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Senftenberg


Sehr geehrte o2 Community,
auf Wunsch ihrer Twitter-Mitarbeiter such ich nun auch hier den Kontakt mit ihnen.
Wie ihnen bereits durch ein paar Kunden auf Twitter und dieser Plattform mitgeteilt wurde, gibt es seit Ende April in der Stadt 01968 Senftenberg massive Störungen in ihrem Mobilfunknetz.
Auf Nachfrage anderer Kunden hieß es man habe technische Probleme und würde sich schnellst möglich darum kümmern. Sonderkündigungen ihrer Kunden in dieser Region wiesen sie zurück, mit der Begründung technische Probleme seien kein Kündigungsgrund.

Jedoch sind in Senftenberg technische Probleme nicht der Hauptgrund für ihre Netzprobleme, sondern der Rückbau einer Basisstation(etwa um 23.April.2019) in der Spremberger Straße nach Kündigung des Pachtvertrages, sowie Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an anderen Basisstationen.

Hier stellt sich mir die Frage, seit wann wusste o2/Telefónica Germany von der Kündigung des Pachtvertrages?
Sicher gelten auch bei Pachtverträgen zwischen Grundstückseigentümer und o2/Telefónica Germany, gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen bei Kündigungen. Wenn ihnen als zum 30.04.2019 gekündigt wurde und vom Grundstückseigentümer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wurde, hätte ihnen bereits Ende Januar 2019 die bevorstehende Problematik gewusst sein müssen.
Auch gehe ich davon aus, dass geplante Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen an anderen Basisstationen schon längerfristig geplant waren.

Das Zusammenspiel dieser beiden Tatsachen, hätte ihnen bereits Ende Januar/Anfang Februar zu Denken geben müssen, ob sie ihre Leistungsverpflichtungen aufrecht erhalten können.

Bezogen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBs) hätten sie also ihren Kunden bereits Anfang/Mitte März schriftlich (6 Wochen vor Wirksamwerden) darüber in Kenntnis setzen müssen, dass es ab Mitte/Ende April zu möglichen kurz- oder längerfristigen Veränderungen in ihrer Leistungspflicht kommen kann.

4 Leistungen von Telefónica Germany

  • 4.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Preis- liste sowie ggf. aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
  • 4.2 Telefónica Germany ist in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen frei, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispiels- weise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. Telefónica Germany ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel vorzunehmen, wenn hierdurch die vertraglichen Leistungspflichten von Telefónica Germany gegenüber dem Kunden nicht verändert werden. Für Änderungen der vertraglichen Leistungspflichten von Telefónica Germany gegenüber dem Kunden, gilt Ziffer 13.
13 Änderungen von AGB und Leistungsbeschreibung

  • 13.1 Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibung können nur gemäß 13.2 vereinbart werden, so- weit ein sachlicher Grund dies erfordert und durch die Änderung das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  • 13.2 Änderungen gem. Ziffer 13.1 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so stellt dies seine Zustimmung zu der Änderung dar und diese wird mit Ablauf der Widerspruchsfrist wirksam. Hierauf wird Telefónica Germany den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde der beabsichtigten Änderung fristgerecht in Textform, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
Sie können ihren Kunden nicht sagen, an welchen Tagen in welcher Straße die neuen Basisstationen in einen funktionsfähigen Betrieb genommen werden.
Wie lange wollen sie ihre Kunden noch hinhalten? Diese Zustände sind schon lange nicht mehr zulässig! Lassen sie Sonderkündigungen zu!

