Hallo liebes O2-Team,
ich habe meine außerordentliche Kündigung per Post an Sie geschickt und habe bis heute leider keine schriftliche Bestätigung erhalten.
Könnten Sie mir bitte den aktuellen Status mitteilen?
Grund der außerordentlichen Kündigung ist ein Umzug und kein DSL-Angebot ihrerseits an der neuen Adresse.
Viele Grüße
Matthias P.
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Du hast den Umzug beantragt und o2 hat bestätigt, dass sie an deiner neuen Adresse nicht schalten kann? Wann hast du die Kündigung eingereicht? Die Anmeldebescheinigung vom neuen Wohnort hattest du beigefügt?
Ui - hoffentlich hast Du dazu eine verbindliche Aussage von o2?
Im Normalfall muss man einen Umzug an die neue Anschrift anmelden. O2 prüft dann die Schaltungsmöglichkeiten und sagt dann Ja oder Nein, geht nicht. Die Verfügbarkeitsanzeige im Web ist nicht rechtsverbindlich.
Die Umzugskündigung nach TKG erfodert auch eine amtliche Ummeldebestätigung!
Seufz - da war jemand schneller
Im Normalfall muss man einen Umzug an die neue Anschrift anmelden. O2 prüft dann die Schaltungsmöglichkeiten und sagt dann Ja oder Nein, geht nicht. Die Verfügbarkeitsanzeige im Web ist nicht rechtsverbindlich.
Die Umzugskündigung nach TKG erfodert auch eine amtliche Ummeldebestätigung!
Seufz - da war jemand schneller
Danke für die Antworten.
Eine verbindliche Aussage von einem O2-Mitarbeiter in der Hotline habe ich bekommen ja.
Eine Anmeldebescheinigung für die neue Adresse kann ich noch nicht mitschicken, da ich erst Mitte September umziehe und mich dementsprechend erst dann auch ummelde.
Die schriftliche außerordentliche Kündigung habe ich vor ca. 8 Tagen per Post los geschickt.
Viele Grüße
Matthias P.
Eine verbindliche Aussage von einem O2-Mitarbeiter in der Hotline habe ich bekommen ja.
Eine Anmeldebescheinigung für die neue Adresse kann ich noch nicht mitschicken, da ich erst Mitte September umziehe und mich dementsprechend erst dann auch ummelde.
Die schriftliche außerordentliche Kündigung habe ich vor ca. 8 Tagen per Post los geschickt.
Viele Grüße
Matthias P.
Die Kündigungsfrist, auch bei außerordentlicher Kündigung gilt eine Frist von 3 Monaten, greift eh erst ab Datum der Ummeldung. Auch wird dann erst die Kündigung bearbeitet - und nein, eine mündliche Aussage ist nicht bindend.
1. Umzug anmelden
2. Anbieter prüft
3. Anbieter kann nach Prüfung schalten = Anschluss zieht mit um, oder du kündigst gegen Einmalzahlung der Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ vorzeitig und der Anschluss wird für den Nachmieter freigegeben.
Anbieter kann nach Prüfung nicht schalten = Anbieter räumt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten ein, Anschluss wird zum Umzug freigegeben, 3 weitere Monate Grundgebühren ab Datum der Ummeldung per Einmalzahlung.
1. Umzug anmelden
2. Anbieter prüft
3. Anbieter kann nach Prüfung schalten = Anschluss zieht mit um, oder du kündigst gegen Einmalzahlung der Grundgebühren bis zum Ende der regulären MVLZ vorzeitig und der Anschluss wird für den Nachmieter freigegeben.
Anbieter kann nach Prüfung nicht schalten = Anbieter räumt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten ein, Anschluss wird zum Umzug freigegeben, 3 weitere Monate Grundgebühren ab Datum der Ummeldung per Einmalzahlung.
Also hast du den Umzug nicht beantragt? Dann wird es länger dauern (8 Tage wären ohnehin zu kurz gewesen), da erstmal geprüft werden muss, ob das Produkt geschaltet werden kann. Die Hotine kann viel erzählen ;-)
Wenn du erst im September umziehst kann die Kündigung erst dann abschließend bearbeitet werden, da die Vorausssetzungen erst dann vorliegen.
Wenn du erst im September umziehst kann die Kündigung erst dann abschließend bearbeitet werden, da die Vorausssetzungen erst dann vorliegen.
bei bayrischen Anbietern darf man erst nach 8 Wochen nachfragen ...
Spaß beiseite - allein die genaue Klärung im Hintergrund wird 2 Wochen dauern. Und dann wird vorerst nur eine ordentliche Kündigung bestätigt und erst nach Vorlage der Ummeldebestätigung die vorgezogene Vertragsauflösung nach TKG.
Hallo @prhias , schön dich hier zu haben!
Dem geballten Fachwissen kann ich mich nur anschließen.
Auf jeden Fall wirst du von den Kollegen eine Antwort auf dein Schreiben erhalten, diese hat sich bereits heute auf den Weg zu dir gemacht.
Viele Grüße,
Katja
Dem geballten Fachwissen kann ich mich nur anschließen.
Auf jeden Fall wirst du von den Kollegen eine Antwort auf dein Schreiben erhalten, diese hat sich bereits heute auf den Weg zu dir gemacht.
Viele Grüße,
Katja
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