Hallo an alle im Forum und leidenden O2-Kunden,
vor fast 2 Jahren habe ich mir den o2-Surfstick zugelegt, in der Hoffnung einfach nur Surfen zu können ohne Einschränkungen.
Am Anfang lief alles noch gut, bis ich seit ein paar Monaten mitbekommen habe, dass ich mein Geld für Leistungen zahle, die ich gar nicht erhalte!
Zu meinem Vertrag:
Internet-Pack L (10GB danach GPRS)
Mit dem auf den Surfstick vorhanden Programm Mobile Partners habe ich mitbekommen, dass mein Limit bereits ab 6-8GB gedrosselt wird. Also fehlen Monatlich 2-4GB die man umsonst bezahlt. Wenn das Mobile Partners "angeblich" zu ungenau ist, finde ich es eine Frechheit, dieses Programm mit dazuzugeben!
Nach langen Diskussionen mit o2 habe ich mich nun entschlossen meinen Vertrag zu kündigen und die Kostenlose Kündigungsnummer angerufen.
Nach ca 2 Tagen habe ich dann meinen Kündigungsvordruck erhalten, unterschrieben und zurückgeschickt. Jetzt, über 2 Monate danach habe ich immernoch keine Kündigungsbestätigung vorliegen und im Forum lese ich, dass es vielen so geht.
Nach insgesamt 3 Telefonaten mit der Kündigungshotline, welche mir immer wieder bestätigt hat, dass meine Kündigungsbestätigung die nächsten Tage kommen soll und sie es nochmals anweisen, glaube ich den Mitarbeitern von o2 nicht mehr.
Rein theoretisch müssten bei mir bereits 3 Bestätigungen vorliegen! Dies ist nicht der Fall!
Wie kann man als bekannter Anbieter nur seine Kunden so hinhalten wenn es um Kündigungen geht???
Ich appeliere an o2 mir eine Bestätigung zukommen zu lassen und mir Gründe für eine -fristlose Kündigung- zu nennen (zb- Kann ich fristlos Kündigen wenn mir o2 meine Bezahlten Leistungen nicht gibt?)
Was mich auch sehr Verwundert ist, dass mein Empfang seit diesem Abrechnungszeitraum sehr schlecht geworden ist! Dabei habe ich weder an meinem System was verändert noch den Standort gewechselt!
Frage: Was muss ich machen damit ich endlich aus diesem "Betrugsvertrag" fristlos rauskomme und gleichzeitig eine KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG erhalte???????????
Vielen Dank fürs Lesen. Kommentare sind erwünscht.
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Sende einfach die Kündigung noch einmal mit Hinweis auf die o2 bereits vorliegende Kündigung per Einschreiben. Verlange in dem Schreiben eine Bestätigung innerhalb 2 Wochen und weise darauf hin das du bei nicht Bestätigung rechtlich vorgehen wirst. Vielleicht versteht o2 nur einen härteren Ton!?
danke.
das Einschreiben sollte die letzte Lösung sein, ich geb o2 nicht noch extra 2,60€... noch andere Vorschläge oder Kommentare?
das Einschreiben sollte die letzte Lösung sein, ich geb o2 nicht noch extra 2,60€... noch andere Vorschläge oder Kommentare?
Ein Fax mit deinem Anliegen an die Kundenbetreuung wäre noch möglich. Wenn per Hotline nichts zu erreichen ist bleiben dir nur die 2 Wege. Eine bessere Lösung wirst du hier auch nicht bekommen. Denn die Mods haben keinen Zugriff auf die Kundendaten...
und was sagt ihr dazu?
"Mit dem auf den Surfstick vorhanden Programm Mobile Partners habe ich mitbekommen, dass mein Limit bereits ab 6-8GB gedrosselt wird. Also fehlen Monatlich 2-4GB die man umsonst bezahlt."
"Mit dem auf den Surfstick vorhanden Programm Mobile Partners habe ich mitbekommen, dass mein Limit bereits ab 6-8GB gedrosselt wird. Also fehlen Monatlich 2-4GB die man umsonst bezahlt."
