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Ein Novum bei der Vergabe der Mobilfunkfrequenzen: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln kippt die Auktionsregeln der Frequenzauktion von 2019 und schafft Unsicherheit in Bezug auf Frequenz- und Wettbewerbsregeln im Markt.

Am Montag, den 26. August 2024 hat die Bundesnetzagentur erstmals ein Verfahren gegen eine ihrer Frequenzauktionen verloren. Seit mehreren Jahren lief eine Klage der Telekommunikationsanbieter Freenet und EWETel vor dem Verwaltungsgericht in Köln - nun haben sie Recht bekommen.

Frequenzvergabe nicht unabhängig und transparent genug

Die Kläger gaben an, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Entscheidung zur Frequenzvergabe und damit der Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Dienstanbietern womöglich nicht unabhängig und transparent genug gefällt hat. Letztendlich haben die Richter zu Gunsten der Kläger entschieden und damit Anzeichen für nicht erlaubte politische Einflussnahme auf die BNetzA gesehen. Das Urteil beinhaltet die Forderung, dass die BNetzA eine neue Entscheidung treffen soll. 

Auswirkungen auf Kund:innen werden geprüft

Ob und wie sich das Urteil für Mobilfunkkund:innen in Deutschland auswirken könnte, ist noch unklar. Kurzfristig dürfte es keine spürbaren Auswirkungen für Kund:innen, Dienstanbieter oder Netzbetreiber geben. Zudem meldete ein Sprecher der BNetzA, dass keine negativen Auswirkungen auf den zügigen Ausbau der Mobilfunknetze erwartet wird.

Wie geht es nun weiter?

Was nun die nächsten Schritte sind, ist noch nicht klar, weil die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Eine Revision hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Die Bundesnetzagentur könnte hiergegen aber ein Rechtsmittel einlegen. Hat das Urteil final Bestand, müsste die Bundesnetzagentur eine neue Entscheidung zur Diensteanbieterregelung fällen. Dabei könnte sie aber auch unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten wieder im Kern zur gleichen Entscheidung wie 2019 gelangen, das heißt erneut ein Verhandlungsgebot anordnen.

Eine im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) hat nämlich Anfang 2024 den effektiven Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt bestätigt. Dieser herrscht ebenso zwischen Netzbetreibern sowie Dienstanbietern.

Also o2 Telefónica üben wir auch in Zukunft das Verhandlungsgebot partnerschaftlich und konstruktiv aus, um weiterhin ein wesentlicher Treiber des Wettbewerbs zu sein.

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