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Kündigung ausgesprochen – Angebot zur Verlängerung entgegen genommen – Verlängerung widerrufen – Kündigung seitens O2 nichtig

  • January 20, 2016
  • 25 Antworten
  • 886 Aufrufe

Seky
Besucher:in
 

Hallo zusammen,

 

ich habe im September 2015 meinen Mobilfunkvertrag fristgerecht zum 21.03.2016 online gekündigt.

 

Daraufhin war es erforderlich, die Kündigung telefonisch zu bestätigen. Das Telefonat erfolgte wieder fristgerecht. In diesem Telefonat wurde ein Angebot unterbreitet, welches ich angenommen habe. Innerhalb der Widerrufsfrist habe ich dieses Angebot widerrufen und ging davon aus, dass meine Kündigung Bestand hat.

In meinem O2-Bereich war danach bis heute immer noch der falsche Vertragszeitraum (Beginn 21.10.2015), so dass ich im O2-Chat nachgefragt habe, zu welchem Zeitpunkt mein Vertrag nun ausläuft. Als Antwort erhielt ich den 21.03.2017 (Im O2-Bereich steht Vertragsbeginn 21.10.2015).

Im Telefonat mit der Kündigungsabteilung (September 2015) wurde bei der Annahme der Vertragsverlängerung meinerseits explizit nachgefragt, ob meine Kündigung Bestand hat, wenn ich der Vertragsverlängerung widerspreche. Dies wurde bejaht!

Da ich das Telefonat nicht aufgezeichnet habe, bitte ich Sie diese Angelegenheit zu prüfen und zu recherchieren.

Denn im O2-Chat werden mir nur Antworten aus der FAQ-Liste vorgesetzt, welche die Besonderheit meines Falles nicht berücksichtigen.

Und da fühle ich mich als Kunde nicht Ernst genommen.

Kann sich jemand von den O2-Mitarbeitern meinen Mobilfunkvertrag und die Historie anschauen, sowie das Telefonat nachprüfen in dem mit zugesichert wurde, dass meine Kündigung im Falle eines Widerrufes gültig ist?

Und hierzu eine kurze Stellungnahme abgeben?

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

Lösung von Klaus_VoIP

Oder schlicht und einfach - kann man eine rechtsverbindliche Kündigung (Vergl. AGB) nicht nachweisen, dann läuft der Vertrag weiter. Entweder man hat einen Nachweis eines Zuganges der Kündigung bei O2 (Einschreiben) oder eine Kündigungsbestätigung. Hat man nichts, braucht man eigentlich auch nicht lange rumdiskutieren, denn dann liegt keine Kündigung vor.

25 Antworten

  • January 20, 2016
Grundsätzlich sollte es so sein, dass im Falle eines Widerrufs der Vertragsverlängerung die alte Kündigung wieder auflebt.



 

In meinem O2-Bereich war danach bis heute immer noch der falsche Vertragszeitraum (Beginn 21.10.2015), so dass ich im O2-Chat nachgefragt habe, zu welchem Zeitpunkt mein Vertrag nun ausläuft. Als Antwort erhielt ich den 21.03.2017 (Im O2-Bereich steht Vertragsbeginn 21.10.2015).  



Maßgeblich ist grundsätzlich nicht, was online angezeigt wird (die Online-Anzeige ist leider nicht immer zuverlässig), sondern wann der Vertrag tatsächlich abgeschlossen oder verlängert wurde. Hast Du die Vertragsunterlagen noch vorzuliegen?

Ansonsten warte einfach auf eine/n Moderator/in (= o2-Mitarbeiter/in), die/der mal in Deine Daten schaut und Stellung nimmt.

Gruß,

Fuchs


Seky
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  • January 20, 2016
Hallo Fuchs,

das war auch meine Annahme.

Aufgrund der falschen Darstellung in meinem O2-Bereich habe ich im Chat nachgefragt, welches Datum nun steht.

Ich hab schon vermutet, dass da was nicht korrekt hinterlegt wurde.

Es war auch irreführend für mich, weil es dadurch auch für mich nicht ersichtlich war, dass der aktuelle Vertrag zum 21.03.2016 ausläuft und demensprechend eine Kündigung erforderlich ist, weil die andere Kündigung anscheinend nicht angenommen wurde.

