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AGB / DSL-Ausfall / Verfügbarkeit und Entstörung

  • 12 November 2014
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Hallo allerseits,

 

gemäß den AGB von o2 gibt es für den DSL-Anschluss eine Verfügbarkeit von 98,5 % pro Kalenderjahr.

(Ziffer 2.2, oder verstehe ich "Netzdurchlasswahrscheinlichkeit" falsch?)

 

Ich habe diese Grenze von 5,5 Tagen nicht-erreichbarkeit kürzlich erreicht. Geschieht eine Erstattung der Grundgebühr automatisch auf der nächsten Rechnung, oder muss ich dafür noch selbst tätig werden?

 

Was hat es mit der 24-stündigen Frist auf sich, die es gemäß Ziffer 6 gilt? Kann ich hier eine Entschädigung geltend machen? o2 hat ja an dieser Stelle die eigenen AGB nicht eingehalten.

Wenn o2 diese Frist ohne weitere Auswirkungen ignorieren kann, wieso steht sie dann in den AGB?

 

Vielen Dank und beste Grüße,

 

 


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