Hallo liebes Experten-Team:
Ich habe vor knapp 4 Monaten meinen o2-Vertrag gekündigt und habe hierfür auch die nötige schriftliche Bestätigung per Post erhalten. In dem Schreiben steht, dass zum 05.07.2016 alle Dienste deaktiviert werden usw.
Ich wunderte mich also vor ein paar Tagen, dass aus irgendwelchen Gründen mein LTE noch geht (ich dachte die ganze Zeit ich wäre im WLAN o.O ).
Also ich dann Online bei "Mein Vertrag" nachgeschaut habe, stand dort Vertragsende "05.07.2017"
Da es sich nur um einen Fehler handeln kann, wollte ich dies nur mal irgendwo mitteilen... Bei der Hotline war ich 30 Minuten in der Warteschlange und nun ist Wochenende. Ich werde jedenfalls nicht weiter bezahlen und ich denke es kann nur im Sinne von o2 sein, die SIM zu deaktivieren.
lg
Smoki
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Nimmst Du Deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mit?
Ja. Der Auftrag zu einem neuen Anbieter ist bereits gestellt gewesen und dort habe ich als Ende meines jetzigen Vertrages auch den 05.07.2016 angegeben gehabt.
Dann läuft Dein alter Vertrag bis zur Rufnummernübernahme weiter. Dazu sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, damit man unterbrechungsfrei erreichbar ist und telefonieren etc. kann.
Die Online- Anzeige bei o2 berücksichtigt übrigens keine Kündigungen und ist daher nicht maßgeblich und leider verwirrend. Mit Deiner Kündigungsbestätigung bist Du jedenfalls schon mal auf der sicheren Seite.
Die Online- Anzeige bei o2 berücksichtigt übrigens keine Kündigungen und ist daher nicht maßgeblich und leider verwirrend. Mit Deiner Kündigungsbestätigung bist Du jedenfalls schon mal auf der sicheren Seite.
Ahhh, okay...
Das Prozedere kannte ich noch nicht, und die Anzeige Online bzgl der Vertragslaufzeit hat mich dann verwirrt.
Vielen Dank für die Info
Das Prozedere kannte ich noch nicht, und die Anzeige Online bzgl der Vertragslaufzeit hat mich dann verwirrt.
Vielen Dank für die Info
Dann läuft Dein alter Vertrag bis zur Rufnummernübernahme weiter. Dazu sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, damit man unterbrechungsfrei erreichbar ist und telefonieren etc. kann.
*wenn der neue Anbieter kündigt und nicht der Kunde. Zumindest bei konservativer Auslegung des Gesetzestextes. Insofern war auch eine Portion Glück dabei
Fuchs schrieb:
Dann läuft Dein alter Vertrag bis zur Rufnummernübernahme weiter. Dazu sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, damit man unterbrechungsfrei erreichbar ist und telefonieren etc. kann.
*wenn der neue Anbieter kündigt und nicht der Kunde. Zumindest bei konservativer Auslegung des Gesetzestextes. Insofern war auch eine Portion Glück dabei
Ich weiß nicht, woraus Du Deine leider nicht leicht verständliche (und deshalb von mir missverstandene) Aussage ableitest, aber der § 46 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunkationsgesetzes (TKG) ist aus meiner Sicht eindeutig formuliert:
"Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses."
Es gibt halt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Anbieterwechsel nur dann vorliegt, wenn der bestehende Vertrag eben vom neuen Anbieter gekündigt wird oder auch bei Kündigung durch den Kunden selbst. Letzteres könnte man durchaus als Neuanschluss werten. Allerdings ist mir aktuell kein Urteil dazu bekannt, da solche Dinge ja üblicherweise nicht bis vor ein Gericht getragen werden.
Es gibt halt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Anbieterwechsel nur dann vorliegt, wenn der bestehende Vertrag eben vom neuen Anbieter gekündigt wird oder auch bei Kündigung durch den Kunden selbst.
Kannst Du die bitte mal verlinken oder eine Quelle nennen?
Der Gesetzestext ist eindeutig. Interpretationsspielräume sehe ich da nicht. Insbesondere nicht, da die Rufnummernmitnahme beantragt wurde. Da ist es m.E. Erachtens klar, dass es kein "Neuanschluss" ist. Wenn man das so auslegen würde, könnten die Anbieter die gesetzlich eindeutige Vorgabe ja stets umgehen, weil im Grunde genommen jeder neue Vertrag irgendwo ein Neuanschluss ist. Ich vermute überdies, Du verwechselst da was. Wir sind hier übrigens im Mobilfunkbereich.
Im Grunde genommen ist es im Falle dieses Threads ja auch egal, weil das hier offenbar so läuft.
Kannst Du die bitte mal verlinken oder eine Quelle nennen?
Na sichi. DSL-Vertrag und Festnetzanschluss - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin
"Ihr neuer Wunschanbieter kümmert sich automatisch um die Kündigung bei Ihrem alten Festnetzanbieter. Wichtig ist hierbei, dass Sie nicht selbst zuvor Ihrem alten Anbieter die Kündigung erklärt haben. Bei einem solchen Vorgehen besteht die Gefahr, dass Sie eine Anschlusslücke hinnehmen müssen, und dass Ihre bisherige Telefonnummer verloren geht. Kümmert sich Ihr neuer Anbieter um den Wechsel, so ist gesetzlich sichergestellt, dass Ihr Telefonanschluss maximal für einen Tag unterbrochen ist. Zudem kann Ihr neuer Anbieter eine Rufnummernportierung einleiten."
Geht da zwar um Festnetz, sollte aber prinzipiell auch für mobile Netze so passen.
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