Danke. Ich schau jetzt einfach mal, was der/die Moderator/in dazu sagt...

Gruß

seky


Frogman
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  • January 20, 2016
sowie das Telefonat nachprüfen in dem mit zugesichert wurde
.. diese Gesprächen dienen nicht zur Beweisführung sondern sind für Schulungszwecken der Mitarbeiter da. Und werden nach dem Training des Mitarbeiters gelöscht. 😉


Seky
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  • January 20, 2016
Hallo Frogman,

das habe ich auch schon mal gehört :-)

Dann frage ich mich, weshalb ich die Online-Kündigung telefonisch bestätigen muss?

Denn wenn nicht aufgezeichnet wird, können beide Seiten behaupten dass sie bestimmte Aussagen getroffen haben... Zielführend ist dieses Vorgehen in meinen Augen dann nicht wirklich...

Gruß

seky


  • January 20, 2016
Die Onlinevormerkung plus Telefonat haben ja auch folgenden Hauptzweck: Kundenrückgewinnung. Sicherer und aus meiner Sicht besser ist immer die schriftliche Kündigung, am besten als Einschreiben.


Seky
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  • January 20, 2016
Dieser Zweck erschließt sich mir auch. Und ich muss auch sagen, dass die Mitarbeiter/innen bei der Kundenrückgewinnung sehr kompetent, geduldig und freundlich sind.

Aber wenn man schon nach außen als ein innovatives Unternehmen (Online-Kündigung, Online-Abschluß, Fernabsatzabschluß) auftritt, dann finde ich sollten die dahinter gelagerten Prozesse ebenfalls wasserdicht etabliert werden. Zumindest ist das eine Vorstellung für mich.

Ich denke dass dies viel mehr Wert ist, wenn alles reibungslos und professionell abläuft, als wenn Spielräume für Ungereimtheiten bestehen.


Sandroschubert
Legende
Ich gebe Dir in vielen Punkten Recht aber eine wirksame Kündigung musst du belegen können. Dafür ist eine telefonische Kündigung ungeeignet.

Gruß


o2_Jessica
  • Team
  • January 20, 2016
Hallo @Seky‌,

leider kann ich Dir nur das sagen was Dir heute schon einmal von der Kundenbetreuung gesagt wurde.

Die Online-Kündigungsvormerkung ist keine rechtswirksame Kündigung.

Wie meine Vorredner bereits sagten dient dies der Kunderückgewinnung.

Wenn hier ein Angebot gemacht und vom Kunden angenommen wird, wird die Kündigung nicht bestätigt (es gibt also keine wirksame Kündigung). Wenn Du dieses Angebot dann widerrufst, musst Du daraufhin kündigen wenn Du ganz raus willst. So fällst Du nur wieder zurück auf den vorherigen Status der Online-Vormerkung, welche aber ja auch nur begrenzt gültig ist.

Leider kann ich in diesem Falle nichts machen. Wenn keine Kündigung wirksam war können wir diese auch nicht reaktivieren. Wenn Du zuerst gekündigt hättest und Du Dich dann doch entschieden hättest zu verlängern und Du das dann widerrufen hättest, dann wäre die Kündigung wieder aktiv geworden. So leider nicht.

Viele Grüße,

Jessica


Seky
Besucher:in
  • Autor
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  • January 20, 2016
Hallo Jessica,

und wieder stoße ich auf Unverständnis und taube Ohren... und auf meine Problematik wird nicht eingegangen...

Das war eigentlich der Grund, weshalb ich mich hier an euch gewendet habe.

Ich verstehe eure Praktiken mit der Kundenrückgewinnung.

Aber wie hätte ich nun bis heute erkennen können, dass meine Kündigung (welche nur ich als Kündigung anscheinend verstanden habe) von euch nicht akzeptiert wurde?

Denn in "mein O2" steht bei meinen Vertragsdaten nach 3! Monaten immer noch, dass mein Vertrag zum 21.10.2015 verlängert wurde.

