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Betrug über Soziales Netzwerk

  • May 22, 2013
  • 21 Antworten
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BEY
Besucher:in
Ich hatte vor ungefähr 2 monaten einen betrugsfall undswar handelt es sich um einen trick von hackern die sich in soziale netzwerk hacken und so mit die leute betrügen ich bin darauf reingefallen ich habe es erst dann später realisiert das es sich um eine betrug handelt ich habe dann auch so schnell wie möglich den anbieter davon kontaktiert es handelt um (Zong ) vllt haben sie schon mal davon gehört naja ich habe dann bei o2 angerufen dann habe ich das dem herren alles geschieldert und der meinte das ist kein problem sie müssen nichts bezahlen das hat der ausdrücklich gesagt und ich sollte dann noch al anrufen wenn die rechnung da ist und als die dann bei mir war habe ich den service angerufen und de meinten nein das können wir nicht machen obwohl der andere koller ausdrücklich gesagt hat das ich nichts bezahlen muss und ich weis das alles wurde aufgenommen was der mann gesagt hat ich sollte einen antrag stellen damit wir uns das anhören können wo und wie stelle ich den antrag

Mfg
Bey

Lösung von Mister79

Wenn ich das richtig sehe ist Zong selbst nicht das Problem. Das Problem an sich sind die Leute die wohl über das System eine Straftat entwickelt haben.

 

Erstmal sollte in so einem FAll wenn es daraum geht

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Abzocke-mit-Zong-SMS-auf-Facebook-id22554876.html

 

eine Anzeige erstatten wie ich finde. Dann schriftlich diesen Betrag in der Handyrechnung widersprechen und sich bei O2 einen Drittanbieterschutz einstellen lassen.

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21 Antworten

Mister79
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • May 23, 2013
Wenn ich das richtig sehe ist Zong selbst nicht das Problem. Das Problem an sich sind die Leute die wohl über das System eine Straftat entwickelt haben.

 

Erstmal sollte in so einem FAll wenn es daraum geht

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Abzocke-mit-Zong-SMS-auf-Facebook-id22554876.html

 

eine Anzeige erstatten wie ich finde. Dann schriftlich diesen Betrag in der Handyrechnung widersprechen und sich bei O2 einen Drittanbieterschutz einstellen lassen.


BEY
Besucher:in
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  • May 23, 2013
Ich war bei der Polizei und wollte eine Anzeige machen aber die Beamten meinten wir können nichts für sie tuen.

Es handelt sich um eine summe von 120€ eigentlich könnte der anbieter Zong logischer weise die einzahlung mit meiner nr stornieren wenn so ein fall entschteht aber als ich da angerufen hatte konnten die auch nichts dagegen machen .

Also was muss ich jetzt ganz genauch tuen diesen betrag wiedersprechen und dann ...
Einen drittanbieterschutz einstellen lassen was passiert dann ... Es wurden bei mir auch premium sms'e gesperrt
Am telefon wurde bei mir am ersten mal beim service von o2 gesagt das der betrag erstattet wird und beim 2 ten mal als ich da angerufen habe haben die mir gesagt das die das nicht machen können also hat o2 keinen vertrauenswürdigen telefon service obwohl alles aufgenommen wurde oder sollte ich richterlich vorgehen .... Rechtschutzlage

bielo
Legende
  • May 23, 2013
BEY schrieb:
Ich war bei der Polizei und wollte eine Anzeige machen aber die Beamten meinten wir können nichts für sie tuen.

Was ist das denn? Die Polizei ist verpflichtet, jede Art von Anzeige aufzunehmen. Lass dich da nicht abwimmeln. Es wird vermutlich nichts dabei herauskommen, weil es da "nur" um die strafrechtliche eite geht. Dein Geld bekommst du nur über die zivile Gerichtsbarkeit wieder. Dennoch würde ich anzeigen.

 


 aber als ich da angerufen hatte konnten die auch nichts dagegen machen .

Merke, Rechnungsprobleme löst man nie mündlich. Immer zumindest eine Email schreiben.

