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Warum O2
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Gelöst

In meiner letzten Rechung taucht ein Anruf auf, der nicht in den Abrechnungszeitraum gehört.

  • March 2, 2017
  • 1 Antwort
  • 282 Aufrufe

mochonox
Besucher:in
In meiner letzten Rechnung wird ein Anruf außerhalb des Abrechnungszeitraumes berechnet. Der Abrechnungszeitraum ist 25.01.17-24.02.17, dennoch wird eine Verbindung ins Festnetz vom 15.01.17 aufgeführt und abgerechnet. Das führt dazu, dass obwohl noch 79 Inklusivminuten vorhanden sind, die Verbindung voll abgerechnet wird. Dabei hätte diese entweder im Vormonat auftauchen müssen oder aber im Inklusivvolumen verrechnet gehört.

Stolze 25 Pfennig. Ich will nicht kleinlich sein, aber die Rechnung ist falsch!

Rechnungsnummer 1356601271/05

Lösung von o2_Sanna

Hallo @mochonox‌,

dass du dich über eine berechnete Verbindung aus einem vorherigen Abrechnungszeitraum wunderst, kann ich gut verstehen. Ich erkläre dir gern, wie das zustande gekommen ist:

Über unser Mobilfunknetz aufgebaute Sprach- und Datenverbindungen sowie versandte Mitteilungen werden während eines Abrechnungszeitraums registriert und anschließend in Rechnung gestellt. In deinem Fall wurde ein Teil der Verbindungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Abrechnung übermittelt. Hierfür entschuldige ich mich bei dir.

Die Verbindungen resultieren aus Telekommunikationsleistungen, die wir für dich erbracht haben. Die Verjährung bzw. Verwirkungsfrist dieser Leistungen beträgt laut §195 BGB drei Jahre. Aus diesem Grund ist eine nachträgliche Berechnung dieser Gesprächsverbindung zulässig. Und zum Zeitpunkt, an dem die nachberechnete Verbindung entstanden ist, waren die in deinem Tarif enthaltenen Freiminuten bereits verbraucht. Dies kannst du im Einzelverbindungsnachweis deiner vorherigen Rechnung nachvollziehen. Ich versichere dir, dass keine Doppelberechnung vorliegt.

Viele Grüße,

Sanna

o2 Rechnung falsch? Die wichtigsten Tipps auf einen Blick 

1 Antwort

o2_Sanna
  • Moderatorin
  • Lösung
  • March 3, 2017
Hallo @mochonox‌,

dass du dich über eine berechnete Verbindung aus einem vorherigen Abrechnungszeitraum wunderst, kann ich gut verstehen. Ich erkläre dir gern, wie das zustande gekommen ist:

Über unser Mobilfunknetz aufgebaute Sprach- und Datenverbindungen sowie versandte Mitteilungen werden während eines Abrechnungszeitraums registriert und anschließend in Rechnung gestellt. In deinem Fall wurde ein Teil der Verbindungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Abrechnung übermittelt. Hierfür entschuldige ich mich bei dir.

Die Verbindungen resultieren aus Telekommunikationsleistungen, die wir für dich erbracht haben. Die Verjährung bzw. Verwirkungsfrist dieser Leistungen beträgt laut §195 BGB drei Jahre. Aus diesem Grund ist eine nachträgliche Berechnung dieser Gesprächsverbindung zulässig. Und zum Zeitpunkt, an dem die nachberechnete Verbindung entstanden ist, waren die in deinem Tarif enthaltenen Freiminuten bereits verbraucht. Dies kannst du im Einzelverbindungsnachweis deiner vorherigen Rechnung nachvollziehen. Ich versichere dir, dass keine Doppelberechnung vorliegt.

Viele Grüße,

Sanna

o2 Rechnung falsch? Die wichtigsten Tipps auf einen Blick