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Rufnummer Portierung

  • December 10, 2018
  • 1 Antwort
  • 34 Aufrufe

Hallo,

ich habe meinen Vertrag bei O2 gekündigt und würde gerne die Rufnummer mitnehmen. Ich habe diesbezüglich eine E-Mail erhalten die besagt: "Ihre Portierungserklärung (Freigabe der Rufnummer für den Wechsel zu einem anderen Mobilfunkanbieter) für XXXXXXXX ist 30 Tage gültig."
Sind damit 30 Tage ab dem Erhalt der E-Mail gemeint oder 30 Tage nach Ablauf des Vertrags?
Wenn es 30 Tage ab dem Erhalt der E-Mail sind, endet die Portierungserklärung 3 Tage vor dem Vertragsende.
Kann ich dadurch dennoch eine Rufnummermitnahme bei Vertragsende durchführen lassen oder muss die Portierung davor passieren durch die fehlenden 3 Tage??

Vielen Dank im Voraus!
Grüße

1 Antwort

  • December 10, 2018
Hallo!

Eine Freigabe benötigst du nur, wenn du deine Mobilfunknummer zu sofort / vorzeitig zu einem anderen Anbieter portieren möchtest.

Du möchtest deine Mobilfunknummer zum Vertragsende portieren? Kein Problem. Wende dich an den anderen Anbieter und beauftrage dort die Portierung zum Vertragsende. Du kannst und solltest es bereits jetzt schon machen. Die Freigabe kannst du in diesem Fall ignorieren.