Hallo,
ich besitze 2 GenionS Verträge mit 10 Euro GG, am 3.3.2010 konnte ich meine Verträge verlängern. Beim ersten Vertrag lief das auch problemlos. Der 2. Vertrag wurde in einen Genion Card Tarif umgestellt, am 9.3.2010 wurde der Vertrag ohne mein Zutun wieder zurück geändert und es kam noch ein Internet Pack M und ein Genion M Tarif hinzu.
Im O2 Shop in meiner Nähe hat man herausgefunden das dies durch eine Hotline geschehen wäre, nur er konnte nichts daran ändern und ich sollte bei der Hotline anrufen.
Bei dem Telefonat wurde mir erklärt, das die Umstellung durch einen sogenannten Outbound Mitarbeiter geschen ist, daraufhin verlangte ich die Aufzeichnung des Gespräches was ich mit dem Mitarbeiter geführt haben soll, dies war nicht möglich. Die Mitarbeiterin der Hotline sagte mir auch das sie die Vertragsänderungen nicht mehr rückgängig machen kann weil die 4 Wochen Kündigungsfrist vorbei wäre und ich sollte mich schriftlich an die Hotline wenden. Daraufhin schickte ich ein Fax mit der Sachlage und einer bitte eine Stellungnahme dazu vorzunehmen. Das Fax ging gestern raus und seitdem warte ich auf Antwort.
Zu meiner Erklärung, nachdem die Vertragsverlängung vorgenommen wurde bekam ich 3 SMS ob ich 1Monat kostenlos Surfen möchte, dies nahm ich nicht in Anspruch, dazu wurde ich auch zu keiner Zeit von einem Mitarbeiter angerufen und habe mich auch bei niemandem gemeldet.
Ich bin nun schon seid 6 Jahren o2 Kunde und so etwas ist mir noch nicht untergekommen.
Wer hat denn ähnliche Erfahrungen gemacht und was ist unternommen worden?
Bin wirklich etwas ratlos ob ich die Rechnung zurückbuchen soll und mich mal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen soll.
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Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld. Ihr Fax wird selbstverständlich entsprechend beantwortet.
Die Rückbuchung einer Rechnung bewirkt lediglich 15 EUR Rücklastschriftgebühr und später auch eine kostenpflichtige Sperrung des Anschluss. Es ist daher kein Mittel zur Klärung eines Anliegens.
Die Rückbuchung einer Rechnung bewirkt lediglich 15 EUR Rücklastschriftgebühr und später auch eine kostenpflichtige Sperrung des Anschluss. Es ist daher kein Mittel zur Klärung eines Anliegens.
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