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Handytausch

  • July 24, 2014
  • 22 Antworten
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Alfred_rudolf
Besucher:in
Sehr geehrte Damen und Herren

am 19.07.2014 war ich im O2 Shop Nordhausen (Echten Nordhäuser Marktpassagen) um eine Vertragsverlängerung vorzunehmen. 

Da ich schon lang jähriger Kunde bei O2 bin und mit dem Service immer zufrieden war, wollte ich trotz Bereitstellung eines Firmenhandy den bestehenden Vertrag für meine Freundin verlängern.

Ich entschloss mich zunächst für das Samsung S5 und wollte meine Freundin damit überraschen, aber Ihre Reaktion viel nicht positiv aus. 

Daraufhin wandten wir uns an den Mitarbeiter des O2 Shops und versuchten eine Lösung zufinden, aber leider fand man keine Lösung. 

Ich rief bei der O2 Hotline an und schilderte den Sachverhalt und mir wurde gesagt das es nur auf Kulanz ginge, weil man im Shop kein 14 tätiges Rückgabrecht besteht.

Mein nächster Schritt war, dass ich den O2 Shop zum wiederholten mal aufsuchte(leider ohne Erfolg). 

Die bitte an O2 ist das Handy zurück zunehmen und mir die Möglichkeit zugeben ein anderes Handy auszuwählen. 

Meine Absicht ist nicht vom Vertrag zurück zutreten, sondern nur ein anderes Handy auswählen zu dürfen. 

Ich würde mich über eine positive Mitteilung ihrer seits freuen. 

 

Mit freundlichen Grüßen. ....

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22 Antworten

bielo
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  • July 24, 2014
Nur so aus Interesse. Welches Handy würde ihr mehr gefallen?


pirol430
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  • July 24, 2014
Leider kann das wirklich nur der Shop machen, wobei hier die Betonung ganz klar auf "kann" liegt. Da es sich um kein online oder telefonisch abgeschlossenes Geschäft handelt, gibt es kein Widerrufsrecht.

 

Die Shops sind selbständige Unternehmen auf Franchisebasis. o2 ist denen in solchen Fällen nicht weisungsberechtigt.


pirol430
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  • July 24, 2014
bielo schrieb:

Nur so aus Interesse. Welches Handy würde ihr mehr gefallen?

Das HTC One M8. 👍


andante
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  • July 24, 2014
Das wäre doch DIE Lösung 😀


Alfred_rudolf
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  • July 25, 2014
Sie möchte das neue S5 Mini haben! !
Der Herr vom O2 Shop sagte mir das Sie auf Franchisebasis arbeiten! ! Stand leider nicht am Shop dran sonst hätte ich alles online abgeschlossen!!

pirol430
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  • July 25, 2014
Alfred_rudolf schrieb:

Sie möchte das neue S5 Mini haben!
Das gibt es doch erst seit heute in Deutschland überhaupt zu kaufen. Wann das bei o2 erhältlich sein wird, ist derzeit unklar.

 

Dass du im Shop kein Widerrufsrecht hast, liegt nicht am Franchisevertrag, sondern am Fernabsatzgesetz.


Alfred_rudolf
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  • July 27, 2014
Hallo Pirol 430,
das mit dem Fernabsatzgesetz wurde mir dann auch gesagt, wo ich das Handy zurück / umtauschen wollte! ! Der Shop geht davon aus das jeder Kunde es weiß das es solch ein Gesetz gebe. Trotzdem wäre es vom Service super wen man daraufhin hingewiesen wird und es auf der Vertragsverlängerung festgehalten sein würde. Fazit man kalkuliert mit der Unwissenheit der Kunden!? Wenn mir dieses im Vorfeld bekannt gewesen wäre, dann hätte ich nur eine online Vertragsverl. vorgenommen, weil man da eine 14tage Frist hat.....

  • July 27, 2014
Alfred_rudolf schrieb:
Hallo Pirol 430,
das mit dem Fernabsatzgesetz wurde mir dann auch gesagt, wo ich das Handy zurück / umtauschen wollte! ! Der Shop geht davon aus das jeder Kunde es weiß das es solch ein Gesetz gebe. Trotzdem wäre es vom Service super wen man daraufhin hingewiesen wird und es auf der Vertragsverlängerung festgehalten sein würde. Fazit man kalkuliert mit der Unwissenheit der Kunden!? Wenn mir dieses im Vorfeld bekannt gewesen wäre, dann hätte ich nur eine online Vertragsverl. vorgenommen, weil man da eine 14tage Frist hat.....
So etwas sollte zum Allgemeinwissen gehören. In jedem Geschäft, Kaufhaus, Supermarkt, Laden an der Ecke etc. galt schon immer und gilt noch heute: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht, es gibt kein Widerrufsrecht. Genauso wie übrigens bei Privatverkäufen. Es gibt nur das Gewährleistungsrecht.

