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Urteil

  • September 18, 2016
  • 1 Antwort
  • 100 Aufrufe

m7111999
Besucher:in
Verbraucher können bei strittigen Dialer- und Mehrwertdienste-Rechnungen ihr Geld von so genannten Verbindungsnetzbetreibern zurückfordern, sofern sie unter Vorbehalt gezahlt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.10.2005 (AZ III ZR 37/05)."

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1 Antwort

o2_Emanuel
  • September 18, 2016
Hallo https:///people/m7111999,

bitte halte dich an die von dir akzeptierten https://.

Du hast ja inzwischen schon mehere Threads eröffnet, du kannst u.a. auch gerne hier https:// erklären was denn dein Anliegen ist.

Grüße,

Emanuel