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Hallo O2 und an alle verärgerten Kunden.



 



Ich habe seit ich die beiden My O2 Handy Verträge hab, nur Ärger.



Das einzugsdatum konnte nicht geändert werden, aus systemteschnichen Gründen.



So hatte ich fast jeden Monat eine Rücklastschriftsgebühr von 19 Euro zu zahlen.



 



Man könnte sagen, selbst Schuld wenn sein Konto nicht gedeckt ist.



 



Ich hatte genug davon,nach ca. ein halbes Jahr und gefühlte 150 € Mahngebühren, bittete ich um Kündigung beider Verträge.



Ich überwies einmal 300€ und einmal 225 € und bat schriftlich um eine Bestätigung.



 



Ich bekam eine Bestätigung , dass beide Beträge eingegangen seien.



 



Ausserdem bekam ich eine Auflistung wo alle Beträge Plus die beiden ablösesummen drauf stehen.



Es hieß, man lösche mich nun aus den O2 Verträgen .



 



 



Nun, ca. 20 Tage später, wurden tatsächlich wieder , einfach mal so 64 € von meinem Konto abgezogen.



 



Was soll das? ich denke, alles sei bezahlt, habe dies sogar schriftlich und trotzdem wird munter weiter Geld abgebucht?Dann auch noch so eine Kuriose Summe.



Ich hatte gefragt wieviel für beide beträge bis zum heutigen Tag offen sei, man sagte mir einmal 300 und einmal 225 Euro..also kann ich doch den anschein haben, alles gebühren die bis zu diesem Tag offen sind, sind in den Beträgen auch drin.



 



Ich habe es sofort zurück buchen lassen, geschrieben dass ich dieses mal auch diese 19 € Gebühr fordere, dass gleiche tun Sie ja auch.



Bis jetzt kam noch keine Antwort und ich wette, es wird wieder begründet, dass im Monat xy ein Betrag nicht abgebucht worden konnte.



 



Was kann man dagegen tun? Immer wird mit Schufa-Einträgen abgeschreckt, dass man ja zahlen soll.



 



Kann man zu einer Verbraucherschützer stelle das die einen helfen?



 



Hier im Forum häufen sich die beschwerden, O2 zockt uns einfach ab .



Wenn man am telefon fragen stellt, werden diese umschrieben, es wird einem alles gesagt nur nicht auf die eigentliche Frage eingegangen.



Warscheinlich werden die Callcenter Mitarbeiter genau so geschult.



 



..O2....ihr seid eine wahre abzockbande



 



Marqes schrieb:

Ich habe seit ich die beiden My O2 Handy Verträge hab, nur Ärger.



Das einzugsdatum konnte nicht geändert werden, aus systemteschnichen Gründen.



So hatte ich fast jeden Monat eine Rücklastschriftsgebühr von 19 Euro zu zahlen.



 



Ich habe es sofort zurück buchen lassen, geschrieben dass ich dieses mal auch diese 19 € Gebühr fordere, dass gleiche tun Sie ja auch.



 



Wie wäre es, den Fall mal mit der Kundenbetreuung telefonisch aufzuarbeiten und nach einer Lösung zu suchen? Hier im Forum wird Dir niemand sagen können, warum o2 Geld von Deinem Konto eingezogen hat. Entweder ist die Forderung berechtigt oder nicht. Kann es sein, dass zwischen Deiner Überweisung der insgesamt noch offenen Beträge und dem Abbuchungsauftrag von o2 ein zu geringer Zeitraum lag, als dass Deine Zahlung noch hätte rechtzeitig in die Systeme korrekt eingefügt werden können? Zwischen dem Zeitpunkt des Abbuchungsauftrages und der eigentlichen Abbuchung vergehen ein paar Tage.



 



Die Sache mit der Rücklastschriftgebühr hast Du scheinbar nicht so ganz verstanden. Dir entstehen keine Kosten, wenn Du einen Betrag zurückbuchen lässt, o2 hingegen schon. Sollte der von o2 geforderte Betrag berechtigt gewesen sein, darfst Du wieder 19 Euro bezahlen. Man sollte nie einen Betrag zurückbuchen lassen, wenn man nicht mal weiß, ob die Abbuchung gerechtfertigt ist oder nicht.



 



19 Euro könntest Du dann von o2 fordern, wenn Du berechtigt vom dem o2-Konto Geld eingezogen hast und dieses von o2 zurückgebucht wurde. Rechtens ist das jedoch auch nur dann, wenn Du Dir das durch die AGB abgesichert hast.




... sorry, falsches Zitat 😮



 



Gruesse K.




Das was hier dem TE passiert ist,ist auf jeden Fall mehr als ärgerlich.



Man sollte auf jeden Fall eine Beschwerde schreiben,allerdings wird nicht unbedingt viel dabei rumkommen.