 

das die das nicht machen können also hat o2 keinen vertrauenswürdigen telefon service obwohl alles aufgenommen wurde
Schieb das jetzt nicht auf o2! Es ist eine Rechtsangelegenheit zwischen dir und dem Dritten. O2 ist da grundsätzlich raus.

 

 oder sollte ich richterlich vorgehen .... Rechtschutzlage
Vermutlich. Was du bei o2 machen kannst, wurde dir gesagt.


BEY
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  • May 23, 2013
Mir hatte ein telefon service arbeiter gesagt das ich das nicht zahlen muss also wurde ich nicht richtig beraten er hatte mir gesagt das ich das niht zahlrn muss und ich möchte diese aufnahme hören

bielo
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  • May 23, 2013
Selbst wenn, dann hat er sich wohlmöglich geirrt. Einen Rechtsanspruch kannst du daraus nicht herleiten. Die Aufnahmen sind, so sie überhaupt gemacht werden, anonym zu Schulungszwecken. Da wirst du nicht rankommen.


BEY
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  • May 23, 2013
Warum wird mir das dann nicht am anfang gesagt das man kein zugriff auf diese aufnahme möglichkeiten hat oder will man da etwas verheimlichen und warum hat denn die telefonica gesellschaft keine professionellen call center berater dann kann mir doch immer einer etwas vom vogel erzählen die müssen erst gechilt werden dann arbeiten gebe ein beispiel zb. Man macht eine ausbildung und wenn man es abgeschlossen hat kann man in dem bereich arbeiten aber naja man sieht ja wieder mal wie professionell man ist

bielo
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  • May 23, 2013
Nun gut, wir kommen so nicht weiter. Die rechtlichen Dinge sind erläutert. Wenn du noch Fragen hast, dann stelle sie gerne.


o2_Gülay
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  • May 23, 2013
Hallo BEY,

 

es tut mir leid, dass du nun auf deiner Rechnung eine ungewollte Leistung hast. Für das Missverständnis kann ich mich nur entschuldigen :frowning

 

Generell möchte ich dich informieren, dass o2 gesetzlich verpflichtet ist durch Drittanbieter in Anspruch genommene Leistungen in der o2 Rechnung aufzuführen und in Rechnung zu stellen. Daher können etwaige Reklamationen oder Regressansprüche nur gegenüber dem Drittanbieter geltend gemacht werden. Die entstandenen Gebühren werden dann von uns an den jeweiligen Drittanbieter weitergereicht.

 

Damit so etwas zukünftig nicht nochmals vorkommen kann, können wir dir eine kostenfreie Drittanbieter-Sperre anbieten. Wenn du dies wünscht, dann kannst schreibe mir doch bitte eine PN.

 

Viele Grüße

Gülay


Sandroschubert
Legende
@Gülay sorry, wenn ich frage. In welchem Gesetz steht das? Danke.

 

Gruß Sandroschubert


BEY
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  • May 23, 2013
Ich glaube ich habe recht auf diese Aufnahme weil wenn man keine ahnung hat und etwas sagt sollte man am besten gar nicht im call center arbeiten der call center mitarbeiter könnte den leiter fragen oder sagen das er sich nicht damit auskennt das wäre schon zumindest professionell genung aber das man sagt nein sie müssen das nicht zaheln und dann mir dann beim nächsten mal gesagt wird das ich das nicht zaheln muss das regt mich auf und ich bin schüler und konnte da geld schwer auftreiben das intressiert zwar keinen aber ich auche mein recht auf diese aufnahme ich möchte das gerne mit dem leiter oder mit irgendeinem leiter hören oder wie das gemacht wird weil man kann nicht unprofessionell da arbeiten und jemanden falsch beraten naja irgendwie habe ich ja die möglihkeit diese aufnahme zu hören und das wäre schon der beweis das der call center arbeiter mir gesagt hat das ich das nicht zahlen muss das wäre schon vor gericht ein beweis ....

bielo
Legende
  • May 23, 2013
BEY schrieb:
Ich glaube ich habe recht auf diese Aufnahme 
Woraus leitest du dieses Recht ab?