Wäre hier für mich ersichtlich gewesen, dass meine Kündigung nicht wirksam war, dann hätte ich die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten können, indem ich den Kündigungsprozess nochmal von vorne angestoßen hätte.

Kann ich daraus dann das Fazit ziehen, dass jede Aussage eines O2-Mitarbeiters am Telefon keinerlei Wirkung hat und einfach nur eine Floskel ist?

Gruß

seky


Sandroschubert
Legende


Kann ich daraus dann das Fazit ziehen, dass jede Aussage eines O2-Mitarbeiters am Telefon keinerlei Wirkung hat und einfach nur eine Floskel ist?

Nein. Dein Fazit könnte sein, wenn man kündigt dann nachweisbar und man sollte auf eine Bestätigung bestehen. Du hättest ja anrufen können und nach dem Status fragen können nach der Widerruf vorgenommen worden ist. Die Anzeige, ich sage es auch noch einmal, ist nicht verbindlich.

Gruß


Seky
Besucher:in
  • Autor
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  • January 20, 2016
Hallo Sandroschubert,

danke für deinen Hinweis.



Die Aussage eines O2-Mitarbeiters in der Kündigungsabteilung (beim Telefonat, als mir gesagt wurde, dass meine Kündigung nach einem eventuellen Widerruf der Verlängerung, Gültigkeit hat) muss ich mir erst durch einen anderen O2-Mitarbeiter telefonisch bestätigen lassen?

Und dann kann ich sicher sein, dass die Aussage korrekt ist?



Tut mir leid, aber da verstehe ich die Logik nicht...



Gruß

seky



bs0
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  • January 20, 2016
Zu eventuellen Falschaussagen irgendwelcher Mitarbeiter können wir hier natürlich nichts sagen, aber die Logik der Vorgehensweise ist dennoch klar:

Wenn man die Kündigung am Telefon nicht bestätigt sondern ein Angebot zur Vertragsverlängerung annimmt, dann hat man gar nicht gekündigt. Somit gibt es keine Kündigung die wieder wirksam werden könnte. Bei einem Widerruf wird der Vertrag in den Zustand versetzt in dem er sich vor der Verlängerung befunden hat: Ungekündigt, ggf. (sofern die 10 Tage nicht vorbei waren) mit vorgemerkter Kündigung (also die Ankündigung, die man gerne kündigen will).


Seky
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  • January 21, 2016
Liebes O2-Team,

vielen Dank für die Richtigstellung meiner Vertragsdaten (nun steht das Vertragsverlängerungsdatum 23.03.2015).

Können Sie bitte auf meine Frage eingehen:

Wie hätte ich nun erkennen können, dass meine Kündigung (welche nur ich als Kündigung anscheinend verstanden habe) von euch nicht akzeptiert wurde?

Und ich dadurch den Kündigungstermin zum 21.12.2015 dadurch versäumt habe.

Gestern war noch ein anderes Datum drin...

Gruß

seky


bs0
Legende
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  • January 21, 2016


Können Sie bitte auf meine Frage eingehen:Wie hätte ich nun erkennen können, dass meine Kündigung (welche nur ich als Kündigung anscheinend verstanden habe) von euch nicht akzeptiert wurde?



Gegenfrage: Warum bist du davon ausgegangen, dass die Annahme eines Angebots zur Vertragsverlängerung mit einer gleichzeitigen Kündigung verbunden ist? Das ist nämlich ein Widerspruch, denn das eine schließt das andere logischerweise aus.

Es gibt hier vertraglich zwei Möglichkeiten: 1. Es liegt eine Kündigung vor und der Vertrag wird später doch verlängert (= bei einem Widerruf ist der alte Vertrag immer noch gekündigt) oder 2. Es liegt noch keine Kündigung vor (da diese noch nicht bestätigt wurde und daher noch nicht wirksam ist), der Vertrag wird also im ungekündigten Zustand verlängert. In diesem Fall ist der alte Vertrag im Falle eines Widerrufs immer noch nicht gekündigt. Und das ist jetzt der Fall bei dir.


Seky
Besucher:in
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  • January 21, 2016
Hallo bs0,

ich ging davon aus, weil mir im Telefonat (Anruf nach Online-Kündigung bei O2) zugesagt wurde, wenn ich der Verlängerung widerspreche, mein Vertrag zum 21.03.2016 gekündigt ist.