Was die Leute an der Hotline angeht,so denke ich sind die alles andere als geschult,bevor die meisten Antwort geben,müssen die doch im PC nachsehen welche Antwort auf welche Frage hinterlegt ist,findet sich keine Antwort auf die Frage wird umschrieben.



Ob dies wirklich Kundenservice ist,dass lasse ich mal im Raum stehen....für mich ist es dies jedenfalls nicht...




Genau, erst einmal beschweren, auch wenn man gar nicht weiß, warum abgebucht wurde. Ich würde es erst einmal versuchen, telefonisch zu klären.



 



Und ob es ärgerlich für den TE ist, was hier passiert ist, das würde ich mal dahingestellt lassen. Es ist doch auch für o2 nicht hinnehmbar, wenn praktisch jeden Monat eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann, nur weil der Kunde seine Finanzen nicht im Griff hat.




Ja gut..Finanzen nicht im Griff haben ist das eine...kann ich ja auch nachvollziehen.



Doch jede Firma die ich kenne, wirklich jede, lässt auf Kundenwunsch das Abbuchungsdatum ändern!



Also bsb. statt am 1. des Monats wird zum 15. des Monats abgebucht.



 



Warum ist das überall möglich das ändern zu lassen, nur bei O2 nicht?



Für solch eine große Firma dürfte das doch kein Problem darstellen.



 



Ich habe am gleichen Tag an dem ich den Betrag zurück buchen gelassen habe, auch einen Brief verfasst und an O2 geschrieben.



ich werd ja sehen was als antwort kommt und werde diese dann auch hier Posten.



 



 Edit: das ärgerlichste an der ganzen Sache ist ja, dass ich für das eine Handy fast 500 € umsonst gezahlt habe.



Es ging nach 2 Monaten kaputt, feuchtigkeitsschaden hieß es, nicht in der garantie mit inbegriffen.



500€ Futsch.



Das man mit so einem teuren Gerät nicht im Regen telefoniert und es auch nicht ins Bad nimmt ist klar, meines erachtens muss es schon von werk aus einen Fehler gehabt haben, anders kann ich es mir nicht erklären.



Aber beweisen kann man sowas ja leider nicht,und glauben geschenkt wurde mir nicht, da gehen die Meinungen dann auseinander...



 



 




Ich habe noch nie versucht, das Abbuchungsdatum ändern zu lassen. Mir ist auch nicht klar, was das bringen soll. Mal angenommen, Du erhältst pro Monat 1000 Euro. Dann ist es doch ganz egal, ob die Handyrechnung dann abgebucht wird, wenn das Geld eben auf dem Konto eingegangen ist oder dann, kurz bevor das neue Geld kommt. Wie man es dreht oder wendet, man muss mit diesen 1000 Euro einen ganzen Monat auskommen.



 



Allgemein ist es doch so, dass die meisten Abbuchungen in den ersten Tagen eines Monats vorgenommen werden. In der Telekommunikationsbranche erfogt die Abbuchung meist 10 Tage nach Rechnungszugang.



 



Mit dem Handy ist das ärgerlich. Wobei ich ein Gerät für 100 Euro ebenso behandeln würde, wie ein Gerät für über 500 Euro. Mein Nutzungsverhalten würde sich da nicht ändern. Ein Feuchtigkeitsschaden bedeutet aber nicht, dass es sich dabei um einen Totalschaden handelt. Nur die Garantie greift eben nicht. Eine Instandsetzung auf eigene Kosten ist sicherlich möglich. Was sagt denn der Kostenvoranschlag?




Hallo,



 



wenn ich über meinen Flat ein Wasserglas übergieße kann ich auch den Fernsehr nicht über die gesetzliche Garantieleistung reparieren lassen. Hierzu habe ich aber eine Haftpflichtversicherung...



 



Ich als Kunde kann entscheiden wer von meinem Konto der Bank einziehen darf oder nicht. Wenn ich einer Lastschrift wiederrufe stellt meine Bank dem Einzieher das auch nicht in Rechnung, anders, wenn mein Konto nicht gedeckt ist. Die Berechnunbgspauschale bei einer Rücklastschrift durch den Kunden finde ich eindeutig zu hoch! Die Banken stellen die Rücklastschrift durch Kundenverschulden meines Wissens mit max. 7,00 EUR in Rechnung, wenn ich der Lastschrift wiederrufe 0,00 EUR. Wie können 19,00 EUR Gebühr seitens O2 berechtigt sein ? Das würde mich interessieren. Vor allem, da bei einem Unternehmen dieser Größe alles automatisiert ist. Da sitzt doch kein Mitarbeiter und schreibt die Schreiben an den Kunden und die Versandkosten dürften sich wenn auch nur auf max. 0,55 EUR belaufen... Das würde mich echt riesig interessieren.