Hallo,
unzählige Quellen (u.a. juristusche Foren,...) sagen zum Thema "Kündigungsbestätigung" sinngemäß Folgendes:
"Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer form- und fristgerechten, empfangsbedürftigen Willenserklärung. Kann man nachweisen, die Kündigung rechtzeitig abgegeben zu haben, dann wird sie auch zum vorgesehenen Termin wirksam, ob eine Bestätigung kommt oder nicht."
In sofern wärst Du mit einem "Einschreiben" schon sicherer (beruhigter). Nimm nen unabhängigen Zeugen dazu, der notfalls bestätigen kann, dass im Brief wirklich die Kündigung war ... .
Zum Thema "Betrug" und "nichtgewährte, aber zugesicherte Leistung" wird es schwer sein, die zu belegen. Das Programm gibt ja nur einen etwaigen "Richtwert" an. Die dazu passenden Argumente (...Ausreden?!) sind sicherlich auch irgenwo nachzulesen... . (Tests ungenau, abhängig von der Netzauslastung, abhängig von anderen Faktoren wie Wetter pp.)
Die Frage wird sein, wie Du das o2 entsprechend nachweisen kannst.
Gruesse K.
unzählige Quellen (u.a. juristusche Foren,...) sagen zum Thema "Kündigungsbestätigung" sinngemäß Folgendes:
"Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft in Form einer form- und fristgerechten, empfangsbedürftigen Willenserklärung. Kann man nachweisen, die Kündigung rechtzeitig abgegeben zu haben, dann wird sie auch zum vorgesehenen Termin wirksam, ob eine Bestätigung kommt oder nicht."
In sofern wärst Du mit einem "Einschreiben" schon sicherer (beruhigter). Nimm nen unabhängigen Zeugen dazu, der notfalls bestätigen kann, dass im Brief wirklich die Kündigung war ... .
Zum Thema "Betrug" und "nichtgewährte, aber zugesicherte Leistung" wird es schwer sein, die zu belegen. Das Programm gibt ja nur einen etwaigen "Richtwert" an. Die dazu passenden Argumente (...Ausreden?!) sind sicherlich auch irgenwo nachzulesen... . (Tests ungenau, abhängig von der Netzauslastung, abhängig von anderen Faktoren wie Wetter pp.)
Die Frage wird sein, wie Du das o2 entsprechend nachweisen kannst.
Gruesse K.
nur als info, hab nun endlich meine bestätigung erhalten, im betreff:"Ihr Anliegen vom 26.Juli"
na endlich...
na endlich...
Hat Du den monatlichen verbrauch mal mit anderen Programmen überprüft ? Was sagen die ?
Zur Kündigung: Ich verfahre seit Jahren erfolgreich mit folgender Strategie:
Zuerst versuche ich es per Mail oder Fax, 8 Wochen vor dem eigentlichen Ende der Kündigungsfrist. Erhalte ich da keine Kündigungsbestätigung kommt das Einschreiben. Dabei ein Zeuge, welcher den Inhalt des Schreibens kennt und den Weg vom Eintüten des Schreibens bis zur Aufgabe bei der Post dabei ist. Im Zweifelsfall kann dieser alles an Eides statt versichern.
Beim Wort Betrug sollte man vorsichtig sein. Um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen, muss der gegnerischen Partei die Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden.
Ein falscher Betrugsvorwurf könnte nach §187 StGB (Verleumdung) geahndet werden.
Grüße,
sash
Zur Kündigung: Ich verfahre seit Jahren erfolgreich mit folgender Strategie:
Zuerst versuche ich es per Mail oder Fax, 8 Wochen vor dem eigentlichen Ende der Kündigungsfrist. Erhalte ich da keine Kündigungsbestätigung kommt das Einschreiben. Dabei ein Zeuge, welcher den Inhalt des Schreibens kennt und den Weg vom Eintüten des Schreibens bis zur Aufgabe bei der Post dabei ist. Im Zweifelsfall kann dieser alles an Eides statt versichern.
Beim Wort Betrug sollte man vorsichtig sein. Um den Straftatbestand des Betruges zu erfüllen, muss der gegnerischen Partei die Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden.
Ein falscher Betrugsvorwurf könnte nach §187 StGB (Verleumdung) geahndet werden.
Grüße,
sash
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