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Inanspruchnahme der Handyversicherung via o2

  • May 10, 2015
  • 7 Antworten
  • 774 Aufrufe

pwlx3
Besucher:in
Schönen Guten Tag zusammen,

und zwar zahle ich monatlich zu den normalen Handy- und Tarifkosten, 10€ für die Versicherung meines Handys ein.

Nun wollte ich Fragen, was dieser Versicherungsschutz alles umfasst.

Kann mir da jemand genaue Auskunft geben?

Schöne Grüße

Christoph

Lösung von Anonymous

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7 Antworten

  • Lösung
  • May 10, 2015

pwlx3
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • May 10, 2015
Habe ich auch soeben gefunden.

Ich danke dir!

Dann gehe ich Montag zu o2 und bekomme direkt das gleiche Smartphone als Austausch für mein defektes?

(Bruchschaden)

Muss ich irgendwelche Vertragsbescheinigungen mitnehmen, oder werden die das alles so machen können?


  • May 10, 2015
‌Weiter unten auf der verlinkten Seite findest Du die PDF-Downloads der Bedingungen. Dort steht auch, was im Versicherungsfall zu tun ist und auf welchem Weg ggfs. Ersatz gestellt wird.


Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • May 10, 2015
10% des Gerätepreises als Selbstbeteiligung und die Versicherung tritt nicht bei grober Fahrlässigkeit ein. Wie kann denn ein Bruchschaden zustande kommen OHNE grobe Fahrlässigkeit?

Klingt echt nach einem super Angebot so eine Versicherung 😀


Stenzel
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  • May 10, 2015
Sehr geehrter Zampano84,

naja, ich halte diese Versicherungen auch für absolut unnötig, das Geld sollte man sich lieber sparen (so teuer ist der Austausch eines kaputten Displays auch gar nicht, da zahlt man mit der Versicherung sowieso drauf).

Hier wurde über dieses Thema auch schon diskutiert ... aus der Hand/Hosentasche oder vom Tisch gefallene Smartphones sowie das versehentliche Waschen des Smartphones in der Waschmaschine wurden von denen als Versicherungsfall/nicht grob fahrlässig bezeichnet. Aber ist sicher immer Ansichtssache ... 😉

http://www.juraforum.de/forum/t/grobe-fahrlaessigkeit-bei-einer-handyversicherung.491551/

Mit freundlichen Grüßen

Stenzel


Zampano84
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • May 10, 2015
Hallo Stenzel.

Klar ist das Ansichtssache, aber Fahrlässigkeit wird juristisch definiert als "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen". Wenn man da an den Richtigen gerät, gilt jedes Herunterfallen als Fahrlässigkeit (hat man halt nicht genug aufgepasst).

Und auch ich bin der Meinung, dass diese Versicherungen a) komplett überflüssig und b) viel zu teuer sind. Ein Jahr diese Versicherung gezahlt = 120€, dazu 80€ Selbstbehalt, =200€. Dafür kann ich mir das Display locker reparieren lassen (wobei hierbei überhaupt fraglich ist, ob es als Versicherungsfall anerkannt wird).

Wenn mir das Handy geklaut wird zahlt meine - hoffentlich vorhandene - Hausratsversicherung und für Fahrlässigkeit bin ich selbst verantwortlich, das zahlt mir kein Versicherer.

Aber warten wir mal ab.

m.f.G.


Stenzel
Besucher:in
  • Besucher:in
  • May 10, 2015
Sehr geehrter Zampano84,

aber diese Smartphones sind echt empfindlich, ein Bekannter hat sein Smartphone nur mal kurz mit den Zähnen festgehalten (keine Hand frei) und danach war das Display hinüber (nicht gebrochen, aber hat nicht mehr reagiert). Ein anderer Bekannter eines Freundes hatte auch irgendeinen Schaden (genaueres ist mir nicht bekannt) und wurde von der Handyversicherung von O2 eiskalt abserviert.

Wenn er zu einem Shop geht, wird er vermutlich einfach abgeschmettert ... hier tauchen doch immer wieder ziemlich negative Erfahrungsberichte über die Handyversicherung von Telefonica auf ... die haben irgendwie keinen guten Ruf, fast so schlimm wie Arvato. 😀

Mit freundlichen Grüßen

Stenzel