Hallo zusammen ,
ich fühle mich echt auf den Arm genommen . Ich habe vor genau 5 Monaten mein HTC One bei O2 My Handy in Verbindung mit einem Vertrag gekauft und war vollkommen zufrieden. Bis vor einem Monat , da fing auf einmal an der Lautsprecher zu knarzen bei Wiedergabe von Musik , nun gut , ab zur 1. Reparatur , ging auch vollkommen Problemlos. Innerhalb von 1 Woche hielt ich das Handy wieder in meinen Händen und es schien als wäre es Repariert , doch da habe ich mich wohl getäuscht . Nach 3 Wochen , fing es wieder mit genau den gleichen Geräuschen an , also wieder zur Reparatur.
Und JETZT : Es soll angeblich ein Feuchtigkeitsschaden sein und mich schlappe 260 € kosten ?
Ich kann mir das wirklich nicht erklären , da ich eine Schutzhülle ums Handy selbst habe und zusätzlich noch ein Lederetui .
Was soll man denn noch alles machen um sein Handy zu schützen ? Muss man wirklich eine Versicherung abschließen für jedes neue Handy was man sich zulegt ?
Gruß
DeMarv
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Hast es zu o2 geschickt? Dann wundert mich das nicht. Lass dir das Gerät kostenfrei zurücksenden. Einen Anspruch auf die 30 EUR hat ARVATO nicht. Dann schau sofort nach, ob du das richtige Gerät bekommen hast (IMEI) und schau nach, ob weitere (neue) Mängel sind.
Dann schick es zu HTC. Obgleich sie auch mit ARVATO reparieren, kann es sein, dass es dort besser läuft.
Du kannst wenig dagegen tun. Leider!
Dann schick es zu HTC. Obgleich sie auch mit ARVATO reparieren, kann es sein, dass es dort besser läuft.
Du kannst wenig dagegen tun. Leider!
bielo schrieb:Hi bielo,
Hast es zu o2 geschickt? Dann wundert mich das nicht. Lass dir das Gerät kostenfrei zurücksenden. Einen Anspruch auf die 30 EUR hat ARVATO nicht. Dann schau sofort nach, ob du das richtige Gerät bekommen hast (IMEI) und schau nach, ob weitere (neue) Mängel sind.
Dann schick es zu HTC. Obgleich sie auch mit ARVATO reparieren, kann es sein, dass es dort besser läuft.
Du kannst wenig dagegen tun. Leider!
wie kommst du darauf? Natürlich hat Arvato Anspruch darauf.
Der Kunde wird immer darüber informiert.
"Mit diesem Service-Antrag bestätigen Sie hiermit bereits jetzt, dass Sie damit einverstanden sind, im Falle eine
Gewährleistungsausschlusses entweder die Kosten der Reparatur zu tragen oder die Aufwandspauschale für die dem Servicepartner entstandenen Kosten in Höhe von 29,00 € inkl. MwSt. plus Übermittlungsentgelt zu übernehmen."
VG, Matze
Ich halte diese Kostenauferlegung, auch aufgrund von Urteilen, für rechtswidrig. Eine Kosten-Klausel wirkt abschreckend, und darum bestehe die Gefahr einer faktischen Einschränkung der Gewährleistungsrechte des Kunden. Zweifelnde Kunden könnten zur Selbsthilfe mit ungewissem Ausgang greifen, statt ihre Rechte geltend zu machen.
Hi DeMarv,
hat sich eigentlich die IMEI verändert?
VG, Matze
hat sich eigentlich die IMEI verändert?
VG, Matze
Ich lese das so, als ob das Gerät noch bei ARVATO ist.
Nein, ich habe das Handy noch nicht wieder. Es wurde mir nur am Telefon mitgeteilt. Ich werde es mir zurück schicken lassen und dann nach schauen.
Habe mich auch schon an HTC gerichtet. Mals schauen was die dazu sagen .
Gruß
DeMarv
Habe mich auch schon an HTC gerichtet. Mals schauen was die dazu sagen .
Gruß
DeMarv
bielo schrieb:
Ich halte diese Kostenauferlegung, auch aufgrund von Urteilen, für rechtswidrig. Eine Kosten-Klausel wirkt abschreckend, und darum bestehe die Gefahr einer faktischen Einschränkung der Gewährleistungsrechte des Kunden. Zweifelnde Kunden könnten zur Selbsthilfe mit ungewissem Ausgang greifen, statt ihre Rechte geltend zu machen.