 

Allenfalls könntest du o2 auf Herausgabe verklagen. Dann würde ein Richter das evt. anordnen, so er denkt, dass du wegen der getätigten Aussage einen Anspruch gegenüber o2 hast, dass du nicht zahlen musst. Das bezweifel ich stark. Bedenke dabei auch, dass nicht alle Gesrpäche aufgezeichnet werden und wenn aufgezeichnet wurde, diese nicht ewig gespeichert werden.

 

Du solltest deine Energie in eine andere Richtung legen. 


Mister79
Legende
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  • May 23, 2013
So ich finde jetzt wurde genug gejammert.

 

Fassen wir zusammen

 

Rund 120  Euro sind schmerzhaft aber bringen einen nicht ins Grab

O2 ist nicht der Anbieter dieser Angelegenheit und vermittelt nur, wie eine Bank beim Lastschriftverfahren

O2 hat diesen Dienst nicht gebucht, nicht veranlasst und kann nicht entscheiden ob du es so wolltest oder betrogen wurdest

Dein Ansprchpartner ist Zong und nicht O2 und genau dahin muss die Energie

Selbst wenn ein Call Center dir gesagt hat das du nicht bezahlen musst hat O2 dies gar nicht zu entscheiden. Deine Bank entscheidet ja auch nicht ob die Rechnung von Aldi gewollt ist oder Aldi dich betrügen möchte

 

O2 kann hier nichts machen außer dir wie schon von mir gesagt und vom Moderator angeboten eine Drittanbietersperre einrichten. Dann passiert das nicht mehr und wenn doch, dann würde O2 vermutlich dafür haften müssen.

 

Was ist eine Drittanbietersperre? Wie das Wort schon sagt, es werden Dienstleistungen die über die Mobilfunkabrechnung gebucht werden geblockt und somit können diese Anbieter den Dienst nicht ausführen.

 

Der Rest ist jammern und hoffen das irgendwie irgendjemand diese Kosten bezahlt ohne das du einen Aufwand hast. Das wird aber nicht klappen denn wenn jemand aktiv werden musst bist du das und zwar nicht bei O2 sondern beim Anwalt, Anzeige erstatten usw. Nur lass es gesagt sein, bitte nicht gegen O2, dass wäre wieder der falsche weg.

 

Edit

 

Wenn ich mich nicht irre, sagt das Band, vereinzelt zeichnen wir Gespräche auf...

 

Für mich heißt das, gelegentlich, nach einem Zufallsprinzip, stoßweise, verstreut, wenige usw.

 

Also mit Sicherheit nicht jedes und wie kommst du jetzt darauf das genau dein Gespräch aufgezeichnet wurde?

 

Wenn wirklich noch Fragen sind, gerne aber bitte nicht mehr nach dieser Bandansage. Ich finde da ist alles zu gesagt worden.


o2_Gülay
Besucher:in
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  • May 25, 2013
Hi Sandroschubert,

 

dies ist im TKG § 45h geregelt.

 

Viele Grüße

Gülay

 


bs0
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  • Legende
  • May 25, 2013
Ja, aber im §45 TKG wird nur bestimmt, wie diese Leistungen in Rechnung gestellt werden dürfen, bzw. müssen, nicht jedoch, dass die TK-Anbieter, gesetzlich verpflichtet sind, diese Beträge in jedem Fall zu kassieren. 

 

Maßgeblich ist hier nämlich auch §45h (3): Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.

 

In solchen Fällen hat der TK-Anbieter einer Kürzung der Rechnung durch den Endkunden zuzustimmen. Das ist deswegen zwingend erforderlich, weil der TK-Anbieter (also hier o2) nicht prüfen kann, ob die Forderung berechtigt ist, wozu sie sonst bei einer Beanstandung verpflichtet wäre (§45i). o2 darf z.B. auch den Abschluss nicht sperren wenn nur dieser Teil der Rechnung nicht beglichen wird und eine schriftliche Beanstandung fristgemäß (= innerhalb von 8 Wochen) vorgelegt wurde, und hat keine Ansprüche dem Endkunden gegenüber. Die Ansprüche (des Drittanbieters) muss dieser dann selber dem Endkunden gegenüber geltend machen.

