Nabend
habe seit einiger Zeit das Internet Pack M. Da ich mir jetzt ein Android Phone zugelegt habe, wird es mit den 200 MB knapp pro Monat.
Evtl. wollte ich upgraden auf M mit Smartphone Option (also 1 GB).
Die Hotline erklärte mir heute, dass ich nach einem Wechesel nicht mehr den Laptop anschließen kann (also Telefon als Modem), da dies bei neu abgeschlossenen Packs nicht mehr geht.
Als Grund wurde mir gesagt, dass dies eine Vorgabe der Bundesnetzagentur ist?!
Für mich sieht das eher aus, dass man die Leute zwingen möchte das Paket "L" abzuschliessen, weil da geht es ja (und warum hat da die Bundesnetzagentur nichts dagegen?).
Was ist denn der wirkliche Grund?
Und ist das nur vertraglich untersagt oder auch technisch gesperrt, so dass es wirklich nicht geht.
Gruß
Tom
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moin,
also das mit der Bundesnetzagentur ist völliger Blödsinn. O2 wünsch es seit dem 1.6.2010 nicht mehr, dass mit einem Internetpack M oder M-Smartphone das Handy als Modem genutzt wird, bzw. diese Pakete mit einem Surfstick betrieben werden. Hintergrund soll lt. Hotline die Netzauslastung sein.
Möglich ist auch, dass O2 auf der sicheren Seite sein möchte im Bezug auf möglichen Missbrauch der Netzkapazitäten.
Von meinem technischen Verständnis hier ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Netzanbieter überprüfen kann, ob die Verbindung über das Handy als solches oder mit Hilfe eines Laptops zustande gekommen ist. Zur Zeit ist dies nur Vertraglich so festgelegt. Papier ist bekanntlich geduldig und so harren wir der Dinge die da kommen
also das mit der Bundesnetzagentur ist völliger Blödsinn. O2 wünsch es seit dem 1.6.2010 nicht mehr, dass mit einem Internetpack M oder M-Smartphone das Handy als Modem genutzt wird, bzw. diese Pakete mit einem Surfstick betrieben werden. Hintergrund soll lt. Hotline die Netzauslastung sein.
Möglich ist auch, dass O2 auf der sicheren Seite sein möchte im Bezug auf möglichen Missbrauch der Netzkapazitäten.
Von meinem technischen Verständnis hier ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Netzanbieter überprüfen kann, ob die Verbindung über das Handy als solches oder mit Hilfe eines Laptops zustande gekommen ist. Zur Zeit ist dies nur Vertraglich so festgelegt. Papier ist bekanntlich geduldig und so harren wir der Dinge die da kommen
moin,
also das mit der Bundesnetzagentur ist völliger Blödsinn. O2 wünsch es seit dem 1.6.2010 nicht mehr, dass mit einem Internetpack M oder M-Smartphone das Handy als Modem genutzt wird, bzw. diese Pakete mit einem Surfstick betrieben werden. Hintergrund soll lt. Hotline die Netzauslastung sein.
Möglich ist auch, dass O2 auf der sicheren Seite sein möchte im Bezug auf möglichen Missbrauch der Netzkapazitäten.
Von meinem technischen Verständnis hier ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Netzanbieter überprüfen kann, ob die Verbindung über das Handy als solches oder mit Hilfe eines Laptops zustande gekommen ist. Zur Zeit ist dies nur Vertraglich so festgelegt. Papier ist bekanntlich geduldig und so harren wir der Dinge die da kommen
LOL, das mit der Bundesnetzagentur ist wirklich schon extrem weit hergeholt. Bisher hat es auch keinerlei Konsequenzen, wenn man die Vorgaben missachtet. Für eine Nachberechnung fehlt die Grundlage, insbesondere bei Prepaid-Karten und Sperren ist auch nicht so einfach möglich, vielleicht bei Surfsticks über die IMEI Nummer, aber bei einem ans Handy angeschlossenen PC ganz sicher nicht. Und die Browserkennung kann man auch leicht verändern, ein klick, und aus meinem Firefox wird ein iPhone 3.0 😃
also das mit der Bundesnetzagentur ist völliger Blödsinn. O2 wünsch es seit dem 1.6.2010 nicht mehr, dass mit einem Internetpack M oder M-Smartphone das Handy als Modem genutzt wird, bzw. diese Pakete mit einem Surfstick betrieben werden. Hintergrund soll lt. Hotline die Netzauslastung sein.
Möglich ist auch, dass O2 auf der sicheren Seite sein möchte im Bezug auf möglichen Missbrauch der Netzkapazitäten.
Von meinem technischen Verständnis hier ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Netzanbieter überprüfen kann, ob die Verbindung über das Handy als solches oder mit Hilfe eines Laptops zustande gekommen ist. Zur Zeit ist dies nur Vertraglich so festgelegt. Papier ist bekanntlich geduldig und so harren wir der Dinge die da kommen
LOL, das mit der Bundesnetzagentur ist wirklich schon extrem weit hergeholt. Bisher hat es auch keinerlei Konsequenzen, wenn man die Vorgaben missachtet. Für eine Nachberechnung fehlt die Grundlage, insbesondere bei Prepaid-Karten und Sperren ist auch nicht so einfach möglich, vielleicht bei Surfsticks über die IMEI Nummer, aber bei einem ans Handy angeschlossenen PC ganz sicher nicht. Und die Browserkennung kann man auch leicht verändern, ein klick, und aus meinem Firefox wird ein iPhone 3.0 😃
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