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Widerspruch Rechnung

  • August 17, 2016
  • 15 Antworten
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amiramiri
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eigentlich gern bei Ihnen. Was ich aber die letzten Wochen erlebt habe, war sehr herausfordernd.

Per Post und Fax habe ich schriftlich Widerspruch eingelegt gegen die Rechnungsnummer 1134873459/05.

Alle Details zu diesem Fall stehen in meinem Schreiben.

Es war mir telefonisch nicht möglich weitere Klärung zu erreichen.

Ich habe 20 Mal versucht anzurufen und die meisten Fällen wurde mir so etwas mitgeteilt:

"Alle Leitungen sind belegt. Um sie nicht unnötig warten zu lassen, rufen Sie bitte zu einem späteren Zeitpunkt wieder an"

Und dann wurde aufgelegt von O2. Ich habe mich 3 Tage damit beschäftigt irgendeinen MItarbeiter zu erreichen.

Einmal habe ich nach 30 Minuten Warteschleife einen Mitarbeiter am Telefon gehabt und dieser wollte mich weiterverbinden... Nach 40 Minuten bin ich dann aus der Leitung geflogen ohne Hilfe erhalten zu haben und war wieder keinen Schritt weiter.

Deshalb ging dann der Wiederspruch nun schriftlich zu Ihnen. Antwort habe ich noch nicht erhalten.

Heute sehe ich, dass sie alle meine 20! Versuche bei einer kostenfreien Servicenummer bei Ihnen, um einen Mitarbeiter zu erreichen auf die Rechnung geschrieben haben. Und jedes Mal hat O2 die Verbindung beendet, um mich nicht unnötig warten zu lassen und ich habe mit niemanden gesprochen.

In ihrer Historie zu meinen Unterlagen können sie sicherlich nachvollziehen, wie oft ich wirklich mit einer Person gesprochen habe.

Ich lege hiermit Widerspruch gegen diese Rechnung Rechnungsnummer 1165666887/05 und die Rufnummer 55222 ein.

Weiterhin ziehe ich meine Einzugsermächtigung zurück und werde so lange alle Rechnung zurückhalten bis Sie eine Erklärung für die beide Kostenfaktoren von Rechnungsnummer 1134873459/05 und 1165666887/05 geben können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Amira Meyer

15 Antworten

Denner
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  • August 17, 2016
Diese Servicenummer ist meines Wissens schon ewig nicht mehr kostenlos.


koko20
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  • August 18, 2016
Hi Amira,

wenn du nicht zahlst, sperren sie dir einfach zuerst den mobilen Internetzugang, danach wahrscheinlich die SIM-Card 😮

O2 sitzt am längeren Hebel ....

gruß


bs0
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  • August 18, 2016
Die gewählte Rufnummer kostet 20 Cent pro Anruf. Diese Kosten werden meines Wissens sogar angesagt.


bs0
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  • August 18, 2016
Dass man in einem Forum die Einzugsermächtigung nicht widerrufen kann ist hoffentlich auch klar.


amiramiri
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  • August 19, 2016
Ich danke allen, die geantwortet haben. Ich habe alles schriftlich eingereicht, nicht nur hier im Forum.

Seid ihr Nutzer von O2 oder Serviceteammitarbeiter?

Vielen lieben Dank, Amira


Denner
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  • August 19, 2016
Alles ohne o2_ vor dem Namen sind Kunden wie du.


Raaaa.beee
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  • August 25, 2016
Wo steht das? Ist eine Willenserklärung o2 gegenüber nicht mehr wirksam nur weil man sie in einem offiziell von O2 dafür eingerichteten Forum erklärt?


Denner
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  • August 25, 2016
Man kann in einem Kunden zu Kunden Forum keine Willenserklärung abgeben.


Raaaa.beee
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  • August 27, 2016
Tatsache? Und darauf kommen sie weil sie das in der BILD gelesen haben, oder lässt sich ihre Annahme auch auf mehr als bloße Behauptungen stützen?

