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Gelöst

Vertragsverlängerung

  • February 1, 2016
  • 3 Antworten
  • 176 Aufrufe

beenny123
Besucher:in
Ich möchte gerne meinen Vertrag bei O2 verlägern.

Folgende Fakten:

- O2 All-in-M

- AKtueller Preis 29,99€

- ABbuchungszeitraum 18.xx.- 17.xx.


- Sie können Ihren Vertrag frühestens am 12.06.2016



Mein Neuer Vertrag Soll auch All-in-M sein.

Preis Aktuell: 19,99€



Mein Anliegen:

1.) Wenn ich am 12.06.16 Wechsel, welche Wehselgebühr trifft auf mich zu?

2.) Welche Gebühren fallen ggf. noch an?

3. Wie sieht es Dann mit dem Abrechnungszetraum aus?



Gruß






Lösung von LMSMDK

Bis zu dem Tag an dem der Tarifwechsel stattfindet wird anteilig der alte und anteilig der neue Tarif berechnet, wenn der Tarifwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums stattfindet.

Also Abrechnungszeitraum 18.06. - 17.07. wie in deinem Beispiel

Tarifwechsel 01.07.

18.06. - 30.06. der alte Tarif

01.07. - 17.07. der neue Tarif

Der Tarifwechsel kann aber auch zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums stattfinden. Dann wird die komplette Grundgebühr des neuen Tarifs im neuen Abrechnungszeitraum berechnet.

3 Antworten

LMSMDK
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  • Legende
  • February 1, 2016
Hallo,

zu 1. Wechselgebühren können im Rahmen einer Vertragsverlängerung ggf. wegfallen.

zu 2. Sofern du ein Gerät bestellst werden Versandkosten (4,99 €) berechnet. Auch eine Anzahlung für das Gerät wird berechnet. Diese kommt auf die gewählte Abzahlungsvaraiante und das Gerät an.

zu 3. Der Abrechnungszeitraum bleibt gleich. Die neue Vertragslaufzeit beginnt mit dem Ende der alten.


beenny123
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • February 1, 2016
Hi, Danke ersteinmal.

1.) Der Aktuelle Vertrag soll nur ab 12.06. Verlängert werden

Habe ich es richtig verstanden:

2.1) Wird dann bis zum 17.06.16 / Abbuchung 01.07.16 "noch" 29,99€ abgebucht

2.2) Gilt dann vom 18.06. - 17.07. 19,99€ (wenn es so bleibt) / Abbuchung 01.08.16  19,99€

2.) Es wird kein Gerät gewählt werden! ALso ich behalte mein HAndy!


LMSMDK
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  • Legende
  • Lösung
  • February 1, 2016
Bis zu dem Tag an dem der Tarifwechsel stattfindet wird anteilig der alte und anteilig der neue Tarif berechnet, wenn der Tarifwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums stattfindet.

Also Abrechnungszeitraum 18.06. - 17.07. wie in deinem Beispiel

Tarifwechsel 01.07.

18.06. - 30.06. der alte Tarif

01.07. - 17.07. der neue Tarif

Der Tarifwechsel kann aber auch zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums stattfinden. Dann wird die komplette Grundgebühr des neuen Tarifs im neuen Abrechnungszeitraum berechnet.