Hallo.
Wir haben einen DSL-Vertrag über Check24 bei ihnen gebucht.
Die Telefonnummer lautet 06074-xxxxx.
Der Bewohnerin (Oma) hatte nun einen Schlaganfall, liegt derzeit im Krankenhaus und wird nicht wieder in die Wohnung einziehen.
Besteht die Möglichkeit, aus diesem Grunde den DSL-Vertrag vorzeitig zu kündigen?
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Hi klpe1957.
Wir können das hier nicht entscheiden, bitte schickt das ganze schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen an die Kundenbetreuung, die Kollegen der Fachabteilung werden sich das anschauen und sich dann bei euch melden.
Die Adresse lautet:
Telefonica o2
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Fax: 01805/571766
Gute Besserung an eure Oma.
VG Matze
Wir können das hier nicht entscheiden, bitte schickt das ganze schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen an die Kundenbetreuung, die Kollegen der Fachabteilung werden sich das anschauen und sich dann bei euch melden.
Die Adresse lautet:
Telefonica o2
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
Fax: 01805/571766
Gute Besserung an eure Oma.
VG Matze
Im Endeffekt ist das ein "normaler Umzug". Bei Umzug in ein Pflegeheim ist eine Schaltung von DSL nicht möglich und man entgeht auch Gebührenservice etc.
Dazu ist aber dennoch die Ummeldebescheinigung notwendig. Der Krankenhausaufenthalt oder Reha helfen dabei nicht. So einen Fall hatten wir kürzlich auch in der Familie.
Dazu ist aber dennoch die Ummeldebescheinigung notwendig. Der Krankenhausaufenthalt oder Reha helfen dabei nicht. So einen Fall hatten wir kürzlich auch in der Familie.
Der Fall liegt hier leider etwas anders, wenn es so wie von dir geschildert wäre Klaus_VoIP könnte man in der Tat das ganze über einen "nicht möglichen" Umzug lösen, hier geht das aber leider nicht.
VG Matze
VG Matze
Oma ist nicht selbst VI?
Das wird es wohl sein.
Gerade dann sollte man sich etwas mehr Mühe in der Begründung geben. Bei so einer Situation wird die Umzugsklausel nach TKG in Frage gestellt. Da hilft aber vielleicht eine Argumentation "Vertragsschluß im Auftrag", insbesondere wenn die Abbuchungen vom Konto der Oma abgehen.
Gerade dann sollte man sich etwas mehr Mühe in der Begründung geben. Bei so einer Situation wird die Umzugsklausel nach TKG in Frage gestellt. Da hilft aber vielleicht eine Argumentation "Vertragsschluß im Auftrag", insbesondere wenn die Abbuchungen vom Konto der Oma abgehen.
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