Hallo,
ich habe ein Handy (iPhone) über eBay gekauft und erst nach Lieferung bemerkt, dass es noch in Ratenzahlung ist. Dies ging aus dem Angebot nicht hervor.
Was kann nun im schlimmsten Fall passieren? Also angenommen der Vertragsnehmer bezahlt seine Raten nicht mehr. Kann das Gerät über die IMEI gesperrt werden? Oder ist es eher so, dass ein Inkassounternehmen auf den Vertragsnehmer angesetzt wird?
Vielen Dank
Chris
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Das Handy wird vermutlich nicht gesperrt und o2 würde ggf. gegen den Verkäufer vorgehen (der das Handy gar nicht hätte verkaufen dürfen, da es nicht sein Eigentum war). Ich würde es trotzdem zurückgeben oder einen Leistungsnachweis verlangen (Nachweis, dass das Handy abbezahlt würde). Wie hast du erfahren, dass das Handy noch nicht abbezahlt wurde?
Ok danke für die Info. Dann dürfe ich ja schon mal auf der sicheren Seite sein. Klar zurückgeben wäre das optimale, aber sollte der Verkäufer sich querstellen kann ich das Gerät immerhin benutzen.
Weil die Rechnung bei lag. Mit Ratenzahlung bis 2020.
Kann das Handy denn auf einmal abbezahlt werden?
Weil die Rechnung bei lag. Mit Ratenzahlung bis 2020.
Kann das Handy denn auf einmal abbezahlt werden?
Ja, kann es.
Der "MyHandy"Vertragsinhaber haftet für die Zahlungen. Man muss das Handy sogar vollständig abbezahlen, wenn es verloren oder geklaut wurde... Zahlt er nicht, wird's teuer.
Das Handy wird nicht gesperrt.
Also, mach dir keinen Kopf und viel Spaß mit deinem Handy.
Das Handy wird nicht gesperrt.
Also, mach dir keinen Kopf und viel Spaß mit deinem Handy.
Das Handy wird nicht gesperrt. Das stimmt. Aber bei der Gewährleistung kann es Probleme geben.
Also, mach dir keinen Kopf und viel Spaß mit deinem Handy.Dir ist bekannt was der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist? Eigentum kann man veräussern.
Gruß
Ich würde mir von einem Fremden niemals ein Gerät kaufen, das noch nicht vollständig abbezahlt ist. Das Gerät bleibt in diesem Fall so lange im Eigentum von o2, bis es abgezahlt ist. Rein theoretisch könnte o2 das Gerät (falls es nicht weiter abbezahlt wird) vom neuen Besitzer (der in diesem Fall nicht Eigentümer ist!) zurückfordern. ;)
Allerdings glaube ich nicht, dass o2 das machen würde.
Allerdings glaube ich nicht, dass o2 das machen würde.
Was daran "teuer" wird? Das Handy muss,auch ohne dass es im Besitz des Vertragsinhabers ist, weiterhin von diesem abbezahlt werden. Bei Nichtzahlung kommen Mahnungen, Inkasso etc. Egal, ob Verlust oder Verkauf...
Im Falle eines Schadens innerhalb von Garantie/ Gewährleistung muss man sich an den MyHandy Vertragsinhaber wenden, nur dieser persönlich kann dies bei o2 (also dem Eigentümer) bemängeln.
Hab ich mich so falsch ausgedrückt?
Im Falle eines Schadens innerhalb von Garantie/ Gewährleistung muss man sich an den MyHandy Vertragsinhaber wenden, nur dieser persönlich kann dies bei o2 (also dem Eigentümer) bemängeln.
Hab ich mich so falsch ausgedrückt?
Falsch ist falsch meiner Meinung nach. Wie gesagt du hast Deine Meinung ich habe meine. Muss jeder für sich entscheiden was er/sie macht.
Gruß
Gruß
Hallo @chris919191 , herzlich willkommen in der o2 Community!
Ich habe den Thread einmal von Mobilfunkvertrag zu MyHandy verschoben, hier passt er besser. :)
Zum Thema selbst wurde ja bereits alles gesagt, es ist durchaus möglich, dass dein Verkäufer das Gerät vorzeitig abbezahlt und alles seine Richtigkeit hat.
Viele Grüße, Katja
Ich habe den Thread einmal von Mobilfunkvertrag zu MyHandy verschoben, hier passt er besser. :)
Zum Thema selbst wurde ja bereits alles gesagt, es ist durchaus möglich, dass dein Verkäufer das Gerät vorzeitig abbezahlt und alles seine Richtigkeit hat.
Viele Grüße, Katja
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