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Warum O2
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Hallo,



ich habe im dezember 09 in einem o2 shop ein diamond 2 per einmalzahlung gekauft und nun schon wieder ein defektgerät!

wie oft muss ich das gerät einschicken um eine wandlung oder ähnliches zu erreichen?

das erste mal war es wegen newtonschen ringen zur reparatur. das zweite mal wegen kratzern auf dem display (durch o2 oder arvato oder post verursacht).

hab nach 2. reparatur ein austauschgerät mit gehäuse kratzer bekommen! damit soll ich leben!*über shopleiterin aufreg*

naja auch egal...das austauschgerät ist nun kaputt-->keine erreichbarkeit bei vollem empfang-->verbindungsaufbau schlägt fehl-->kein freizeichen-->auf handyabrechnung erscheinen die gespräche obwohl kein wort gefallen ist!

desweitern knackt die kamera wenn ich sie beende!das habe ich nur mit dem ersatzgerät! htc touch diamond 2 aussteller in anderen handyläden machen das nicht (knacken).

Was kann ich machen?ich bin total unzufrieden mit dem gerät!muss ich einem einschicken zustimmen?das austausch gerät hab ich seit april!!!



gruß matze



p.s.:rom updates in den letzten tagen fast täglich durchgeführt!
Hallo



Sollte nach zweimaliger Reparatur/Austausch erneut ein unverschuldeter Defekt

innerhalb der Gewährleistungszeit vorliegen, können Sie den Vertrag wandeln.



Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den o2 Shop, bei dem Sie das Gerät gekauft haben.



Für die Wandlung bitte folgendes in den o2 Shop mitnehmen



Gerät inkl. Komplettem Zubehör

Reparatur/Tauschbelege

Rechnungskopie

Originalkarton, wenn vorhanden



MfG

o2Moderator_Tom


was heißt bei o2 wandeln?

handy abgeben und dasgleiche erhalten? das diamond 2 ist ja nicht mehr lieferbar.
Wandeln ist eine Rückabwicklung des Vertrags.



Sofern alle Voraussetzungen für eine Rückabwicklung gegeben sind, geben Sie Ihr Gerät zurück und erhalten den bereits gezahlten Kaufpreis (bei o2 My Handy sind das die Anzahlung und die bereits gezahlten Raten) zurück.



Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit ein neues Handy über o2 My Handy zu erwerben. Geräte, die nicht mehr im Angebot geführt werden, können jedoch nicht mehr erworben werden.




es handelt sich bei dem kauf um ein barkauf. ich habe weder einen mobilfunkvertrag noch einen myhandy vertrag. wie läuft da eine wandlung ab? mein vertragspartner ist ja eigentlich der shop. bekomme ich den kaufpreis in bar? und wenn ja in welcher höhe?entspricht die auszahlung dem zeitwert oder dem kaufpreis?


Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags wird der gesamte Kaufpreis ausgezahlt.
bekomme ich die auszahlung direkt im shop?und sofort?oder erst nach 3-4 wochen wie bei myhandy als kontogutschrift.
Die Auszahlung erfolgt nach einer Berechtigungsprüfung im Shop. Die Berechtigungsprüfung kann einige Tage in Anspruch nehmen, es wird daher nötig sein das Sie ein weiteres mal den Shop aufsuchen.
so ich war dann mal wieder in dem o2 shop und wurde mal wieder von der shopleiterin angepammt und unfreundlich behandelt (wie fast immer!). ein solches fehlverhalten werde ich nicht länger dulden!

nun meine eigentliche frage. wenn ein handy auf kulanz repariert wurde (displaytausch wegen kratzer!) darf dann eine wandlung ausgeschlossen werden auch wenn ansonsten der rahmen gegeben ist? und wenn ja auf welche punkte in den agbs oder bgb bezieht sich dann o2?
Send in repair ist send in repair



da dürfte es keinen unterschied geben



Wenn die Shopleiterin sich so quer stellt würd ich bei der hotline anrufen



Die können wahrscheinlich dafür sorgen das die Dame Ihre Meinung nochmal überdenkt ☺️
Ohne Einblick in die Kundendaten ist eine Klärung nicht möglich.



Bitte wenden Sie sich einmal an direkt an die Kundenbetreuung.
im moment möchte ich eigentlich nur die frage beantwortet haben ob nach einer kullanzleistung das recht auf wandlung eingeschränkt ist bzw. ich kein recht mehr habe mein gerät zu wandeln. dazu braucht man meiner meinung nach keine einsicht in die daten!

es reicht eine allgemeine antwort. natürlich mit verweisen auf agb oder gesetzestext.

gruß
Hallo mätzchen,



wir haben Ihr Anliegen zur endgültigen Klärung an die Fachabteilung weitergeleitet. Entsprechende Info wird hier umgehend gepostet.
vielen dank!
Grundsätzlich gilt:



Zur Rückabwicklung berechtigen nur Nachbesserungen, die im Rahmen der

Gewährleistung vorgenommen wurden (=Gewährleistungsfälle).

Kostenpflichtige (oder auf o2 Kulanz übernommene kostenpflichtige) Reparaturen von Gewährleistungsausschlüssen berechtigen nicht zur Rückabwicklung.



Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in diesem Forum keine Gesetzestexte oder rechtliche Ausführungen platzieren können ohne dass wir uns Ihre Daten angeschaut haben.



Eine allgemeine Antwort haben Sie aber von uns erhalten.
heißt auf deutsch das eine wandlung möglich ist wenn ich 2 reparaturen auf gewährleistung hatte auch wenn eine dritte reparatur kulanzweise übernommen wurde? und eine dritte gewährleistungsreparatur von nöten wäre. richtig verstanden?



bitte nur noch einmal um kurze bestätigung. danach kann der beitrag eigentlich geschlossen werden.
Ja, Sie haben das richtig verstanden.



Das Thema wird geschlossen.