Selbstverständlich kann ich auch in einem "Kunden zu Kunden" Forum - wie sie es nennen, obwohl dieses Forum nicht von Kunden, sondern von O2 eingerichtet worden ist - Willenserklärungen abgeben. Oder wollen Sie mir sagen dass, wenn ich Ihnen nun ein Handy für 1€ verkaufen möchte, und sie dieses Angebot annehmen, wir ja mangels Willenserklärungen keinen Kaufvertrag abgeschlossen haben?

Sie glänzen mit gefährlichem halbwissen.


Sonic28
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  • August 27, 2016
Hallo Raaaa.beee,

du schreibst folgendes:

Tatsache? Und darauf kommen sie weil sie das in der BILD gelesen haben, oder lässt sich ihre Annahme auch auf mehr als bloße Behauptungen stützen?

Wie kommst du auf die BILD?

Du schreibst auch folgendes:

Selbstverständlich kann ich auch in einem "Kunden zu Kunden" Forum - wie sie es nennen, obwohl dieses Forum nicht von Kunden, sondern von O2 eingerichtet worden ist - Willenserklärungen abgeben.

Soweit korrekt, wenn du z. B. in Verbindung mit einem o2 Moderator / einer o2 Moderatorin hier im o2 Kundenforum ein Handy kaufen willst und/oder einen Mobilfunkvertrag neu abschließen bzw. verlängern willst. Ansonsten ist das o2 Kundenforum nicht für Willenserklärungen eingerichtet worden. Man kann hier zwar einiges machen, aber nicht offiziell kündigen. Solltest du immer noch anderer Meinung sein, dann zeig du mir mal bei o2 den Passus, wo drin steht, dass man auch über das o2 Kundenforum kündigen kann. Diesen wirst du (leider) nirgends finden, weil es das nicht gibt. Also bleibt dir für eine Kündigung nur der Weg, das du es schriftlich formulierst und handschliftlich unterschreibst und per klassischer Briefpost bzw. per Fax an o2 sendest. Wobei du beachten musst, wann der Brief bei o2 ankommt. Alternativ könntest du auf der o2 Homepage in deinem persönlichen Bereich die Kündigung online vormerken lassen. Dann musst du aber innerhalb von 10 Tagen, die am Ende angegebene Festnetznummer anrufen.

Gruß, Sonic28


bs0
Legende
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  • August 27, 2016
Abgesehen davon, dass es eigentlich klar sein sollte, dass ein öffentliches Forum keine geeignete Plattform für sowas ist, und, dass die allermeisten Leute nie auf die Idee kommen würden, sowas zu machen:

Zeig du mal bitte die Quelle in der steht, dass man wirksame vertragliche Willenserklärungen in einem Forum abgeben kann. Bis dahin gilt deine Aussage genauso als gefährliches Halbwissen. Das mit dem Kaufvertrag verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht.

Gemäß §§ 130 ff. BGB müssen Willenserklärungen, die auf einen Vertrag gerichtet sind, dem Empfänger zugehen. Zwar gibt es hierfür natürlich diverse Auslegungsmöglichkeiten, aber da eine wirksame Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangen muss, dass dieser unter normalen Umständen sie zur Kenntnis nehmen kann, stellt sich bei einem Forum, das ausdrücklich vorwiegend dafür da ist, Fragen an andere Kunden zu richten, die nicht mal unbedingt von einem Mitarbeiter gelesen werden müssen, die Frage, ob ein Forum diese Möglichkeit abdeckt. Da es keinem Vertragspartner zuzumuten ist, ein (das eigene) Internetforum regelmäßig auf vertragliche Willenserklärungen (sofern diese die formalen Voraussetzungen überhaupt erfüllen, was selten der Fall sein wird) durchzuforsten, dürfte man diese Frage mit nein beantworten müssen.

Gegenteilige Ansichten sind natürlich willkommen, aber dann bitte mit Quellangaben.