Um nebenbei die Logik wieder ins Spiel zu bringen...

Wenn ich einen Anruf innerhalb von 10 Tagen tätige um meine Kündigung zu bestätigen, dann will ich auch kündigen und nicht irgendetwas anderes. Und wenn dies auf explizite Nachfrage auch noch bejaht wird, dann geh ich davon aus, dass man einem seriösen Anbieter das auch glauben kann.

Wenn dieser Anruf von mir allerdings von O2 als Kundenrückgewinnungsaktion umgedeutet wird und dies mir dann als Versehen meinerseits angerechnet werden soll, dass ich falsch vorgegangen bin, dann frage ich mich ob dies noch als seriös bezeichnet werden kann.

Ich hab dies im Forum nur geschrieben mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes.

Aber auf meinen Fall wird hier nicht eingegangen, sondern lediglich mit Standardsätzen geantwortet. Welche nicht die Besonderheiten (telefonische Zusage, falsche Vertragsdaten im O2-Bereich) berücksichtigen.

Ich erwarte nur, dass mein Fall von jemand geprüft wird und eine Stellungnahme hierzu erfolgt.

Also nochmal:

Liebes O2-Team,

bitte prüfen Sie meinen Fall und geben hierzu eine kurze Stellungnahme ab.

Es würde mich freuen, wenn Sie auch auf meine Fragen eingehen würden.

Gruß

seky


bs0
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  • January 21, 2016
@o2_Jessica hat dir bereits geantwortet und den Standpunkt von o2 erklärt. Diese Antwort hat dir zwar nicht gefallen, aber mir ist nicht ganz klar was du jetzt noch hören möchtest. Du kannst natürlich gerne eine schriftliche Beschwerde an o2 schicken.


Seky
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  • January 21, 2016
Die Antwort von Jessica ist nicht zufriedenstellend, weil Sie nicht auf meine Fragen eingegangen ist!

Eigentlich war es nicht einmal eine Antwort - vielmehr eine Aussage. Eine Antwort bezieht sich auf eine explizite Frage.

Ich möchte einfach, dass jemand von O2 sich meinen Sachverhalt anschaut, recherchiert und hierzu eine kurze Stellungnahme abgibt.

1. Warum wurde das Versprochene im Telefonat nicht eingehalten?

2. Warum war es bis heute für mich nicht ersichtlich, wann mein Vertrag tatsächlich ausläuft?

Liebes O2-Team,

bitte beantworten Sie mir diese zwei Fragen. Gerne können Sie die Antworten auf die gleiche Weise nummerieren.

Gruß

seky


bs0
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  • January 21, 2016
Eventuell bekommst du noch eine Rückmeldung, aber du kannst meines Erachtens kaum erwarten, dass diese deine 1. Frage zufriedenstellend beantwortet. Wenn die Aussage falsch war, dann war sie falsch, aber wie soll das Jessica oder sonst jemand ändern? Nicht falsch verstehen, die Aussage hätte der Mitarbeiter natürlich nicht machen dürfen, aber an der vertraglichen Situation ändert diese Tatsache nichts.

Deine 2. Frage wurde auch hier beantwortet (wenn auch nicht von o2): Die Onlineanzeige hat keine vertragsrechtliche Relevanz, auch wenn es natürlich unschön ist, wenn dort falsche oder unvollständige Informationen stehen.

Wie gesagt, möglicherweise bekommst du hier noch eine Antwort, wenn nicht bleibt dir wie bereits vorgeschlagen die Möglichkeit einer schriftlichen Beschwerde.


Seky
Besucher:in
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  • January 21, 2016
Deshalb habe ich auch um Recherche gebeten.

Denn, wenn der O2-Mitarbeiter am Telefon die Aussage hätte nicht tätigen dürfen, dann ist es doch nicht mein Fehler dass er dies dennoch tat.

Und wenn die Daten im Online-Bereich falsch hinterlegt waren, dann ist es doch auch nicht mehr Fehler.

Zwei Fehlerquellen, welche nicht durch mich verursacht wurden.