 

Telefonica hat diesbezüglich erst letzes Jahr Probleme vor Gericht bekommen.

 

Einwendungen gegen die Rechnungsposten eines Drittanbieters sollten allerdings sowohl gegenüber dem Rechnungssteller (hier o2) als auch gegenüber dem Anbieter selbst erhoben werden, dessen Forderung bestritten wird. Ganz wichtig ist natürlich, dass man nicht einfach die Rechnung kurzt, ohne den Rechnungssteller zu informieren, da dieser sonst verpflichtet ist, den erhaltenen Betrag anteilig auf alle Anbieter zu verteilen und man somit von allen Mahnunge bekomen könnte.


o2_Vivian
  • Moderatorin
  • May 26, 2013
o2_Gülay schrieb:
Generell möchte ich dich informieren, dass o2 gesetzlich verpflichtet ist durch Drittanbieter in Anspruch genommene Leistungen in der o2 Rechnung aufzuführen und in Rechnung zu stellen.

 

Da hat Gülay sich vertan, entschuldigt bitte. o2 ist gemäß Vereinbarung verpflichtet durch Drittanbieter in Anspruch genommene Leistungen in der o2 Rechnung aufzuführen und in Rechnung zu stellen, nicht per Gesetz. Da diese Positionen für o2 als eigene Rechnungsposten anzusehen sind, führt auch ein Rückhalt der strittigen Rechnungsbeträge zum Zahlungsverzug.


Sandroschubert
Legende
Richtig und eigene Rechnungspositionen können strittig sein und entsprechend reklamiert werden.

 

O2 betreibt "Inkasso" für diese Positionen und muss sich, meiner Meinung nach, dann auch entsprechend mit den Reklamationen befassen.

 

Gruß

 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • May 26, 2013
o2_Vivian schrieb: 

Da diese Positionen für o2 als eigene Rechnungsposten anzusehen sind, führt auch ein Rückhalt der strittigen Rechnungsbeträge zum Zahlungsverzug.

So einfach ist das aber nicht. In dem Fall wäre o2 auch für die Bearbeitung der Reklamationen zuständig. Dann ist o2 auch (gesetzlich) verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen und ist Ansprechpartner für den Endkunden, denn somit tritt der Drittanbieter seine Forderung auf o2 ab, (bzw. o2 hat die Forderung aufgekauft), die dann logischerweise Inkasso betreibt. o2 kann nicht einfach Beträge als eigene Rechnungsposten kassieren und bei einem berechtigten Einwand des Endkunden, diesen an den Drittanbieter verweisen.

 

Diese Positionen müssen genauso behandelt werden wie die eigenen Leistungen. Da der Mobilfunkanbieter die unberechtigte Forderung auf die Handyrechnung gesetzt hat, und nur dieser Vertragspartner des Endkunden ist, müssen sich Endkunden nur mit diesem auseinandersetzen. o2 muss also nachweisen, dass ein Vertrag über die in Rechnung gestellte Leistung geschlossen wurde. Ist das nacht möglich ist der Betrag zu erstatten, bzw. von der Rechnung zu entfernen.

 

Hier besteht meiner Meinung nach Klärungsbedarf, wie das tatsächlich im Falle einer Reklamation bei o2 gehandhabt wird.


o2_Henning
  • Team
  • May 27, 2013
Sollte die Rechnungssumme nicht beglichen werden, startet das Mahnverfahren. Reklamiert werden kann beim Drittanbieter direkt. Ggf nehmen die eine Auszahlung der strittigen Summer vor.

 

Mehr gibt es dazu auch beim hundertdrölfsten mal nicht zu sagen.

 

 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • May 27, 2013
Danke Henning für die Bestätigung dieses fragwürdigen Handelns seitens o2. Dann wäre es den Betroffenen tatsächlich leider zu empfehlen, sich ggf. anwältlich beraten zu lassen.


zündi
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • May 28, 2013
bs0 schrieb:
Danke Henning für die Bestätigung dieses fragwürdigen Handelns seitens o2. Dann wäre es den Betroffenen tatsächlich leider zu empfehlen, sich ggf. anwältlich beraten zu lassen.