  • August 27, 2016
Ich vereinfache das von bs0 mal wieder hervorragend Dargestellte:

Man kann sich - sehr überspitzt formuliert - auch auf das Grundstück von Telefonica in München oder Nürnberg stellen und seine "Willenserklärung" vor sich hinmurmeln oder meinetwegen dort einen entsprechend beschriebenen Zettel unter den Baum legen. Da hat man genauso wenig Anspruch darauf, dass o2 das zur Kenntnis nehmen muss.

Im Übrigen zum Zitat von Raaaa.bee:

"Ist eine Willenserklärung o2 gegenüber nicht mehr wirksam nur weil man sie in einem offiziell von O2 dafür eingerichteten Forum erklärt?"




Die in der Frage enthaltene Aussage ist schon mal falsch, denn das Forum ist eben nicht für Willenserklärungen o2 gegenüber eingerichtet worden:

https://


Raaaa.beee
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  • August 27, 2016
Zunächst einmal ist es irrelevant ob das Forum speziell für die übermittelung von Willenserklärungen eingerichtet worden ist oder nicht, solange über das Internet Willenserklärungen übermittelt werden können und diese dem gegenüber auch tatsächlich oder fiktiv zugehen können genügt dies für die Wirksamkeit rechtsgeschäftlicher Handlungen.

Solange dies möglich ist kann ich grundsätzlich auch wirksam meine Gestaltungsrechte ausüben.

Sofern ich hier mit einem O2 Mitarbeiter schreibe muss sich insofern O2 dessen Willenserklärungen sowie auch den Zugang meiner Willenserklärungen zurechnen lassen. Ansonsten wäre es unmöglich einen Vertrag über das Forum abzuschließen, wovon sie offenbar selbst ausgehen. Sich nur die Vorteile des geltenden Rechts auszusuchen klingt zwar schön ist jedoch - auch durch agb insbesondere mit Blick auf eine agb Prüfung und eine unangemessen Benachteiligung des Verbrauchers § 305ff. BGB im Rahmen einer Verwenderfeindlichen Auslegung - nicht möglich.

Im übrigen konnte man auch bei Base per email kündigen, und da eine Vertrags"übernahme" stattgefunden hat, gilt der Vertrag von Base zu diesen Konditionen in der Regel auch weiter.

Insofern ist es auch auf elektronischem Wege möglich zu kündigen.

Nun zu bs0.

Nur weil die meisten Leute etwas nicht tun heißt es nicht dass etwas nicht möglich ist, ihr Argument ist somit ein Scheinargument.

Das Argument welches du hören willst nennt sich Privatautonomie, welche dem Bürger grds. erlaubt sich so vertraglich zu binden wie er es möchte. Wenn ich mir auf meinen nackten Körper schreibe "bs0 möchtest du mein gebrauchtes Auto VW Golf für 100 euro kaufen?" und nun zu dir komme und du daraufhin ja nickst dann haben wir einen Kaufvertrag geschlossen.

Aber schön dass du offensichtlich den Unterschied zwischen Abgabe einer Willenserklärung und Zugang kennst.

Wieso ist es O2 als Betreiber nicht zuzumuten ihre Threads durchzulesen? Selbstverständlich sind sie verpflichtet dies zu tun. Beleidige ich sie nun aufs übelste hat O2 die Pflicht mein kommen, sofern ich das nicht selbst tun, zu löschen. Auch als o2-betreiber eines Forums kann man dieses nicht für Kunden öffnen und es dann links liegen lassen.

Und Fuchs eine Antwort zu schreiben wäre reine Zeitverschwendung daher lass ich einfach. Nur soviel, meine Frage war keine Aussage.


  • August 27, 2016
Und Fuchs eine Antwort zu schreiben wäre reine Zeitverschwendung



Hm. Geht mir komischerweise genauso. Du würfelst munter verschiedene Dinge durcheinander. Das jetzt auseinaner zu klabüsern, ist mir persönlich zu anstrengend und zeitaufwändig.

Nur soviel:

Nur soviel, meine Frage war keine Aussage.