Aber der Leidtragende hierbei bin ich, weil ich die Kosten für die weiteren 12 Monate tragen muss. Also bade ich die beiden Fehler der O2-Mitarbeiter aus...

Sorry, aber das ist doch wirklich krass!


EmJayDoubleju
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  • January 21, 2016
Krass ist es nicht schriftlich und damit "Wasserdicht" zu kündigen.

Auch wüsste ich nicht warum ich nach meinem Kündigungswillen noch mit jemanden von o2 darüber sprechen müsste.

Nach meiner Kündigung bekam ich auch 2x ein Schriftstück wo die Kündigung bestätigt und bedauert wurde und im nächsten Satz "doch bitte anzurufen um etwaige Unklarheiten abzuklären"

Ja,welche Unklarheiten?Enddatum des Vertrages hatte ich schriftlich,also dienen die Anrufe nur der Kundenrückgewinnung...das ist offensichtlich.

Lange Rede kurzer Sinn: gerade bei Laufzeitvertragen wo es um Bares geht,lese ich in Bezug auf eine Kündigung die AGB akribisch und halte mich daran.

Die Larifari "Vormerkung" ist ein Gimmik und nicht mehr.


bs0
Legende
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  • January 21, 2016
Ich habe leider das Gefühl, dass du es einfach nicht verstehen möchtest. Ich habe (wohl vergeblich) versucht, dir die Situation zu erklären und kann natürlich auch sehr gut verstehen, dass du damit nicht zufrieden bist. Ich persönlich bin dafür, dass diese "Kündigungsvormerkung mit Anruf" abgeschafft wird, denn es ist tatsächlich so, dass hier nur o2 etwas davon hat und viele Kunden sich davon etwas versprechen, was vertragsrechlich (für den Kunden) problematisch ist.

Abschliessend will ich nur nochmal betonen, dass bei einer Kündigung (und zwar egal bei welchem Vertragspartner) der Kündiger in der Beweispflicht ist, dass eine wirksame Kündigung vorliegt. Dein Einwand "es ist nicht mein Fehler wenn..." ist zwar nachvollziehbar aus Sicht des Betroffenen, vertraglich allerdings irrelevant wenn grundsätzlich a) eine Kündigung nachweislich nicht vorliegt und b) die Information im Kundenportal von dem vertraglich Vereinbarten abweicht. Maßgeblich ist ja der Vertrag. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du es nicht gut finden würdest, wenn a) o2 dir etwas am Telefon zu deinem Nachteil erzählt, das aber nachweislich falsch ist, o2 dennoch darauf besteht oder b) die Daten im Portal zu deinem Ungunsten abweichen würden, o2 jedoch darauf bestehen wurde, dass diese Daten maßgeblich sind.

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg.


Seky
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  • January 21, 2016
vielen Dank für deine Antwort.

Ich finde es sehr löblich, dass du dich so intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt hast.

Denn man sieht bei deinem letzten Kommentar, dass du meine Inhalte gelesen, bewertet und daraufhin erst kommentiert hast.

Diese Vorgehensweise hätte ich mir von meinem Vertragspartner (O2) gewünscht. Allerdings hab ich hierzu noch keine Antwort auf meinen Sachverhalt erhalten, sondern allgemeines Blabla.

Ich möchte lediglich die an O2 gerichteten Fragen beantwortet haben, damit ich mit den Antworten weiter verfahren kann.

Denn ansonsten heißt es nur, ich habe wieder etwas falsch verstanden. Bzw. die Aussagen kamen von einem User und nicht O2 selbst...

Wenn meine Prozesse nicht stimmen oder meine Mitarbeiter falsche Aussagen tätigen, dann muss ich das selbst ausbaden und nicht den Kunden hierfür in Verantwortung nehmen.

Ich finde das ich mich bzgl. meiner Anregung positioniert habe.

Nun erwarte ich eine Positionierung seitens O2. Und Antworten auf meine gestellten Fragen.

Ich denke, dass dafür ein Forum bestimmt ist. Und nicht, dass User die Partei von O2 ergreifen sollen, und die Argumentation für O2 übernehmen.

