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Gelöst

Einspruch gegen Handyrechnung

  • December 31, 2017
  • 8 Antworten
  • 392 Aufrufe

ollimax
Besucher:in
Ich habe am 18.12. eine fehlerhafte Handyrechnung bekommen und am selben Tag Einspruch per Fax sowie per Einschreiben erhoben. Das Einschreiben wurde erfolgreich zugestellt. Der Auslieferungsbeleg liegt mir vor. O2 hat sich bisher noch nicht zu diesem Sachverhalt geäußert. Wie von mir im Fax und im Einschreiben angekündigt habe ich nun den zu hoch abgebuchten Betrag zurück gebucht. Den berechtigten Rechnungsanteil habe ich überwiesen.

Ich erwarte eine Antwort von Telefonica

Lösung von ollimax

O2 hat die Angelegenheit zu meinem Gunsten entscheiden, so dass ist die Sache jetzt erledigt ist. Vielen Dank an Telefónica für die positive Antwort und vielen Dank an die Foren-Mitglieder für das einbringen ihrer Meinung!

8 Antworten

  • December 31, 2017
ollimax schrieb:

O2 hat sich bisher noch nicht zu diesem Sachverhalt geäußert. 

Die Bearbeitung solcher Sachen dauert bei o2 leider manchmal recht lange.

ollimax schrieb:

habe ich nun den zu hoch abgebuchten Betrag zurück gebucht. Den berechtigten Rechnungsanteil habe ich überwiesen.

Das war m.E. keine gute Idee. Rechne mit Mahnung(en), Sperrung (zumindest des mobilen Internets), Inkasso, Schufa-Eintrag. Auch wenn Du im Recht sein solltest, hast Du erst einmal Scherereien, da bestimmte Prozesse automatisch erfolgen.

An Deiner Stelle würde ich hier das Problem schildern, so dass - mit Geduld Deinerseits, bitte - ein/e o2_Moderator/in einen Blick auf Deinen Fall werfen, Stellung nehmen und ggfs. eine regelnde Lösung finden kann, sofern Du aus Sicht von o2 im Recht sein solltest. 


ollimax
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  • December 31, 2017
Nach geltenden Recht darf ich den Betrag der schon vom Konto abgebucht wurde zurück buchen lassen und anschließend den berechtigten Anteil überweisen. Wenn dabei mindestens der durchschnittliche Rechnungsbetrag der letzten sechs Monate bezahlt wurde, riskiere ich keine Anschlusssperrung.

Der Mobilfunkanbieter darf dann keine Anschlusssperrung vornehmen, er muss den Rechnungswiderspruch hinnehmen, ohne dass weitere Konsequenzen drohen. Schufa hat damit auch nichts zu tun. Das kommt erst viel später. Außerdem habe ich durch meinen Tread hier im Forum o2 auf dieses Problem hingewiesen. Ich brauche den Inhalt meines Fax und meines Einschreiben hier nicht zu wiederholen. Es liegt nun bei o2 zu antworten.


stefanniehaus
Legende
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Eine Anschlusssperrung hast du auch erst einmal nicht zu erwarten. Du kannst aber mit Sicherheit damit rechnen, dass dein mobiles Internet gesperrt wird. Das letztendlich zu Recht, da du o2 keine angemessene Frist gesetzt hast und du rechtlich gesehen im Verzug bist bis zu einer Klärung.

Das soweit nur zur Kenntnis.

Aber danke für die Info. Es geht dir hier ja anscheinend nicht um eine Problemlösung sondern um dein Mitteilungsbedürfnis ;-)


  • January 1, 2018
ollimax schrieb:

Außerdem habe ich durch meinen Tread hier im Forum o2 auf dieses Problem hingewiesen. 

Das ist völlig unerheblich. Dies ist hier ein Kundenforum, nicht die offizielle Adresse von o2 für Reklamationen.

ollimax schrieb:

Ich brauche den Inhalt meines Fax und meines Einschreiben hier nicht zu wiederholen.

Nein, brauchst Du nicht. Dann kannst Du aber auch nicht erwarten, dass Dir hier geholfen wird. Der Vorschlag, Dein Anliegen hier zu schildern, war nur ein Angebot, es hier eventuell zu klären. Wenn Du das nicht willst: OK. Dann warte auf die schriftliche Antwort von o2. Vielleicht schaut ja auch mal ein/e Mod in Deine Daten, ob da irgendwas zu sehen ist.

ollimax schrieb:

Nach geltenden Recht darf ich den Betrag der schon vom Konto abgebucht wurde zurück buchen lassen und anschließend den berechtigten Anteil überweisen. Wenn dabei mindestens der durchschnittliche Rechnungsbetrag der letzten sechs Monate bezahlt wurde, riskiere ich keine Anschlusssperrung. Der Mobilfunkanbieter darf dann keine Anschlusssperrung vornehmen, er muss den Rechnungswiderspruch hinnehmen, ohne dass weitere Konsequenzen drohen. Schufa hat damit auch nichts zu tun. Das kommt erst viel später. 

Das mag alles mehr oder weniger richtig sein. Offenbar hast Du Dir da was zusammengegoogelt. Falls Du Wesentliches übersehen haben solltest, hast Du für Dich vermeidbare Scherereien verursacht. Wenn Du z.B. versäumt hast, eine angemessene Frist zu setzen, dann war das weniger richtig. Wenn sich herausstellen sollte, dass o2 im Recht ist (das kommt hier öfter vor), dann war Deine Vorgehensweise ebenfalls weniger richtig.

Aber mach nur, wie Du meinst. 😉


Frank62
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  • January 1, 2018
@ollimax‌, also dümmer gehts nimmer? Bei mir wurde schon öfters mal etwas verkehrt (zu viel) gebucht. Das ließ sich bisher immer mit einem oder 2 Telefonaten klären und das Geld kam dann meistens in der zweiten oder dritten Abrechnung wieder zurück.


ollimax
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  • January 2, 2018
O2 bucht öfters mal zuviel ab und schreibt es nach 2 bis 3 Monaten wieder gut? Und, wie lange warst du denn da jedesmal in der o2 Hotline Warteschleife? Eigentlich ein riskantes vorgehen denn so kann die Einspruchsfrist vorübergehen und du hast kein Beweis dafür das du Widerspruch eingelegt hast. Laut der Rechnung muss der Einspruch schriftlich erfolgen. 


Frank62
Besucher:in
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  • January 2, 2018
ollimax 

Ich mache solche Dinge über Telefon und den O2 Chat  und speichere den gesamten Chat Verlauf separat ab  (Und sage das dem auch wo ich mit Chatte).  Bisher ging es immer nur relativ kleine Summen bis dato hat das so noch funktioniert.  Der Chat  Partner stellt sichauch mit Namen vor, da hast du auch gleich einen Nachweis mit wem du geschrieben hast. Am Telefon versteht man dem Namen meistens nicht und man landet ja auch nicht wieder bei dem wo man mal war, Wenn man noch mal anruft.


ollimax
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  • Lösung
  • January 3, 2018
O2 hat die Angelegenheit zu meinem Gunsten entscheiden, so dass ist die Sache jetzt erledigt ist. Vielen Dank an Telefónica für die positive Antwort und vielen Dank an die Foren-Mitglieder für das einbringen ihrer Meinung!