Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Kündigung per Email?

  • October 10, 2016
  • 5 Antworten
  • 299 Aufrufe

DasGnom
Besucher:in
Es gibt ein neues Bundesgesetz: ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die "Textform": Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden.



Nun würde ich gerne meinen Vertrag kündigen – nur finde ich auf der O2-Website beim besten Willen keine Email-Adresse, an die ich die Kündigung schicken könnte.



Können Sie mir die passende EMailadresse nennen?


5 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • October 10, 2016
Es gibt leider keine E-Mail-Adresse.

Übrigens, es gibt kein neues Gesetz, das BGB, bzw. das AGB-Recht wurde entsprechend geändert so, dass in den AGB nicht die Schriftform sondern nur noch die Textform vorgeschrieben werden kann. Die Verpflichtung, eine E-Mail-Adresse für solche Zwecke zur Verfüpgung zu stellen gibt es jedoch nicht.


bielo
Legende
  • October 10, 2016
Es ist so, dass Klauseln in AGB, die die Schriftform verlangen, nicht mehr gültig sind. Das heißt aber nicht, dass im Umkehrschluss eine E-Mail für den Kundenservice vorgehalten werden muss.

Mein Tipp zur eigenen Sicherheit: Kündige per Einwurfeinschreiben oder Fax.


DasGnom
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 10, 2016
Ich zitiere mal das Gesetz:

----

Telemediengesetz (TMG)

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.

den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

---

Dies bestätigte das KG Berlin mit Urteil v. Urt. v. 7.5.2013 (Az. 5 U 32/12).





Möchte O2 wirklich riskieren, eine Abmahnung von einem Verbraucherschutzverband  zu bekommen?


bielo
Legende
  • October 10, 2016
Die E-mail-Adresse ist im Impressum vorhanden. hast du da nicht nachgesehen?

Na jedenfalls sagt das TMG nicht, dass darüber Kundenanfragen bearbeitet werden müssen. Am Ende ist es deine Entscheidung, wie du kündigst. Viel Erfolg!


DasGnom
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 10, 2016
So, ich habe jetzt mal über die im Impressum genannte Mailadresse gekündigt und bin gespannt, ob die gewünschte Bestätigung bei mir eintrifft.