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Warum O2
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Gelöst

fehlerhafter Rechnungsempfänger

  • November 20, 2018
  • 12 Antworten
  • 121 Aufrufe

Ich war gerade vor ein paar Tagen im O2-Shop, hab dort mit Gewerbeanmeldung, Registereintrag und Steuernummer einen Vertrag für meine Firma abgeschlossen.
Hardwareversand hat einwandfrei geklappt, jetzt kommt die erste Rechnung und sie ist komplett verdreht und auf meinen Namen (privat) ausgestellt.
Katastrophe... ich verlier den Vorsteuerabzug, hab Scherereien das ganze als Betriebsausgabe abzusetzen...
An wen kann ich mich wenden zwecks Korrektur?

Lösung von Daniel EAMS

zum Widerrufen: die Rechtsprechung schaut da schon auf ein paar Faktoren, welchem Charakter ein Abschluss entspricht... wenn z.B. die Ware im Laden weder ausgestellt wird, noch vorrätig ist und einem zugeschickt wird; wenn einem dann die Vertragsunterlagen ebenfalls zugeschickt werden müssen (Drucker kaputt); wenn der Vertragspartner dann nicht der Laden, sondern ein anderer ist... aber da darf sich jeder selber von seinem Anwalt beraten lassen

Glücklicherweise klärt sich gerade alles auf. Für Geschäftskunden gibt es sogar die Servicehotline, die ich zu beginn so vermisst habe. Die erste Handyrechnung war nun auch korrekt und die Korrektur der Hardwarerechnung ist auch nur noch Formsache.

Unterm Strich etwas hakeliger Einstieg, aber alles wird gut 🙂

12 Antworten

bielo
Legende
  • November 20, 2018
An den Shop. Der hat die Daten ja erfasst.

  • Autor
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  • November 20, 2018
Geht das nicht irgendwo online? Ist umständlich zum Shop - letzte Woche hatte ich Urlaub und kam gut in die Stadt. So ist es glatt einfacher alles zu widerrufen 😞

bielo
Legende
  • November 20, 2018
Du hast leider kein Widerrufsrecht, da du in einem Shop einen Vertrag gemacht hast. Ob die Mitarbeiter dies hier ändern können und dürfen, musst du dann einfach abwarten.

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  • November 20, 2018
Widerrufsrecht habe ich, das ist in dem Fall eindeutig. Aber ist das jetzt wirklich der Grundsatz, Service nur noch im Laden zu bieten?

bielo
Legende
  • November 20, 2018
Dann kläre mich auf. Ich lerne gern dazu. Wieso hast du ein Widerrufsrecht?

Sächsin
Legende
  • November 20, 2018
Widerrufsrecht als Unternehmer?
Das gilt doch nur für Verbraucher.

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  • November 20, 2018
Gegenfrage: Welche Form muss eingehalten werden, damit es kein Widerrufsrecht gibt? Die Aussage mit dem Ladengeschäften trifft zwar oft zu, ist als Pauschalaussage aber viel zu einfach.
Ich will ja aber auch gar nicht aus dem Vertrag raus - ich will einfach einen Formfehler in einer Rechnung korrigiert haben und das möglichst ohne 2 Stunden meiner Lebenszeit dafür zu opfern, um wieder in den nächsten o2 Shop zu reisen

  • Autor
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  • November 20, 2018
Widerrufsrecht als Unternehmer?
Das gilt doch nur für Verbraucher.


S.h. Oben - wär die Rechnung auf die Firma wär alles gut

Sandroschubert
Legende
Wir würden Dir eine Antwort geben wenn es eine andere Lösung geben würde. Da hilft kein aber und wenn.

Du musst Dich bitte mit Deinem Anliegen an den Shop wenden.

bs0
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2018
Gegenfrage: Welche Form muss eingehalten werden, damit es kein Widerrufsrecht gibt? Die Aussage mit dem Ladengeschäften trifft zwar oft zu, ist als Pauschalaussage aber viel zu einfach.

Warum zu einfach? Das Gesetz ist doch klar formuliert. Ein Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatzgeschäft, was der Abschluss im Ladengeschäft nicht ist. Und auch wenn es ein Widerrufsrecht im Ladengeschäft geben würde, dieses gilt nur für Verbraucher. Ja, die Rechnungsadresse ist falsch, aber maßgeblich wäre dann der Vertrag.

o2_Michi
  • Moderator
  • November 21, 2018
Hallo Daniel,

ich schaue mir das gerne einmal an. Eben ist eine private Nachricht (von o2 Support) an dich rausgegangen, da ich noch die Kundendaten abfragen muss. :)

Viele Grüße,
Michi

  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • November 27, 2018
zum Widerrufen: die Rechtsprechung schaut da schon auf ein paar Faktoren, welchem Charakter ein Abschluss entspricht... wenn z.B. die Ware im Laden weder ausgestellt wird, noch vorrätig ist und einem zugeschickt wird; wenn einem dann die Vertragsunterlagen ebenfalls zugeschickt werden müssen (Drucker kaputt); wenn der Vertragspartner dann nicht der Laden, sondern ein anderer ist... aber da darf sich jeder selber von seinem Anwalt beraten lassen

Glücklicherweise klärt sich gerade alles auf. Für Geschäftskunden gibt es sogar die Servicehotline, die ich zu beginn so vermisst habe. Die erste Handyrechnung war nun auch korrekt und die Korrektur der Hardwarerechnung ist auch nur noch Formsache.

Unterm Strich etwas hakeliger Einstieg, aber alles wird gut 🙂