Ist jetzt zwar Offtpic,
aber wenn der Techniker das Gerät auseinander bauen muss, um dann anhand des Feuchtigkeitsindikator zu erkennen dass Flüssigkeit eingetreten ist und somit keine Garantiereparatur durchgeführt werden kann, soll das dann umsonst sein? Irgendwer muss die Kosten doch tragen, oder hab ich hier einen Denkfehler? :-)
VG, Matze
M.E. ja. Ich zitiere aus der PM zu einem Urteil des BGH (Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06)
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen, nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an.
Daraus folgt, wenn das Mangelbeseitigungsverlangen unberchtigt war, kann Schadensersatz durch den Verkäufer verlangt werden. Vorliegend würde ich aufgrund der dargelegten Begründungen im Urteil sagen, dass das Mangelbeseitigungsverlangen nicht unberechtigt war.
Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Dadurch wird das Recht des Käufers, Mängelbeseitigung zu verlangen, nicht entwertet. Er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüfen, ob die von ihm beanstandete Erscheinung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Verkäufers zuzuordnen ist. Bleibt dabei ungewiss, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung befürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt herausstellt. Da es bei der Prüfungspflicht des Käufers lediglich darum geht, Ursachen in seinem eigenen Einflussbereich auszuschließen, kommt es auf besondere Fachkenntnisse, über die unter Umständen nur der Verkäufer verfügt, nicht an.
Daraus folgt, wenn das Mangelbeseitigungsverlangen unberchtigt war, kann Schadensersatz durch den Verkäufer verlangt werden. Vorliegend würde ich aufgrund der dargelegten Begründungen im Urteil sagen, dass das Mangelbeseitigungsverlangen nicht unberechtigt war.
DeMarv schrieb:
Hallo zusammen ,
Und JETZT : Es soll angeblich ein Feuchtigkeitsschaden sein und mich schlappe 260 € kosten ?
Gruß DeMarv
Ich habe mal nachgeschaut, zwischen den Aufträgen liegen gute vier Wochen, leider ist es schon denkbar, dass es in dieser Zeit zu einem Feuchtigkeitsschaden gekommen ist. Ich befürchte die kostenlose Reparatur wird daher über Arvato nicht möglich sein. Es tut mir wirklich leid :-( VG, Matze
Es ist wohl so, dass HTC den gleichen Servicepartner hat. Drücke dir die Daumen, dass dort für die Garantie andere Arbeitsanweisungen gemacht wurden.
Habe mich auch schon an HTC gerichtet. Mals schauen was die dazu sagen .
bielo schrieb:
M.E. ja. Ich zitiere aus der PM zu einem Urteil des BGH (Urteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06)
Bla bla blubb blubb ......
....
.....
Daraus folgt, wenn das Mangelbeseitigungsverlangen unberchtigt war, kann Schadensersatz durch den Verkäufer verlangt werden. Vorliegend würde ich aufgrund der dargelegten Begründungen im Urteil sagen, dass das Mangelbeseitigungsverlangen nicht unberechtigt war.
Nicht falsch verstehen bielo, geht nicht gegen Dich, aber ich finde Gesetzestexte oder Juristendeutsch soo &%&$%"§$%%&?*')=/$! Wie hat mein Jura Prof. im ersten Semester BGB immer so böse gesagt..
"man könnte das allles so erklären dass es *jeder* sofort versteht, das will aber niemand, sonst wären alle Juristen auf einen Schlag arbeitslos" 🙂 VG, Matze
o2_Matze schrieb:Ich verstehe nichts falsch.
Nicht falsch verstehen bielo, geht nicht gegen Dich, aber ich finde Gesetzestexte oder Juristendeutsch soo &%&$%"§$%%&?*')=/$!
Also, zusammengefasst steht dort, dass der Käufer, wenn er eine Mangelbeseitigung unberechtigt verlangt, für den Schaden beim Verkäufer aufkommen muss. Dazu reicht es, wenn der Käufer im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüft, ob er dafür verantwortlich ist. Stichwort: Wasserschaden. Bis hier, so meine ich, könnte o2 Geld verlangen, wenn der Käufer das hätte erkennen müssen. Das ist beim Wasserschaden aber schlicht gar nicht möglich. Zumindest müsste o2 den Beweis antreten, dass die erkennbar war.
Besser?
Alles in allem natürlich recht abstrakt und immer Einzelfallbezogen. M.E. macht sich ARVATO aber gar nicht die Mühe, es auf den Einzelfall zu beziehen und euer Zettel, den der Kunde unterschreibt, zielt auch nicht auf diese Fälle ab.
