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Adressrecherche ohne Auftrag

  • November 28, 2016
  • 6 Antworten
  • 106 Aufrufe

elfangor
Besucher:in
Liebes O2-Team!

Gerade erhielt ich eine Rechnung über 1,29 € Gebühr für eine Adressrecherche. Ich bin mir bewusst, dass die Deutsche Post Ihnen eine neue Adresse mitgeteilt hat (was freundlich, aber nicht von mir veranlasst ist), jedoch habe ich keinesfalls vergessen, die neue Adresse bei Ihnen zu hinterlegen, sondern beschlossen, mich damit zu befassen, sobald ich die nötige Zeit dafür habe. Schließlich habe ich, um der Belastung zu entgehen, überall auf die Adressen achten zu müssen, den Nachsendeauftrag erteilt.

Ich widerspreche also der Erhebung der Gebühr für eine Dienstleistung, die ich nicht in Auftrag gegeben habe und die ich nicht benötige.

Ich danke für Ihr Verständnis!

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6 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • November 28, 2016
Gemäß AGB bist du verpflichtet, deine neue Adresse umgehend mitzuteilen (= ohne konkrete Angabe binnen 14 Tage). Da du der Weitergabe deiner Adresse bei der Post wohl nicht widersprochen hast, hast du indirekt zugestimmt (siehe Bedingungen Nachsendeauftrag). Ob du die Dienstleistung benötigst oder nicht ist unerheblich.

Sind mehr als 14 Tage vergangen seit deinem Umzug? Wenn nicht wird man dir sicherlich eine Gutschrift erstellen, wenn doch wäre die Berechnung richtig. Schließlich muss o2 für die Dienstleistung der Post (Datenabgleich) bezahlen und es werden nur diese Kosten weitergereicht. Andere Unternehmen verlangen gleich 10 - 15 Euro für eine Adressermittlung. Ein Nachsendeauftrag entbindet nicht von vertraglichen Pflichten und bringt auch gar nichts, wenn mal eine Bank oder eine Versicherung oder eine Behörde etwas verschickt mit dem Vermerk "nicht nachsenden". o2 hat übrigens vermutlich nichts an dich verschickt, aber einen Datenabgleich mit Postadress Move gemacht.


elfangor
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • November 28, 2016
Obwohl ich bereits einen Nachsendeauftrag eingerichtet habe, bin ich noch nicht umgezogen. Die Gründe dafür sind Privatsache und haben auch O2 letztendlich nichts zu interessieren. Ansonsten hätte ich die Adresse selbstverständlich geändert.

Den Nachsendeauftrag als Maß für einen Umzug halte ich für nicht praktikabel, denn erst die Adressänderung bei der Meldestelle zeigt tatsächlich einen Umzug an. Mir daher auf Basis des Auftrages bei der Post zu unterstellen, einen Ortswechsel unterschlagen zu haben, ist, so leid es mir tut, eine nicht haltbare Unterstellung.

Ich bin per Telefon, Mail (und Post, übrigens selbst an meiner "alten" Adresse) zu erreichen, man hätte also auch über für O2 nahezu kostenfreie Kanäle eine geänderte Adresse direkt bei mir erfragen können, ganz ohne Dritte hinzuziehen zu müssen. Ich habe also alles in meiner Macht stehende getan, um für meinen Mobilfunk-Vertragspartner erreichbar zu sein. Ich habe sogar vorgesorgt! 😀

Ich sehe mich also eher als leuchtendes Beispiel und weniger als schluderigen Fristversäumer.


bs0
Legende
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  • Legende
  • November 28, 2016
Es hätte gereicht wenn du einfach geschrieben hättest "Ich bin noch nicht umgezogen".

Hab etwas Geduld und ein Mitarbeiter wird sich in den nächsten Tagen hier melden und kann dir die EUR 1,29 wieder gutschreiben.


o2_Marc
  • Team
  • November 30, 2016
Hi elfangor,

auf deine aktuellen Rechnungen kann ich diese Gebühr nicht ausmachen. Sollte diese mit kommender Rechnung tatsächlich berechnet worden sein, melde dich bitte nochmal hier.

Wir kommen dir dann gerne mit den Kosten entgegen.

Gruß,

Marc


elfangor
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 22, 2016
Hi Marc!

Jetzt ist es drauf 😉


o2_Carina
  • Team
  • December 28, 2016
Hallo elfangor,

ich habe dir die Gebühren nun gutgeschrieben. Die Gutschrift wird automatisch mit deiner nächsten Rechnung verrechnet werden.

Gruß,

Carina