Klar ist in Deiner Frage, die bis "wirksam" geht, im Nebensatz ab "weil" die Aussage, nämlich unwahre Behauptung zu finden:

"Ist eine Willenserklärung o2 gegenüber nicht mehr wirksam nur [color=#ff0000]weil man sie in einem offiziell von O2 dafür[/color] eingerichteten Forum erklärt?"


bs0
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  • August 27, 2016
Ich denke das ganze kann man hier einfach abkürzen: Natürlich kann man in einem Forum eine Willenserklärung abgeben, und wenn o2 diese empfängt und auch beachten möchte, ist alles in Ordnung. Einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht, es sei denn diese Möglichkeit wurde explizit vereinbart. Wenn man hier anderen Kunden sagt, dass sie hier die Forderung nicht stellen können, etwas nicht widerrufen können, etc. dann aus dem Grund, dass man eben nicht sicher sein kann, dass diese beachtet wird, wie hier im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung.

Dass man nicht gleich konkrete Hinweise gibt liegt daran, dass Rechtsberatung im Internet nicht erlaubt ist. In der Regel interessiert es einem (Mobilfunk-)kunden nicht "warum", er will nur sicher sein, dass seine Willenserklärung beachtet wird.

Wenn du selber so vorgehen möchtest ist das natürlich deine Entscheidung und dein gutes Recht.



Nur weil die meisten Leute etwas nicht tun heißt es nicht dass etwas nicht möglich ist, ihr Argument ist somit ein Scheinargument.



Das war gar kein Argument sondern eine Feststellung.



Wieso ist es O2 als Betreiber nicht zuzumuten ihre Threads durchzulesen? Selbstverständlich sind sie verpflichtet dies zu tun. Beleidige ich sie nun aufs übelste hat O2 die Pflicht mein kommen, sofern ich das nicht selbst tun, zu löschen. Auch als o2-betreiber eines Forums kann man dieses nicht für Kunden öffnen und es dann links liegen lassen.



Der Betreiber muss aber nicht ständig alle Threads überwachen, sondern nur entsprechend handeln wenn er von sowas Kenntnis erlangt, bzw. darauf aufmerksam gemacht wird, und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Zu diesem Zweck werden Foren moderiert (und zwar in der Regal reaktiv und nicht proaktiv). Diesbezüglich ist vielleicht u.a. § 10 Telemediengesetz sowie diverse Feststellungen in der Rechtsprechung interessant.



Das Argument welches du hören willst nennt sich Privatautonomie, welche dem Bürger grds. erlaubt sich so vertraglich zu binden wie er es möchte. Wenn ich mir auf meinen nackten Körper schreibe "bs0 möchtest du mein gebrauchtes Auto VW Golf für 100 euro kaufen?" und nun zu dir komme und du daraufhin ja nickst dann haben wir einen Kaufvertrag geschlossen.

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Nein, das war nicht das Argument, das ich hören wollte, auch wenn es völlig richtig ist was du schreibst. Du kannst mir so ein Angebot unterbreiten, und ich kann es so annehmen. Ich kann dir aber zurufen, dass ich so keine Verträge abschließe, dann musst du entscheiden, ob du mir das Angebot in einer anderen Form machst.

Übrigens: Wenn bei Base die Kündigungsmöglichkeit per E-Mail vertraglich vereinbart wurde, dann ja, auch bei o2 müssen umgestellte Kunden per E-Mail kündigen können. Konnte man bei Base im Forum kündigen? Ich glaube nicht.

Ich hatte eigentlich nicht vor noch so viel zu schreiben, aber so im Raum stehen lassen wollte ich deine Aussagen auch nicht. Ich habe in diesem Thread meinen Standpunkt erläutert, so wie ich die rechtliche Situation kenne und einschätzen kann. Deine Ansicht respektiere ich, und wie gesagt, es bleibt jedem überlassen so zu handeln wie er es für richtig hält.

Und damit von meiner Seite EOD, da eine weitere Diskussion meiner Meinung nach nicht zielführend, und keine Hilfe für andere Kunden ist - der eigentliche Zweck dieses Forums.