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Warum O2
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Es tut sich da was falls ein Partnershop falsch berät..

  • April 12, 2014
  • 6 Antworten
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6 Antworten

  • April 12, 2014
derwesa schrieb:
http://www.teltarif.de/handy-vertrag-anfechtbar-falsche-information/news/55229.html

 

 

Danke für den Link.

 

Die Schwierigkeit dürfte allerdings jeweils darin liegen, die Falschinformation zu belegen, um schließlich zu einer erfogreichen Anfechtung des Vertrages zu gelangen.

 

Jedenfalls ist das Urteil an sich positiv zu bewerten. Denn leider scheint es unter den weit überwiegend seriösen Partnershops einige schwarze Schafe zu geben.

 

Im dem dem verlinkten Artikel zugrundeliegenden Sachverhalt ist zu wünschen, dass o2 dem hier offenbar in Aktion getretenenen Partnershop ordentlich auf die Fingerchen gehauen hat.


Sandroschubert
Legende
Fuchs schrieb:
Im dem dem verlinkten Artikel zugrundeliegenden Sachverhalt ist zu wünschen, dass o2 dem hier offenbar in Aktion getretenenen Partnershop ordentlich auf die Fingerchen gehauen hat.

Wie/Wo hast du herausbekommen das es sich hier um O2 handelt?

 

Der Kunde hat hier es richtig gemacht, er hat sofort widerrufen und sich verklagen lassen statt selbst zu klagen.

Gruß


Libermann
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 14, 2014
Der Shop bot auch Tarife und Produkte anderer Provider an. Ursprünglich war der Kunde in den Laden gegangen, um einen günstigeren Tarif für sein Handy zu erhalten.
Den Satz find ich schon recht merkwürdig. Es gibt "Partnershops" die für mehrere Provider arbeiten, das ist mir ja komplett neu. Aber vielleicht auch nur weil ich auf dem Dorf wohne. 😉   

Ich meine, hätte der Vermittler dann nicht direkt einen anderen Provider empfehlen können und auch noch die Neukundenprovision kriegen können.

 

Zur Thematik: Ich finde es sollte auch in Shops ein Widerrufsrecht geben (ich weiß immer noch nicht wie man das "verhindert").

 

Wobei man auch immer aufpassen sollte was man als Betrug, arglistige Täuschung u. ä. betitelt. Das sieht man hier im Forum ja auch sehr schnell. Wobei in dem Fall sogar das Gericht recht gegeben hat, da wär ich gerne mal beim Verkaufsgespräch dabei gewesen. 😉


Micky99
Besucher:in
  • Besucher:in
  • April 14, 2014
 Wobei in dem Fall sogar das Gericht recht gegeben hat, da wär ich gerne mal beim Verkaufsgespräch dabei gewesen. 😉
 

 

Das lese ich da nicht.

 

Bitte besorgt euch mal das Urteil und lest es. Es geht darin zunächst grundsätzlich um Prozesskostenhilfe und dabei wurde in diesem Rahmen entschieden, dass eine Anfechtung grundsätzlich auch in solchen Fällen ggü. dem Mobilfunkbetreiber möglich ist. Mehr kann dem Urteil erstmal gar nicht entnommen werden. Dass man einen Vertrag anfechten kann, sollte wohl klar sein. Hier geht es um den Anfechtungsgegner.

 

Leider steht das wohl bislang nur in juris, wenn man einen Zugang hat. Aber hier steht auch was dazu:

 

http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-mobilfunk-vertrag-bei-taeuschung-bei-taeuschung-durch-partnershop-betreiber.html

 

Auf jeden Fall steht in der Begründung der Satz: "Es wird auf die Beweisaufnahme ankommen."

 

 

 


derwesa
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 15, 2014
>Hier geht es um den Anfechtungsgegner.

 

 

genau das ist der wichtige Punkt. Dieses ewige " haben wir nix mit zu tun, war der Shop, was haben wir damit zu tun..." sollte somit bald der Vergangenheit angehören..


Sandroschubert
Legende
derwesa schrieb:
 

genau das ist der wichtige Punkt. Dieses ewige " haben wir nix mit zu tun, war der Shop, was haben wir damit zu tun..." sollte somit bald der Vergangenheit angehören..

Ich denke auf Amtgerichtsebene wurde so etwas bereits mehrmals entschieden. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an und bindend ist so ein Urteil nicht für andere Gerichte nicht.

 

Fakt ist, wenn man belegen kann (Zeugen etc.) dann hat man gute Chancen so einen Vertragsabschluss anzufechten.

 

Gruß