16 Antworten

Sandroschubert
Legende
Es gibt keine Sonderkündigungen. Wenn es so massiv ist wendet euch schriftlich an O2 und setzt eine angemessene Frist zur Behebung. Dann kann, eventuell, über eine ausserordentliche Kündigung gesprochen werden.

bs0
Legende
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  • Legende
  • June 20, 2019
Keine Ahnung was du mit den zitierten Auszügen aus den AGB sagen willst (dir gegenüber gibt es keine vertraglich relevanten Änderungen da die Verfügbarkeit an einem bestimmten Ort nicht Vertragsbestandteil ist, auch deswegen liegt nicht automatisch ein Kündigungsgrund vor), und wie Sandroschubert bereits geschrieben hat, "Sonderkundigungen" gibt es in solchen Fällen nicht. Für eine außerordentliche Kündigung aus Kulanz müsstest du dich schriftlich an o2 wenden. Wenn es sich um deinen Wohnort handelt ist es durchaus möglich, dass man dir entgegenkommt - entweder mit einer Reduzierung der Grundgebühr oder vielleicht sogar - abhängig von den genauen Umständen - mit der vorzeitigen Auflösung.

o2_Kurt
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  • Moderator
  • June 20, 2019
Hallo @Frau.Quecksilber ,

Liegenschaftsverträge können und dürfen wir hier nicht kommunzieren.
Unsere Technik arbeitet natürlich weiterhin an der Behebung der bestehenden Netzprobleme. Neben Arbeiten in den nächsten Tagen werden bis Ende Juni auch 3 weitere Standorte wieder am Netz sein.
Ende Juli folgen dann (etwas außerhalb) noch 2 weitere Stationen.

Sonderkündigungen werden nach der Einreichung natürlich immer sehr genau durch unsere Fachabteilung geprüft. Anfragen von anderen Kunden können wir aus Datenschutzgründen aber nicht diskutieren.
Hattest du bereits mit der Störungshotline Kontakt?

Viele Grüße,
Kurt

  • Besucher:in
  • June 22, 2019
Also in meinem Thread zum Abbau der Basisstation steht einiges Informatives, gerne gebe ich meine Vertragsdaten und die Korrespondenz mit o2 weiter, auch zur Veröffentlichung.

Die Liegenschaftsverträge hat ihr Pressesprecher bereits kommuniziert und auch den Umstand, dass der Pachtvertrag ausgelaufen ist. In 6 Monaten Frist nach Bekanntgabe der Kündigung wurde weder Kontakt zu den Kunden aufgenommen, noch vorab mit den derzeit laufenden Arbeiten begonnen.

Ich weiß nicht, was peinlicher ist.

1. Das eigene Netz so schlecht zu kennen, dass die Folgen des Ausfalls nicht absehbar waren. Das wäre Inkompetenz.
2.Keinen Überblick über die Pachtverträge zu haben. Das wäre Organisationsversagen.
3.All das zu wissen und es sich egal sein zu lassen. Das wäre Ignoranz.

Es ist übrigens komisch, dass hier einige “externe“ Leute o2 beipflichten und den Fragesteller diskreditierten, der aus den AGBs zitiert. Wie wird man eigentlich Experte hier und was bringt das einem?

Vielleicht ist das von o2 kontrollierte Forum nicht der richtige Platz für die Diskussion.

bs0
Legende
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  • Legende
  • June 22, 2019
Es ist übrigens komisch, dass hier einige “externe“ Leute o2 beipflichten und den Fragesteller diskreditierten, der aus den AGBs zitiert. Wie wird man eigentlich Experte hier und was bringt das einem?

Es ist gar nicht komisch, es ist ein Diskussionsforum! Jeder darf hier posten was er will, und die geposteten AGB sind irrelevant gewesen. Das hat nichts mit Diskreditieren zu tun sondern ist eine Anmerkung gewesen, dass der TE in diesem Punkt auf dem Holzweg ist. Es hat auch nichts mit "o2 beipflichten" zu tun, denn die einzigen, die das hier machen (müssten) sind die o2-Mitarbeiter. Alle anderen geben ihre persönlichen Meinungen ab.

Grundsätzlich kann man das Thema natürlich hier diskutieren, für irgendwelche Forderungen, Kulanzanträge usw. muss man sich schrftlich an seinen Vertragspartner wenden. Wenn man hier diskutiert, muss man allerdings akzeptieren, dass andere Leute vielleicht Kommentare posten, die einem nicht gefallen.

