert die Leitung Instand zu setzen?
Für die Antworten im Voraus schon vielen Dank!
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1.) Wer muss die Kosten für die Prüfung bzw. Instandsetzung der Leitung zwischen TAE-Dose und Hausanschluss in dem Mehrfamilienhaus tragen bzw. trägt O2 die Kosten?
Grundsätzlich gehört die Leitung zum Gebäude und muss daher vom Vermieter instandgesetzt werden. Wenn eine TAE vorhanden ist, kann man diesen Anschluß auch als Bestandteil der gemieteten Wohnung ansehen. Eigentlich(!!!) besteht sogar ein Rechtsanspruch auf eine Telefonleitung.
Moin @Infinity_ ,
Zu 1.: Dafür ist der Vermieter zuständig.
Zu 2.: Der Vertrag beginnt erst mit der Anschaltung, also wenn der Anschluss funktioniert. Vorher bezahlst du natürlich auch nichts dafür.
Zu 3.: Wenn die Leitung nicht instandgesetzt wird, dann ist die Anschaltung nicht möglich, der Vertrag kommt nicht zustande.
Gruß
nordsee1982
Zu 1.: Dafür ist der Vermieter zuständig.
Zu 2.: Der Vertrag beginnt erst mit der Anschaltung, also wenn der Anschluss funktioniert. Vorher bezahlst du natürlich auch nichts dafür.
Zu 3.: Wenn die Leitung nicht instandgesetzt wird, dann ist die Anschaltung nicht möglich, der Vertrag kommt nicht zustande.
Gruß
nordsee1982
Hallo @Infinity_ ,
ich habe mir den aktuellen Status einmal angeschaut, es wurde ja mittlerweile ein Termin für einen Techniker vereinbart, das ist auf jeden Fall der richtige Ansatz,m denn letztendlich wurde uns vom Vorleister zum Zeitpunkt des ersten Termines mitgeteilt, dass der Anschluss erfolgreich geschaltet wurde...
Ich habe die Information, die Du vom Techniker erhalten hast, einmal entsprechend in das aktuelle Ticket mit aufgenommen.
Gruß,
Lars
ich habe mir den aktuellen Status einmal angeschaut, es wurde ja mittlerweile ein Termin für einen Techniker vereinbart, das ist auf jeden Fall der richtige Ansatz,m denn letztendlich wurde uns vom Vorleister zum Zeitpunkt des ersten Termines mitgeteilt, dass der Anschluss erfolgreich geschaltet wurde...
Ich habe die Information, die Du vom Techniker erhalten hast, einmal entsprechend in das aktuelle Ticket mit aufgenommen.
Gruß,
Lars
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