 

Wenn Kaufhäuser und Geschäfte so etwas anbieten, ist es immer ein freiwilliges Angebot des jeweiligen Ladens.

 

Übrigens gibt es auch Ausnahmen von der Regel, dass online oder am Telefon geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können, zum Beispiel gebuchte Reisen.


Alfred_rudolf
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  • July 27, 2014
Hallo Fuchs,
bei jedem Laden um die Ecke ist ein Umtausch kein Problem (Service Leistung)!! Jetzt mit dem Punkt kommen das es zum Allgemein wissen gehört ist nach meiner Ansicht der falsche Weg!!! Warum steht es dann nicht in der Vertragsverlängerung explizit drin(wäre kein Problem diesen Hinweis mit einzufügen)?
Als Dienstleister sollte Service an erster Stelle kommen!!Oder??


  • July 27, 2014
Alfred_rudolf schrieb:
Hallo Fuchs,
bei jedem Laden um die Ecke ist ein Umtausch kein Problem (Service Leistung)!!

Nach meiner Beobachtung ist es für viele Läden durchaus ein Problem.Es ist nämlich nicht die Regel, dass Geschäfte so kulant sind, verkaufte Ware wieder zurückzunehmen oder umzutauschen. Das mag für größere Ladenketten zutreffen, nicht aber unbedingt für den normalen Einzelhandel.

Jetzt mit dem Punkt kommen das es zum Allgemein wissen gehört ist nach meiner Ansicht der falsche Weg!!!

Wenn Du das so siehst, mag es für Dich stimmen. Ich finde, das gehört zum Basiswissen des Kunden.

 Warum steht es dann nicht in der Vertragsverlängerung explizit drin(wäre kein Problem diesen Hinweis mit einzufügen)?

Du verlangst also ernstlich, dass extra erwähnt werden sollte, dass es kein Rücktritts-/Widerrufsrecht gibt, wenn man etwas in einem Geschäft kauft?

Nur mal so als Information: Es ist schon seit Jahrhunderten und Jahrtausenden so und hat sich nie grundlegend verändert, dass nach dem Motto: "Gekauft wie gesehen", "Einigung und Übergabe" verfahren wird. Auf diese Selbstverständlichkeit extra hinweisen zu sollen und Deine Erwartungshaltung hierzu finde ich reichlich übertrieben. Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Du könntest ja einen entsprechenden Vorschlag in unserem Ideenforum einreichen. Vielleicht sehen andere das ja genauso wie Du.

Das Widerrufsrecht ist eine jüngere Erfindung, die durchaus ihren Sinn hat. Und weil sie so ungewöhnlich ist, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Käufer bei bestimmten online oder telefonisch getätigten Geschäften darüber zu belehren ist.

Als Dienstleister sollte Service an erster Stelle kommen!!Oder??

Wenn Du das unter Service verstehst (was Dein gutes Recht ist), dann musst Du Dir einen Anbieter suchen, der Deiner Erwartungshaltung entspricht. Da wirst Du unter den Mobilfunkanbietern allerdings lange suchen müssen. Mir ist kein Anbieter bekannt, der im Geschäft gekaufte Handys grundsätzlich zurücknimmt oder umtauscht.
 


bs0
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  • July 27, 2014
Klar kann man sagen, dass etwas zum Service gehört, aber warum soll der Kunde etwas erwarten, was es noch nie gegeben hat? Fast so unrealistisch wie Kunden, die sich beschweren, weil der Vertragspartner sie nicht daran erinnert hat, ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Alfred_rudolf
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  • July 28, 2014
Hallo Fuchs hallo bs0,
muss der Verkäufer bei einer Vertragsverlängerung einen Abgleich mit dem Personalausweis machen, oder reichen die Daten die er mündlich von mir bekam??

  • July 28, 2014
Alfred_rudolf schrieb:
Hallo Fuchs hallo bs0,
muss der Verkäufer bei einer Vertragsverlängerung einen Abgleich mit dem Personalausweis machen, oder reichen die Daten die er mündlich von mir bekam??
Könnte es sein, dass Du nur irgendeine Möglichkeit suchst, aus dem Vertrag herauszukommen, auch wenn diese an den Haaren herbeigezogen ist?

 


o2_Chantal
  • Team
  • July 28, 2014
Hallo Alfred_rudolf,

 

im Shop kann sowohl Personalausweis oder Reisepass und die Bankkarte zur Kopie angefordert werden. An der Hotline kann man die Daten mündlich angeben.