  • Besucher:in
  • June 22, 2019
Ich habe eine schriftliche Ablehnung meiner Kündigung von einem Herrn C. S. erhalten. Leider hat er keine Kontaktdaten angegeben, auf denen ich ihn erreichen kann. Die Hotlinemitarbeiter dürfen nicht über Sonderkündigungen reden und hier antwortet auch niemand konkret.

Die Community wurde als Supportkanal von o2 kommuniziert, das ist quasi Notwehr.

Sandroschubert
Legende

Die Community wurde als Supportkanal von o2 kommuniziert, das ist quasi Notwehr.

Trotzdem ist es nicht nötig ein Anliegen über mehrere Topics zu verteilen. Dort geht es weiter https://hilfe.o2online.de/mobilfunknetz-telefonie-22/basisstation-senftenberg-498352/index2.html

  • Besucher:in
  • June 22, 2019
Soviel hat der Saftladen O2 schon mal geschafft,Neukunden in Senftenberg zu ködern wird in Zukunft schwer werden. Seit den 90ern bin ich Kunde bei E- Plus und nun O2,doch so was hab ich in all den Jahren nicht erleben müssen. Ich werde jeden Bekannten davon abhalten,sich vertraglich mit euch zu binden!

bielo
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  • June 22, 2019
@mods hier einer von mehreren Threads https://hilfe.o2online.de/mobilfunknetz-telefonie-22/3-wochen-kein-funknetz-in-senftenberg-497091#post1850264

bs0
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  • June 22, 2019
Auch wenn du gerade verständlicherweise unzufrieden bist, was bringt dir ein solches kindisches Verhalten? Hoffentlich sind deine Bekannten intelligent genug ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

bielo
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  • June 22, 2019
Bei mir haben bisher einige Bekannte mal Probleme (auch Ausfälle über Monate) mit diversen Anbietern gehabt. Gut, dass sie mir nicht abgeraten haben. Dann wüsste ich nicht wo ich einen Vertrag machen sollte, würde ich dann noch darauf hören.

Das Internet ist auch voll mit negativen Bewertungen aller Anbieter. Warum haben die überhaupt noch Kunden?

  • Besucher:in
  • June 22, 2019
Bei der Telekom z.B. ist mir nicht bekannt ,das über Monate (hier nun seit April) so massiv das Netz gestört war!!!!

bielo
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  • June 22, 2019
Bei dir vor Ort wahrscheinlich nicht.

Aber am Ende kann das egal. Die Botschaft sollte erkannt worden sein.

Du hast das Recht, eine Kündigung aus wichtigem Grund, so die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, auszusprechen und zur Telekom zu gehen.

Was hindert dich?

  • Besucher:in
  • June 22, 2019
Bei dir vor Ort wahrscheinlich nicht.

Aber am Ende kann das egal. Die Botschaft sollte erkannt worden sein.

Du hast das Recht, eine Kündigung aus wichtigem Grund, so die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, auszusprechen und zur Telekom zu gehen.

Was hindert dich?

Das sofortige Kündigungsrecht,was einem Antwortlos verwehrt wird.

bielo
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  • June 22, 2019
Sowas kann nicht verwehrt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Man ist doch sonst immer so schlau.

bs0
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  • June 22, 2019
Dein "Recht" gem. BGB wird dir nicht verwehrt, o2 lehnt die Kündigung aber ab. Das sind zwei Paar Schuhe. Wenn du der Ansicht bist, deine Kündigung ist ausreichend begründet, kannst du den Vertrag als gekündigt ansehen, und o2 auffordern, ihre Fordrungen ggf. gerichtlich geltend zu machen. Lass dich ggf. rechtlich beraten bevor du diesen Schritt gehst.

Natürlich gibt es auch bei der Telekom solche massive Netzstörungen. Nur weil sie dir an deinem Standort nicht bekannt sind, passt das für dich jetzt als Argument 😉