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Gebühr für Adressrecherche - Widerspruch

  • April 3, 2018
  • 1 Antwort
  • 79 Aufrufe

SteffenW.
Besucher:in
Hallo,

 

ich habe Anfang heute die Benachrichtigung erhalten, dass Sie mir eine Gebühr von €1.29 für eine Adressrecherche in Rechnung stellen.

Ich widerspreche hiermit dieser Maßnahme und möchte Sie bitten mir diese Gebühr wieder gut zu schreiben, bzw. die Abbuchung per Lastschriftmandat noch zu verhindern.

Zum einen habe ich bislang noch nie Post von Ihnen - also O2 - bekommen. Jegliche Abwicklung erfolgt seit Jahren über den elektronischen Weg und das finde ich auch richtig so.

Zum anderen habe ich extra bei der Post einen Nachsendeauftrag eingerichtet, um eben allen Vertragspartnern die Information bzgl. meiner neuen Adresse mitteilen zu lassen. Weshalb ich jetzt noch einmal für einen automatisierten Datenabgleich Ihrerseits bezahlen soll, leuchtet mir nicht ein. Selbstverständlich hätte ich die Änderung meiner Adressdaten händisch vorgenommen, wenn ich gewusst hätte, dass mir anderenfalls diese Gebühr in Rechnung gestellt würde.

Außerdem bin ich erst vor kurzem umgezogen und Sie müssen mir schon einen angemessenen Zeitraum einräumen, in welchem ich die Adresse selbst in meinen Daten ändern kann.

 Ich hoffe, wir können auf diesem Wege eine Lösung finden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Steffen Wallrodt

1 Antwort

stefanniehaus
Legende
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Du bist vertraglich verpflichtet, o2 unterzüglich über einen Umzug zu informieren. Dafür ist es vollkommen irrelevant ob du Informationen per Post erhältst. Du hast o2 immer über deine aktuelle Adresse zu informieren.

Die Adressänderung hast du letztendlich selbst initiert. Du hast auf dem Nachsendeauftrag angegeben, dass die Post andere Unternehmen über deine neue Adresse informieren soll. Dies stellt die Post den jeweiligen Unternehmen in Rechnung und o2 wiederum stellt diese Leistung dir in Rechnung. Das ist auch der Preisliste zu entnehmen.