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Tarifwechsel?

  • November 30, 2016
  • 7 Antworten
  • 112 Aufrufe

urmelchen123
Besucher:in
Hi, ich habe eine Frage und blicke nicht mehr durch. Bei den persönlichen Angeboten hatte ich ein Angebot zu einem Tarifwechsel, das ich online angenommen habe. Jetzt habe ich eine neue Sim-Karte bekommen, damit verbunden eine neue Rufnummer und im Online-Bereich hab ich jetzt diese zwei Rufnummern.  Hab ich jetzt zwei Verträge? Ich wollte eigentlich nur meinen alten Tarif auf den neuen umstellen und natürlich meine Nummer behalten. Ich seh leider auch nirgends, wo ich anrufen könnte, Kennwort habe ich auch nicht. Muss ich das ganze schriftlich widerrufen oder was ist da passiert? Kann mir jemand helfen?

7 Antworten

Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • November 30, 2016
Jepp, ich denke auch dass du einen neuen Vertrag abgeschlossen hast, statt deinen alten zu verlängern. Vmtl. bist du über ein Kombi-Angebot gestolpert, das aber nur funktioniert wenn man mind. 2 Tarife hat.

Online geschlossene Verträge sind nach Fernabsatzrecht 14 Tage nach Abschluss widerrufbar. Dazu ist nötig, ggü o2 den Widerruf wirksam zu erklären. Das muss nicht zwangsläufig schriftlich sein, aber es wäre das sicherste (auch für dich zum Nachweis wg. dem Rückschein). Ansonsten ginge das auch per Fax recht effektiv.


Sächsin
Legende
  • November 30, 2016
Der Widerruf per Mail sollte doch auch gehen, dazu müsste was in der Mail stehen, die der TE bekam.


Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • November 30, 2016
Theoretisch geht das auch telefonisch, aber mir wäre in so einem Fall immer der Nachweis wichtig. Kann ich nachweisen, dass der den es betrifft meine E-Mail bekommen hat? Nö, kann ich nicht.

Email ist zwar schnell, aber keinesfalls rechtssicher. Nur darauf wollte ich hinaus, obwohl in 98% der Fälle eine Mail sicher ausreicht 😉


knupsi
Stammgast
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  • Stammgast
  • November 30, 2016
Hallo @urmelchen123‌,

so wie schon geschrieben wurde,  auf jeden Fall widerrufen. 

Hier die Möglichkeiten :

Per Brief :

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

Per Telefon :

Postpaid Kunden:0176 888 55 222

(Prepaid Kunden: 0176 888 55 282) 

Per Fax:

01805-5717661

Per E-Mail :

widerruf@cc.o2online.de  

Ein Widerruf per E-Mail ist auch möglich, wie schon von @Sächsin erwähnt .

Siehe Widerrufsformular: https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/agb-widerrufsbelehrung-mobilfunk-privatkunden/ 

Gruß 

knupsi 


Sächsin
Legende
  • November 30, 2016
Kann ich nachweisen, dass der den es betrifft meine E-Mail bekommen hat? Nö, kann ich nicht.

Daraus schlussfolgernd kann o2 auch nicht beweisen, dass der Kunde die Info-Mail mit der Widerrufsbelehrung bekommen hat, oder? Und hat der Kunde das nicht, besteht sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht.

Ich hab keine Ahnung, wie bei o2 die Widerrufsbelehrungen aussehen, hier mal ein Beispiel einer Firma, bei der ich bestellt habe

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Adresse der Firma
Fax:
E-Mail:
Internet:

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Ende der Widerrufsbelehrung


Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • November 30, 2016
Sächsin schrieb:

Kann ich nachweisen, dass der den es betrifft meine E-Mail bekommen hat? Nö, kann ich nicht.

Daraus schlussfolgernd kann o2 auch nicht beweisen, dass der Kunde die Info-Mail mit der Widerrufsbelehrung bekommen hat, oder? Und hat der Kunde das nicht, besteht sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht.

Ich denke o2 ist dieser Mangel durchaus bewusst. Die Zusendung von Widerrufsbelehrungen per Mail birgt gewisse Risiken (manchmal verschwinden Mails tatsächlich einfach) und ein Zugang ist nicht rechtssicher nachzuweisen. Daher - vermute ich - wird es o2 im Einzelfall nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern dem Widerruf stattgeben. Zumindest ist mir da kein Präzedenzfall erinnerlich.

Das mit dem unbefristeten Widerrufsrecht ist aber sachlich falsch. Nach der Reform 2011 sollte das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 2 Wochen erlöschen - auch wenn keine Belehrung zugegangen ist (§356 Abs. 3 Satz 2 BGB) - das müsste ich aber im Einzelfall auch nochmal nachschlagen.

Das wird jetzt aber eine sehr dogmatische Diskussion und am eigentlichen Problem des TE vorbei 😉


Sächsin
Legende
  • November 30, 2016
Das mit dem unbefristeten Widerrufsrecht ist aber sachlich falsch. Nach der Reform 2011 sollte das Widerrufsrecht nach einem Jahr und 2 Wochen erlöschen - auch wenn keine Belehrung zugegangen ist (§356 Abs. 3 Satz 2 BGB) - das müsste ich aber im Einzelfall auch nochmal nachschlagen.


Musst du nicht, du hast ja (fast) recht ... 2011 wurde die sogenannte EU-Verbraucherrechterichtlinie erlassen, die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2013, das neue Widerrufsrecht gilt seit dem 13.6.2014. 

Übrigens .... meine ersten Worte würde ich auch gern mal von o2 an einen Kunden hören 😉