Ob 3 oder 5 Wochen . Meiner Meinung nach kann da nichts passiert sein , dann hätte es bei der ersten Reparatur ja auch schon daraus folgen müssen das ein Feuchtigkeitsschaden besteht tat es aber nicht und es war definitiv genau der gleiche Fehler. Daraus folger ich das Arvato da beim Reparieren etwas falsch gemacht hat und ich den Fehler nicht bei mir suchen muss.
Gruß
DeMarv
Gruß
DeMarv
Passieren kann schon nach einem Tag was. Ich finde, der Zeitraum dazwischen ist kein wirklicher Anhaltspunkt.
Achso,
ich habe natürlich ein foto von Arvato als Beweis angefordert. Nun habe auch eins bekommen , jedoch ist dort nichts erkennbar für mich . Wo ich aber eigentlich drauf hinaus möchte ist , die nummer , die mit auf der Platine eingraviert ist. Es handelt sich um die gleiche Nummer wie auf Platinen , die ich bei Google finden kann .
Das macht mich auch stutzig.
Hier mal ein Link:
http://www.ifixit.com/Teardown/HTC+One+Teardown/13494/2
Es geht um die Platine , die bei Step 14 gezeigt wird.
Gruß
DeMarv
ich habe natürlich ein foto von Arvato als Beweis angefordert. Nun habe auch eins bekommen , jedoch ist dort nichts erkennbar für mich . Wo ich aber eigentlich drauf hinaus möchte ist , die nummer , die mit auf der Platine eingraviert ist. Es handelt sich um die gleiche Nummer wie auf Platinen , die ich bei Google finden kann .
Das macht mich auch stutzig.
Hier mal ein Link:
http://www.ifixit.com/Teardown/HTC+One+Teardown/13494/2
Es geht um die Platine , die bei Step 14 gezeigt wird.
Gruß
DeMarv
Würdest du das Foto von ARVATO mal hochladen?
Kein Problem.
Helft mir, ich seh da kein Indikator. Rost vermag ich auch nicht zu erkennen.
Gab es einen Reparaturbericht nach der ersten Reparatur?
Es ist so, dass defekte Geräte zunächst mal zu einem Techniker gehen, der repariert, testet und schickt das Gerät wieder raus. Hat er keinen Fehler festgestellt, geht das Gerät nach gewissen Tesroutinen auch wieder raus. Geht das Gerät ein zweites mal im Service Center ein, so wird es in eine andere Abteilung weiter geleitet. Dort wird es dann, ich sag jetzt mal vom Werkstattleiter untersucht und ggfs kpl. zerlegt. Daher kann es durchaus sein, dass der Feuchtgkeitsschaden bei der ersten Reparatur nicht gesehen wurde, bei dem erneuten einsenden jetzt aber doch.
Ist zum Beispiel ein schlechter Kontakt irgendeiner Verbindung entstanden durch die Feuchtigkeit, so kann es durchaus sein, dass Fehler auf ein mal weg sind und auch nicht reproduzierbar sind, aber, wie es hier der Fall zu sein scheint, doch irgendwann wieder auftreten. Wie geschrieben, nach erneuter, genauerer Untersuchung wird dann leider erst ein Feuchtigkeitsschaden erkennbar. Ich kann auf der Platine die im Bild zu sehen ist sehr wohl einen Feuchtigkeitsschaden erkennen. DIese Platine, es gibt ja noch andere in dem Gerät, wird, um weitere Folgeschäden auzuschließen, jetzt komplett erneuert, was eben kostenpflichtig ist.
Es ist so, dass defekte Geräte zunächst mal zu einem Techniker gehen, der repariert, testet und schickt das Gerät wieder raus. Hat er keinen Fehler festgestellt, geht das Gerät nach gewissen Tesroutinen auch wieder raus. Geht das Gerät ein zweites mal im Service Center ein, so wird es in eine andere Abteilung weiter geleitet. Dort wird es dann, ich sag jetzt mal vom Werkstattleiter untersucht und ggfs kpl. zerlegt. Daher kann es durchaus sein, dass der Feuchtgkeitsschaden bei der ersten Reparatur nicht gesehen wurde, bei dem erneuten einsenden jetzt aber doch.
