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Warum O2
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Hallo,



 



ich habe im Dezember letzten Jahres ein Handy über My Handy erworben. Nun läuft der Vertrag ja noch über ein Jahr, ich würde das Gerät aber jetzt gerne verkaufen.



 



Gehe ich recht in der Annahme, dass ich das Gerät vorher auslösen muss um es verkaufen zu können und wie mache ich das?



 



Ohne Auslösung darf ich es ja wohl nicht verkaufen (auch wenn ich natürlich weiter dafür zahlen würde bis es abbezahlt ist...) oder ginge das auch?



 



Ich möchte vermeiden das der Käufer bei eventuellen Garantieansprüchen dann der Gelackte ist, merken würde es ja wohl niemand bis Garantie in Anspruch genommen wird.



 



 



Danke ☺️



Ohne Auslösung bleibt das Handy erstmal Eigentum von o2. Du darfst es eigentlich nicht verkaufen.



 



Aber o2 wird es wohl kaum interessieren, was du mit dem Handy machst.



Solange die Raten ordentlich bezahlt werden ist für o2 alles im Lot.



Und sollten die Raten nicht bezahlt werden, so wäre o2 sicherlich eher hinter den restlichen Raten her alsdass o2 das dann gebrauchte Handy zurückfordern würde.




Das heißt, ein Käufer würde auch bei einem eventuellen Garantieanspruch keine Probleme bekommen? Das ist der Punkt um den es mir geht.



 



Die Rate ist kein Problem für mich, die würde ich selbstverständlich weiter zahlen. 




Die Gewährleistung dürftest du normalerweise an den Käufer abtreten können.



 



Die Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann die Übertragung der Garantie auf andere ausschließen, muss aber nicht.



Da müsste man die Garantiebedingungen mal studieren.




Normalerweise versuchen wir, uns Hinweise auf Paragraphen und Kleingedrucktes zu verkneifen, in diesem Fall geht es aber leider nicht ganz ohne. Hier die einschlägigen Auszüge aus unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen:



 



Ziffer 7.1: „Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von o2.“



 



Du dürftest dich zwar dafür bezahlen lassen, dass du das Gerät einer anderen Person zur Nutzung überlässt, aber Eigentümer des Gerät kann diese Person dadurch nicht werden. Wenn du das Gerät verkaufen willst, schicke uns bitte schriftlich oder per E-Mail eine Kündigung des Ratenzahlungsplans. Du erhältst dann eine Aufstellung der noch offenen Posten und die Info, wohin du den Betrag überweisen musst.



 



Ziffer 10.1: „Eine Abtretung bzw. Übertragung von Forderungen, Rechten oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von o2.“



 



Dies gilt auch für das Recht auf Gewährleistung. Hierbei handelt es sich um ein gesetzliches Recht, das dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zusteht. Wenn du dein Gerät weiterverkaufst, bist du selbst der Verkäufer und wärst dem (neuen) Käufer gegenüber gewährleistungspflichtig. Als Privatperson (und ohnehin bei gebrauchten Geräten) darfst du aber etwas tun, das wir nicht dürfen: Du kannst beim Verkauf die Gewährleistung ausdrücklich ausschließen. Dann bist du insofern aus dem Schneider. Das bedeutet aber noch nicht, dass der neue Käufer gegenüber uns irgendwelche Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Denn dazu müsstest du diese Rechte auf ihn übertragen, was du jedoch nur mit unserer schriftlichen Zustimmung darfst (siehe oben).



 



Einfacher schaut es meist bei der Garantie aus. Die Garantie macht man als Käufer nicht gegenüber dem Verkäufer geltend, sondern gegenüber dem Hersteller. In den Garantiebedingungen des Herstellers findet sich meist keine Beschränkung auf den Erstkäufer, so dass man sich in der Regel auch auf die Garantie berufen kann, wenn man das Gerät nicht direkt beim Händler gekauft hat. Ob das auch für dein Gerät gilt, kannst du in den (dem Gerät) beiliegenden Garantiebedingungen nachlesen.




Ja is ganz einfach bei der Garantie ☺️



 



ES GIBT VIELE VIELE VIELE FEUCHTIGKEITSSCHÄDEN - ALLE IRREPERABEL - OHNE DOKUMENTATION - OHNE NAME,DATUM ODER BILDER!



 



UND NATÜRLICH AUCH OHNE DAS GEHÄUSE ZU ÖFFNEN 😉