Der sicherste Weg wäre wohl, sowohl beim Drittanbieter als auch bei o2 zu reklamieren und bereits bezahlte Beträge unter Fristsetzung zurückzufordern und erst nach Fristablauf zu kürzen. Wichtig für den Fall des Kürzens der Rechnung ist, wie du ja schon geschrieben hast, o2 schriftlich mitzuteilen, was genau gekürzt wurde, weil sonst anteilig mit allen Forderungen aufgerechnet wird. Das kann eine fiese Sache werden, vor allem dann, wenn man mehrere Drittanbieter nutzt (z.B. für Premium-SMS o.ä.), weil man dann überall mit ggf nur ein paar Cent in der Kreide steht und evtl dafür einen Stapel Mahnungen bekommt.

 

So einfach wie o2 aber auch die anderen Anbieter es sich hier machen, gehts aber auch nicht. Wenn man keine eigenen Forderungen hat, kann man auch kein Mahnverfahren starten. Und wenn man doch ein Mahnverfahren startet, macht man sich die Forderungen des Drittanbieters zu eigen und dementsprechend kann man die Forderungen auch gegenüber o2 reklamieren. Rosinen rauspicken, nach dem Motto "Wir haben mit den Forderungen nix zu tun, klagen sie aber ein", dürfte wohl vor den meisten Gerichten schwer durchsetzbar sein 😉 .

 

In diesem Zusammenhang auch nochmal: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

 

 

gruß, zündi

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • May 28, 2013
zündi schrieb: 

So einfach wie o2 aber auch die anderen Anbieter es sich hier machen, gehts aber auch nicht. Wenn man keine eigenen Forderungen hat, kann man auch kein Mahnverfahren starten. Und wenn man doch ein Mahnverfahren startet, macht man sich die Forderungen des Drittanbieters zu eigen und dementsprechend kann man die Forderungen auch gegenüber o2 reklamieren. Rosinen rauspicken, nach dem Motto "Wir haben mit den Forderungen nix zu tun, klagen sie aber ein", dürfte wohl vor den meisten Gerichten schwer durchsetzbar sein 😉 .

 

Genau deswegen ist die Aussage von Henning (also die von o2) meiner Meinung nach rechtlich gesehen blödsinn und dazu auch ziemlich dreist zu glauben, man kann einfach Forderungen zu eigen machen, dafür aber nicht zuständig sein. Vor Gericht haben sie schon letztes Jahr einmal verloren, weil sie wegen Verzugs einen Anschluss gesperrt haben, nachdem der Kunde nur die Rechnung eines Drittanbieters nicht begleichen wollte und nach Fristsetzung die o2-Rechnung entsprechend gekürzt hatte (Quelle finde ich leider gerade nicht)  😉

 

zündi schrieb:
Der sicherste Weg wäre wohl, sowohl beim Drittanbieter als auch bei o2 zu reklamieren und bereits bezahlte Beträge unter Fristsetzung zurückzufordern und erst nach Fristablauf zu kürzen. Wichtig für den Fall des Kürzens der Rechnung ist, wie du ja schon geschrieben hast, o2 schriftlich mitzuteilen, was genau gekürzt wurde, weil sonst anteilig mit allen Forderungen aufgerechnet wird. Das kann eine fiese Sache werden, vor allem dann, wenn man mehrere Drittanbieter nutzt (z.B. für Premium-SMS o.ä.), weil man dann überall mit ggf nur ein paar Cent in der Kreide steht und evtl dafür einen Stapel Mahnungen bekommt.

 

So würde ich auch vorgehen. Und wenn dann tatsächlich von o2 das Mahnverfahren gestartet wird, ist o2 alleine für diese (eigene) Forderung zuständig und muss die entsprechenden Nachweise vorlegen. Eine Erstattung kommt dann von o2 und nicht vom Drittanbieter, mit dem sich o2 ggf. auseinandersetzen muss.