Gruß

seky


  • January 21, 2016
Zuerst einmal möchte ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es in diesem Thread so sachlich zugeht. Das ist leider sonst nicht immer der Fall, um es gelinde auszudrücken.

Zu den möglicherweise noch offenen Fragen wird sich wahrscheinlich noch einmal ein/e Moderator/in äußern.

Aber in einem Punkt möchte ich widersprechen:



Nun erwarte ich eine Positionierung seitens O2. Und Antworten auf meine gestellten Fragen.

Ich denke, dass dafür ein Forum bestimmt ist. Und nicht, dass User die Partei von O2 ergreifen sollen, und die Argumentation für O2 übernehmen.



Ein Forum ist zunächst einmal grundsätzlich dazu bestimmt, sich gegenseitig zu helfen, Erfahrungen und Meinungen auszutauschen und zu diskutieren. Zusätzlich sind hier noch Moderatoren unterwegs, um die Position von o2 darzustellen, aber auch Dinge zu regeln und ebenfalls zu helfen.

Wenn hier andere User ihre Meinungen und ihre Standpunkte darstellen, ist es meiner Meinung nach nicht ganz fair, diese als Parteinahme für o2 abzustempeln. Ich kann besten Gewissens behaupten, dass hier die allermeisten User - vor allem die sog. Super-User - es sich nicht zur Aufgabe gemacht haben, stets die "Partei von o2 darzustellen" noch die "Argumentation für o2" zu übernehmen. Ganz im Gegenteil: es gibt hier genügend nachzulesende Threads, in denen klar wird, dass wir auch kritische Haltungen zu bestimmten Dingen einnehmen, die o2 so "treibt".

Gruß,

Fuchs


o2_Jessica
  • Team
  • January 21, 2016
Hallo zusammen,

@Seky‌, ich werde mich jetzt hier noch einmal zu Wort melden.

Zu Frage Nummer 1:

1. Warum wurde das Versprochene im Telefonat nicht eingehalten?

Was am Telefon besprochen wurde ist für uns nicht ersichtlich. Wichtig ist nur was hier Tatsache ist. Eine Online-Kündigungsvormerkung und eine Kündigung sind zwei unterschiedliche Dinge. Es gab niemals eine aktive Kündigung. Die Vormerkung ist 10 Tage gültig. In dem Zeitraum hast Du angerufen, ein Angebot bekommen und dieses angenommen. Heißt: es wurde keine Kündigung eingetragen. Nach dem erfolgreichen Widerruf hättest Du die Kündigung dann bei der Kündigungs-Abteilung erst bestätigen müssen (wenn die Vormerkung noch gültig gewesen wäre) oder Du hättest eine neue Vormerkung vornehmen müssen um diese dann zu bestätigen. Oder aber ein Schreiben aufsetzen können um dieses dann zu Faxen oder per Post zu schicken. Alternativ hätte man sogar auch einen Internet-Kündigungs-Dienst in Anspruch nehmen können. Das dauert maximal 2 Minuten.

Es gab hier aber keine aktive Kündigung.

Zu Nummer 2:

2. Warum war es bis heute für mich nicht ersichtlich, wann mein Vertrag tatsächlich ausläuft?

Rechtlich bindend sind nur Deine Vertragsunterlagen.

Warum es online zu anderen Darstellungen kommt kann ich Dir nicht sagen. Da scheint es ein Problem zu geben sicherlich. Rechtlich bindend sind aber nur Deine Vertragsunterlagen, sonst leider nichts.

Leider kann ich hier weiter nichts machen. Verwiesen wurde hier ja bereits auf den Schriftweg.

Wir können keine Kündigung wirksam machen bzw. "reaktivieren" wenn es gar keine gab.

Grüße,

Jessica


Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • January 21, 2016
Oder schlicht und einfach - kann man eine rechtsverbindliche Kündigung (Vergl. AGB) nicht nachweisen, dann läuft der Vertrag weiter. Entweder man hat einen Nachweis eines Zuganges der Kündigung bei O2 (Einschreiben) oder eine Kündigungsbestätigung. Hat man nichts, braucht man eigentlich auch nicht lange rumdiskutieren, denn dann liegt keine Kündigung vor.