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Frage zur Kündigungsfrist und Nummernportierung (Genion S)

  • September 4, 2010
  • 3 Antworten
  • 136 Aufrufe

yojigenpoketto
Besucher:in
Ich habe noch einen alten Genion S, den ich eventuell gerne kündigen würde. Da der Vertrag ja keine MVLZ hat, sollte dies ja problemlos monatlich möglich sein.

 

Da ich meine Nummer jedoch gerne zum neuen Anbieter mitnehmen würde, muss der Genion Vertrag gekündigt sein bevor ich den Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließe, richtig?

 

Mein Rechnungszyklus geht immer vom 25. eines Monats, bis zum 24. des darauf folgenden Monats.

Meine Frage: Wenn ich den Genion S beisielsweise diesen Monat noch kündigen und meine Nummer zu Portierung freigeben wollte, so müsste ich dies VOR dem 24. diesen Monats erledigen, richtig?

 

Sorry, falls die Frage dumm ist, aber ich möchte da gerne auf Nummer Sicher gehen...

 

Danke! ☺️

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3 Antworten

julialex
Besucher:in
  • Besucher:in
  • September 4, 2010
Hallo,




Du solltest zum nächstmöglichen Termin kündigen und auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Eingabe den letzten Nutzungtag anfordern. Wäre auch nicht verkehrt, dass  o2 gleich anstehende ausgehende Rufnummerportierung bekanntgegeben wird.




Grüßle




julialex


Staublaeufer
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • September 4, 2010
Hallo zusammen,

 

also keine Panik. Du brauchst o2 nicht bekanntgeben, dass du deine Rufnummer exportieren möchtest. Schicke o2 die Kündigung zu und gleichzeitg gib bei deinem neuen Anbieter deine o2 Rufnummer schon bekannt. Der neue Anbeiter setzt sich mit o2 in Verbindung und kann die Rufnummer übernehmen. Sende dem nach Erhalt der Kündigungsbestätigung diese nochmal zu. Nach Deaktivierung deines Vertrages hast du 4 Wochen Zeit die Rufnummer zu übernehmen. Alls was darüber hinausgeht, kann nicht übernommen werden!


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
Etwas  vorsichtiger sollte man schon sein.

Man sollte nicht gleichzeitg (taggleich) kündigen und beim neuen Anbieter die Portierung anstoßen.

Da fällt man leicht auf die Schnauze, wenn der neue Anbieter beim alten eine Portierungsanfrage stellt und der alte die Kündigung noch nicht bearbeitet hat.

Ein paar Tage sollte man sich dazwischen schon Zeit lassen.