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Warum O2
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Hallo,

obwohl ich bei den Einstellungen für den Einzelverbindungsnachweis angegeben habe, dass ich ihn mit vollständiger Rufnummernanzeige bekommen möchte, kriege ich ihn schon seit mehreren Rechnungen nicht mehr mit angezeigt.

Muss ich noch irgend etwas anderes anklicken? Oder weiß jemand, woran das liegt?

MfG
Hallo alei,



geh mal hier im Internet zu deinen Rechnungen. Dort kann man dann ganz links den Punkt [b]Einzelverbindungsnachweis ändern anklicken. Ist das Häckchen bereits bei dem Punkt mit der vollständigen Rufnummernanzeige, dann hast du dieses bereits. Dann bitte nichts machen, außer die Seite verlassen. Ist das Häkchen bei dem Punkt mit der verkürzten Rufnummernanzeige, dann das Häkchen richtig setzen und auf nb]weiter klicken. Dann hast du es ab der nächsten Rechnung. Sollte es aber richtig gesetzt sein, dann nichts machen und die Kundenbetreuung anrufen und denen dein Problem schildern. Kann ja sein, dass es ein technisches Problem deswegen bei dir gibt.



Gruß, Sonic28
Hi,



vielen Dank für die Antwort. Anscheinend muss ich mich dann an den Kundendienst wenden, da ich das Häkchen bereits richtig gesetzt hatte...



Merci!!
Guten Tag zusammen.



Ist jetzt ein wenig Spekulation, aber ist es nicht so, dass Provider keine Daten mehr speichern dürfen, die nicht abrechnungsrelevant sind? (vgl. auch das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung).

Hat man eine Flat, sind alle Verbindungen, die von Ihr abgedeckt sind, *nicht* abrechnungsrelevant.

Ist zumindest bei mir so. Auf meinem EVN erscheinen lediglich Verbindungen, die etwas kosten (habe z.B. keine Flat auf dem Handy, sehr wohl aber bei DSL). Dass Flat-Verbindungen nicht auftauchen, geht meines Erachtens voll in Ordnung.



Gruß FoO
@Foo:

Dass nicht abrechnungsrelevante Daten nicht mehr aufgeführt werden, geht meiner Meinung nach überhaupt nicht in Ordnung.

Ich kann nun weder mein Telefonverhalten überprüfen noch, wenn nötig, eine Verbindung nachweisen. Wie soll ich denn nun sehen, ob sich mein Tarif überhaupt noch lohnt oder ob ein Inkl.-Min.-Paket nicht doch mehr Sinn macht? Vor allem DÜRFEN diese Verbindungen ja noch aufgelistet werden trotz Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Siehe hierzu § 99 Abs. 1 TKG:

"Dem Teil­neh­mer sind die ge­spei­cher­ten Daten der­je­ni­gen Ver­bin­dun­gen, für die er ent­gelt­pflich­tig ist, nur dann mit­zu­tei­len, wenn er vor dem maß­geb­li­chen Ab­rech­nungs­zeit­raum in Text­form einen Ein­zel­ver­bin­dungs­nach­weis ver­langt hat; rb]auf Wunsch dür­fen ihm auch die Daten pau­schal ab­ge­gol­te­ner Ver­bin­dun­gen mit­ge­teilt wer­den. Dabei ent­schei­det der Teil­neh­mer, ob ihm die von ihm ge­wähl­ten Ruf­num­mern un­ge­kürzt oder unter Kür­zung um die letz­ten drei Zif­fern mit­ge­teilt wer­den.



Aber O2 weigert sich hier strikt; Zitat: "Wir haben uns dafür entschieden, dem Kunden diese Wahlmöglichkeit nicht anzubieten" - was für ein Käse...



Bin auf weitere Meinung sehr gespannt... :-)