Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Stornierten Vertrag trotzdem berechnet und anscheinend doch nicht gelöscht

  • January 17, 2018
  • 6 Antworten
  • 158 Aufrufe

Nerf2
Besucher:in
Hallo ich hatte am 22.12 eine Vertragsverlängerung durchgeführt, am 29.12. kamen die Unterlagen an und siehe da es ist was schief gelaufen! Anstelle zu verlängern hatte ich auf einmal 2 Verträge! Also haben wir nach den Feiertagen in der Widerspruchzeit bei Service angerufen und nachgefragt! Ja es waren 2 Verträge! Also haben wir mit der netten Dame den Widerruf geltend gemacht! Den alten Vertrag mit neuen Tarif verlängert und sie sagte ich hätte jetzt wieder einen Tarif mit meiner alten Nummer ( nur eine Nummer), also alles prima!

Was mich schon wunderte war das die „neue“ Nummer die ja nicht mehr existieren sollte weiter in mein O2 angezeigt wurde!

Jetzt kam die Rechnung 

voller Betrag vom alten Vertrag bis 29.12. Betrag vom neuen von 29.12.- 09.01. und zusätzlich den vollen Betrag für den Vertag der doch im Widerruf storniert wurde (Die Nummer wurde nicht genutzt) und eine Anschlussgebür wurde auch noch berechnet!

Also ehrlich ich bin sauer! Warum muss ich für was zahlen was eigentlich nicht exestieren sollte und auch nicht genutzt wird!

Die Dame im Service bestätigte uns das nur der alte Vertrag anteilig bis zum 02.01.gebucht und anteilig was ich von der Vertragsumstellung noch bis zum 09.01. verbrauche berechnet wird!

sie sagte alles was mit den neuen Vertrag an Kosten angefallen wäre wurde ja storniert und wird nicht berechnet!

Kann mir jemand helfen bin total durcheinander und durch den Wind!

Lösung von o2_Marike

@bielo, du hast geschrieben:

Nicht hat, sondern sollte. Das Gesetz wurde dahingehend angepasst. Man kann ihn auch mündlich einlegen, was natürlich den Nachweis, dass man es gemacht hat, unmöglich macht.

Da hast du natürlich vollkommen recht. Es gibt Fälle, bei denen alles sorgfältig dokumentiert wird nach einem Telefonat. Bei uns ist es nur Schwierig zu handeln, wenn wir nicht solche Sachen nachvollziehen können - gerade in Fällen wie Widerrufen ist es ja schon kniffelig.

Im Forum würde ich deshalb immer zur Sicherheit des Kunden empfehlen, dass er schriftlich widerruft, damit er -  und wir - einfach auf der sicheren Seite sind, wenn wir danach handeln.

Die 14-Tage-Widerrufsfrist ist tatsächlich verstrichen. Ich wollte nur nicht so deutlich diese Tage aufzählen, da ich die Hoffnung hatte für @Nerf2 eine Lösung zu finden. Tatsächlich hat das nun hingehauen und der Neuvertrag wurde widerrufen.

Danke für dein Auge für Details, @bielo  ☺️ Hab' mich da schwammig ausgedrückt ☺️

Liebe Grüße,

Marike

Jetzt endlos surfen mit dem o2 Free! | Lesenswerte Tipps, Apps und mehr | Teste neue Smartphones

6 Antworten

stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Grundsätzlich kann die Bearbeitung eines Widerrufs schon mal einige Zeit in Anspruch nehmen. Gerade nach den Feiertagen. Und so lange wird natürlich der neue Vertrag auch noch berechnet (nach Bearbeitung gibt es dann eine Rückerstattung).

Aber ein Moderator müsste mal prüfen ob der Widerruf überhaupt anerkannt/eingetragen ist. Den ein Widerruf hat eigentlich schriftlich zu erfolgen.


bielo
Legende
  • January 18, 2018
stefanniehaus schrieb:

Den ein Widerruf hat eigentlich schriftlich zu erfolgen.
Nicht hat, sondern sollte. Das Gesetz wurde dahingehend angepasst. Man kann ihn auch mündlich einlegen, was natürlich den Nachweis, dass man es gemacht hat, unmöglich macht.




o2_Marike
  • Team
  • January 18, 2018
Hallo @Nerf2,

ein Widerruf ist heute am 18.01. von dir geschickt worden und bei uns angekommen. Die Bearbeitung wird wahrscheinlich eine Weile dauern.

Eine Dokumentation von einem Widerruf finde ich bei der telefonischen Vertragsverlängerung am 02.01. nicht.

Wir nehmen generell nur schriftliche Widerrufe an.

Liebe Grüße,

Marike

Jetzt endlos surfen mit dem o2 Free! | Lesenswerte Tipps, Apps und mehr | Teste neue Smartphones


bielo
Legende
  • January 18, 2018
Heute? Sind da die 14 Tage nicht um?


o2_Marike
  • Team
  • Lösung
  • January 18, 2018
@bielo, du hast geschrieben:

Nicht hat, sondern sollte. Das Gesetz wurde dahingehend angepasst. Man kann ihn auch mündlich einlegen, was natürlich den Nachweis, dass man es gemacht hat, unmöglich macht.

Da hast du natürlich vollkommen recht. Es gibt Fälle, bei denen alles sorgfältig dokumentiert wird nach einem Telefonat. Bei uns ist es nur Schwierig zu handeln, wenn wir nicht solche Sachen nachvollziehen können - gerade in Fällen wie Widerrufen ist es ja schon kniffelig.

Im Forum würde ich deshalb immer zur Sicherheit des Kunden empfehlen, dass er schriftlich widerruft, damit er -  und wir - einfach auf der sicheren Seite sind, wenn wir danach handeln.

Die 14-Tage-Widerrufsfrist ist tatsächlich verstrichen. Ich wollte nur nicht so deutlich diese Tage aufzählen, da ich die Hoffnung hatte für @Nerf2 eine Lösung zu finden. Tatsächlich hat das nun hingehauen und der Neuvertrag wurde widerrufen.

Danke für dein Auge für Details, @bielo  ☺️ Hab' mich da schwammig ausgedrückt ☺️

Liebe Grüße,

Marike

Jetzt endlos surfen mit dem o2 Free! | Lesenswerte Tipps, Apps und mehr | Teste neue Smartphones


bielo
Legende
  • January 18, 2018
Das Ergebnis finde ich supi. Da kann dahinstehen, wie deutlich man schreibt. 😉