Ist zum Beispiel ein schlechter Kontakt irgendeiner Verbindung entstanden durch die Feuchtigkeit, so kann es durchaus sein, dass Fehler auf ein mal weg sind und auch nicht reproduzierbar sind, aber, wie es hier der Fall zu sein scheint, doch irgendwann wieder auftreten. Wie geschrieben, nach erneuter, genauerer Untersuchung wird dann leider erst ein Feuchtigkeitsschaden erkennbar. Ich kann auf der Platine die im Bild zu sehen ist sehr wohl einen Feuchtigkeitsschaden erkennen. DIese Platine, es gibt ja noch andere in dem Gerät, wird, um weitere Folgeschäden auzuschließen, jetzt komplett erneuert, was eben kostenpflichtig ist.
Der orange kleine Streifen in der Mitte ist der Feuchtigkeitsindikator meiner Meinung nach.Der ist eigentlich weiß
Unterhalb der auf dem Kopf stehenden Schrift besonders bei 09 und auch links bei dem A, wie auch links oben an dem rechteckigen Streifen sind weiße Verfärbungen der Lötstellen zu sehen. Diese enstehen besonders bei SMD bestückten Bauteilen die im Reflowverfahren aufgebracht werden wenn Feutigkeit im Spiel ist.
Schwarztier schrieb:Nein , auf dem Reparaturbericht steht lediglich das es repariert wurde.
Gab es einen Reparaturbericht nach der ersten Reparatur?
Es ist so, dass defekte Geräte zunächst mal zu einem Techniker gehen, der repariert, testet und schickt das Gerät wieder raus. Hat er keinen Fehler festgestellt, geht das Gerät nach gewissen Tesroutinen auch wieder raus. Geht das Gerät ein zweites mal im Service Center ein, so wird es in eine andere Abteilung weiter geleitet. Dort wird es dann, ich sag jetzt mal vom Werkstattleiter untersucht und ggfs kpl. zerlegt. Daher kann es durchaus sein, dass der Feuchtgkeitsschaden bei der ersten Reparatur nicht gesehen wurde, bei dem erneuten einsenden jetzt aber doch.
Ist zum Beispiel ein schlechter Kontakt irgendeiner Verbindung entstanden durch die Feuchtigkeit, so kann es durchaus sein, dass Fehler auf ein mal weg sind und auch nicht reproduzierbar sind, aber, wie es hier der Fall zu sein scheint, doch irgendwann wieder auftreten. Wie geschrieben, nach erneuter, genauerer Untersuchung wird dann leider erst ein Feuchtigkeitsschaden erkennbar. Ich kann auf der Platine die im Bild zu sehen ist sehr wohl einen Feuchtigkeitsschaden erkennen. DIese Platine, es gibt ja noch andere in dem Gerät, wird, um weitere Folgeschäden auzuschließen, jetzt komplett erneuert, was eben kostenpflichtig ist.
Ich frage mich nur , was wurde dann beim ersten mal getauscht oder gemacht , das es klappte ?
Ich könnt im moment echt k****. Da kauft man sich nen Handy für knapp 700 € und darf nach 5 monaten nochmal ca. 300 drauf legen . Obwohl das Handy immer zweifach geschützt war , Plastikschutzhülle und Lederetui . In den nächsten Jahren darf man sein Handy wahrscheinlich nur in der Wohnung benutzen und das bitte mit Handschuhen. Ach und auf den Bildern , im vergleich zu denen im Link sehe ich keinen Unterschied.
Sorry , aber ich muss grad ma dampf ablassen...
Gruß
DeMarv
bielo schrieb:
o2_Matze schrieb:Ich verstehe nichts falsch.
Nicht falsch verstehen bielo, geht nicht gegen Dich, aber ich finde Gesetzestexte oder Juristendeutsch soo &%&$%"§$%%&?*')=/$!
Also, zusammengefasst steht dort, dass der Käufer, wenn er eine Mangelbeseitigung unberechtigt verlangt, für den Schaden beim Verkäufer aufkommen muss. Dazu reicht es, wenn der Käufer im Rahmen seiner Möglichkeiten lediglich sorgfältig überprüft, ob er dafür verantwortlich ist. Stichwort: Wasserschaden. Bis hier, so meine ich, könnte o2 Geld verlangen, wenn der Käufer das hätte erkennen müssen. Das ist beim Wasserschaden aber schlicht gar nicht möglich. Zumindest müsste o2 den Beweis antreten, dass die erkennbar war.
Ich finde, das hast du sehr gut erklärt. Der Verkäufer hat die Kosten einer Überprüfung zu tragen, wenn es für den Käufer nicht erkennbar ist, dass der Mangel nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist. Ich weiss aber nicht ob Arvato tatsächlich auf die fragwürdigen 30 Euro bestehen würde, wenn man sich mit Verweis auf die rechtliche Lage beschwert. Ich kenne jedenfalls selber nur Fälle wo nach einem entsprechend formuliertem Schreiben anstandslos darauf verzichtet wurde.