 

Lieben Gruß,

Chantal


bs0
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  • July 28, 2014
o2_Chantal schrieb:
Hallo Alfred_rudolf,

 

im Shop kann sowohl Personalausweis oder Reisepass und die Bankkarte zur Kopie angefordert werden. An der Hotline kann man die Daten mündlich angeben.

 

Lieben Gruß,

Chantal

Zur Vorlage ja, zur Kopie nein  😉


Alfred_rudolf
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  • July 29, 2014
Hallo Fuchs,
meine Absicht war und ist es nicht vom Vertrag zurück zutreten, weil ich bis dato kein Grund dafür sah / nur der Handytausch!! Natürlich suche ich eine Lücke wo dem Shop ein Fehler unterlaufen ist und er ja wissen müsste das man den Personalausweis sich zeigen lässt oder ein vergleichbares Dokument!! Der Herr verlangte kein Dokument zum Abgleich.
Finde es nur traurig das man als Dumm dargestellt wird, weil man nicht alle Gesetze im Kopf hat und den persönlichen Kontakt im Shop gesucht hat und nicht den anonymen per Telefon. Mein belang ist es eine Lösung zufinden, wo beide Seiten mit leben können. Habe das Gefühl das nur ich diese Einstellung vertrete.

o2_Chantal
  • Team
  • July 29, 2014
Hallo Alfred_rudolf,

 

ich glaube wir können dich alle verstehen, dass du dieses Gerät dann nicht mehr haben möchtest wenn es als Überraschung nicht gefallen hat. Wie schon von meinen Vorrednern erzählt, kann dieses nicht mehr zurückgegeben werden nur durch den Shop getauscht werden und auch nur wenn dieser sich dafür entscheidet. Eine Plicht besteht dort keineswegs.

 

Lieben Gruß,

Chantal


  • July 29, 2014
Alfred_rudolf schrieb:
Natürlich suche ich eine Lücke wo dem Shop ein Fehler unterlaufen ist und er ja wissen müsste das man den Personalausweis sich zeigen lässt oder ein vergleichbares Dokument!!
Hallo @Alfred_rudolf ,

 

das ändert allerdings nichts an der Rechtsgültigkeit des jeweiligen Vertrags oder der Vertragsverlängerung.

Oder spielst Du etwa mit dem Gedanken, zu behaupten, dass nicht Du, sondern jemand Anderes im Geschäft war? Das wäre nicht die Suche nach einer "Lücke". Mit einem solchen Schritt begäbst Du Dich in eine gefährliche, nämlich strafrechtlich relevante Richtung. Davon kann man nur abraten.

 

Gruß,

 

Fuchs

 


Alfred_rudolf
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  • July 29, 2014
Hallo Fuchs,
soweit würde ich nicht gehen, weil das nicht meine Art ist!! Werde meine eigenen Konsequenzen daraus ziehen und eines wurde mir wieder einmal gezeigt, traue niemanden................

Ex-Frechnuss
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  • July 29, 2014
"Traue Niemandem?"

 

Weil du nicht willens bist einen freiwillig abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen?

Inwiefern wurde dein Vertrauen getäuscht?

 

Sicher ist es ärgerlich, wenn eine Überraschung nicht so gut ankam wie man dachte, darüber sollte man sich als geschäftsfähiger Mensch jedoch vorher Gedanken machen.

 

Grüße, Katja


bielo
Legende
  • July 30, 2014
Ich biete immer noch ein HTC M8 im tausch an. 😉


  • July 30, 2014
Hallo Alfred_rudolf,

 

Deine Aussage

 

Alfred_rudolf schrieb:

Werde meine eigenen Konsequenzen daraus ziehen und eines wurde mir wieder einmal gezeigt, traue niemanden................
ist nicht nur reichlich übertrieben, sondern sie ist völlig unverständlich. Man hat Dir ja nichts getan.

Du tust ja geradezu so, als hätte man Dich über den Tisch gezogen.

 

Ich darf Dich daran erinnern, dass Folgendes passiert ist, was Du ja in Deinem Eröffnungspost ((klick) selbst beschrieben hast:

 

Du hast in einem o2-Shop Deinen Vertrag verlängert und ein Handy gekauft. Du warst offenbar im Vollbesitz Deiner Kräfte. Kein Mensch hat Dich mit vorgehaltener Schusswaffe oder unter Androhung des Abspielens einer Peter-Alexander-CD dazu gezwungen. Das Handy wolltest du Deiner Freundin geben, aber Deiner Freundin hat das Gerät nicht gefallen. Deshalb wolltest Du das Gerät umtauschen, was aber zu Recht verwehrt wurde, weil es darauf keinen Anspruch gibt.

 

Jetzt sag uns doch bitte mal, wie Du zu der Formulierung kommst: "traue niemanden"!

 

Kopfschüttelnde Grüße,

 

Fuchs