Tja, dass ist ein ganz grosses Problem mit "manchen" Servicebetrieben. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass diese "Feuchtigkeitsschäden" öfter als Garantie- oder Gewährleistungsablehnungen herhalten müssen.
Mehrfach erlebt: Kundengerät angenommen, optische Prüfung (Feuchtigkeitsindikator ok, kein Hinweis auf Sturz oder Feuchtigkeit am Gerät...) war okay, Weiterleitung an Reparaturservice. Gerät wurde "repariert" (auf Garantiebasis...), kam zurück und lag drei Wochen zur Abholung für den Kunden bereit. Kunde holt Gerät ab und testet VOR ORT mit uns die Funktion: Selber Fehler ! Also als Rekla zurück... und was kam wohl für eine Ablehnung, ...genau: Feuchtigkeitsschaden.
Alternativ wird auch gern ein (ohne Röntgengerät nicht erkennbarer) Platinenmikrobruchvorgeschoben.
Interessanter Weise kann man auch beobachten, dass Mängel, die auf GEWÄHRLEISTUNG repariert/behoben werden sollen, plötzlich als Garantieleistung behoben wurden... Ein Schelm wer Böses denkt
Der Kreativität beim Abrechnen ggü. dem Hersteller sind fast keine Grenzen gesetzt. Merkwürdig: Auch wenn mal der Fehler "nicht festgestellt/nachvollzogen werden konnte", steht trotzdem etwas von: Im Rahmen der Garantieleistung wurde ein Softwareupdate durchgeführt. Auch oft gelesen, dass trotz dass der Fehler nicht nachvollzogen werden konnte, ein Bauteil gewechselt wurde... (Irgendwas möchte man ja schon abrechnen, und elektromechanische Tätigkeiten werden höher entlohnt
so long,
K.
Mehrfach erlebt: Kundengerät angenommen, optische Prüfung (Feuchtigkeitsindikator ok, kein Hinweis auf Sturz oder Feuchtigkeit am Gerät...) war okay, Weiterleitung an Reparaturservice. Gerät wurde "repariert" (auf Garantiebasis...), kam zurück und lag drei Wochen zur Abholung für den Kunden bereit. Kunde holt Gerät ab und testet VOR ORT mit uns die Funktion: Selber Fehler ! Also als Rekla zurück... und was kam wohl für eine Ablehnung, ...genau: Feuchtigkeitsschaden.
Alternativ wird auch gern ein (ohne Röntgengerät nicht erkennbarer) Platinenmikrobruchvorgeschoben.
Interessanter Weise kann man auch beobachten, dass Mängel, die auf GEWÄHRLEISTUNG repariert/behoben werden sollen, plötzlich als Garantieleistung behoben wurden... Ein Schelm wer Böses denkt
Der Kreativität beim Abrechnen ggü. dem Hersteller sind fast keine Grenzen gesetzt. Merkwürdig: Auch wenn mal der Fehler "nicht festgestellt/nachvollzogen werden konnte", steht trotzdem etwas von: Im Rahmen der Garantieleistung wurde ein Softwareupdate durchgeführt. Auch oft gelesen, dass trotz dass der Fehler nicht nachvollzogen werden konnte, ein Bauteil gewechselt wurde... (Irgendwas möchte man ja schon abrechnen, und elektromechanische Tätigkeiten werden höher entlohnt
so long,
K.
Also nochmal zur aktuellen Situation.
Wenn HTC , dann nur nochmal in Verbindung mit einer Versicherung. HTC selbst kommt mir da auch nicht entgegen . Ich hoffe im Moment einfach nur noch , das mein Handy wieder so zu mir zurückkommt wie ich es verschickt hab. Naja , die ca. 30 Eur werd ich auch zahlen müssen , dafür das ich weiß das mein Handy kaputt is
Gruß
DeMarv
Wenn HTC , dann nur nochmal in Verbindung mit einer Versicherung. HTC selbst kommt mir da auch nicht entgegen . Ich hoffe im Moment einfach nur noch , das mein Handy wieder so zu mir zurückkommt wie ich es verschickt hab. Naja , die ca. 30 Eur werd ich auch zahlen müssen , dafür das ich weiß das mein Handy kaputt is
Gruß
DeMarv
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