 



Ich denke auch, dass vielleicht bei den Überweisungen noch offene Rücklastschriftgebühren offen geblieben sind. Ich bin ein Freund von schnellen Problemlösungen und der Griff zum Telefonwürde sich hier bestimmt lohnen.



 



MfG D4Fun 😉




Hallo D4Fun,



 



schau dir mal folgenden Thread hier im o2 KundenForum an   http://forum.o2online.de/t5/Service/R%C3%BCcklastschriftgeb%C3%BChr-19/td-p/28096



 



Du wirst sehen, dass Telefónica o2 Germany GmbH & Co. OHG nicht die teuersten sind mit der Rücklastschrift. Es gibt hier in Deutschland auch Telekommunikationsanbieter, die 21,-- Euro oder mehr dafür verlangen.



 



Gruß, Sonic28




 Hallo Sonic28,



 



vielen Dank für den Thread.



 



Ich denke jedoch, dass sich O2 ein Beispiel an Alice nehmen könnte - man ist ja jetzt ein Unternehmen und ab 01.04. eh offiziell unter einem neuen Dach zu Hause. Bei Alice zahlt man 5,00 EUR Mahngebühren und bis zu ca. 7,00 EUR Rücklastgebühren (je nach Hausbank des Kunden).



 



O2 sollte sich kein Beispiel an Service-Providern nehmen, sondern eher schaun, dass die Preise fair bleiben. Nicht ohne Grund stellt Telefonica auf der Unternehmensseite (o2.com) die Verantwortung für den Kunden in den Vordergrund. Meiner Meinung gehören solche hohen Gebühren auch mit dazu...



 



Klar, andere schwarze Schafe sind immer teurer, aber damit sollte man sich nicht brüsten. Eher schaun, wo die anderen Professionals sind... Meine Meinung.



 



MfG D4Fun 😉




 



D4Fun schrieb:

Hallo,



 



wenn ich über meinen Flat ein Wasserglas übergieße kann ich auch den Fernsehr nicht über die gesetzliche Garantieleistung reparieren lassen. Hierzu habe ich aber eine Haftpflichtversicherung...



 



Ich als Kunde kann entscheiden wer von meinem Konto der Bank einziehen darf oder nicht. Wenn ich einer Lastschrift wiederrufe stellt meine Bank dem Einzieher das auch nicht in Rechnung, anders, wenn mein Konto nicht gedeckt ist.



 



Hier liegen 2 kleine Fehler vor:



 



1. Deine Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Du Deinen eigenen Fernseher beschädigst. Sie kommt nur dann auf, wenn es der Fernseher einer nicht versicherten Person ist.



 



2. Man kann zwar einem Unternehmen die Abbuchungs- oder Lastschrifterlaubnis entziehen, nur interessiert das die Bank nicht. Jeder kann von Deinem Konto abbuchen, auch wenn Du es nicht erlaubt hast. Wenn Du Deiner Bank mitteilst, o2 darf nicht mehr von Deinem Konto abbuchen, dann passiert da gar nichts. Es bleibt nur die Möglichkeit, erfolgte Abbuchungen zurück buchen zu lassen.




 



Sonnenklee schrieb:

 



2. Man kann zwar einem Unternehmen die Abbuchungs- oder Lastschrifterlaubnis entziehen, nur interessiert das die Bank nicht. Jeder kann von Deinem Konto abbuchen, auch wenn Du es nicht erlaubt hast. Wenn Du Deiner Bank mitteilst, o2 darf nicht mehr von Deinem Konto abbuchen, dann passiert da gar nichts. Es bleibt nur die Möglichkeit, erfolgte Abbuchungen zurück buchen zu lassen.



Hier liegt 1 kleiner Fehler vor: 😉

Man kann durchaus sein Konto für bestimmte Firmen sperren lassen, dann geht da gar nichts mehr, habe ich schon selber veranlasst, weil vor Jahren mal ne Firma meinte sie müsse auch ohne Erlaubniss Beträge abbuchen. Ab da war dann Ruhe.

 




Das mag dann vielleicht bei einigen Banken gehen. Wobei das große Problem ist, der Empfänger wird bei Transaktionen grundsätzlich nicht überprüft. Und gerade große Unternehmen haben mehrere Bankverbindungen. Man sperrt also eine Bankverbindung. Damit kann aber weiterhin von einem anderen Konto des Untrnehmens Abbuchungen vom eigenen Konto erfolgen.




Hallo Sonnenklee,



 



hast recht, meine Haftpflicht würde das bestimmt nicht bezahlen, aber vielleicht eine andere die nicht von mir ist 😉 Der ein oder andere hat vielleicht auch extra für solche Fälle eine extra Handy-Versicherung abgeschlossen, die solche Schäden mit Selbstbeteiligung tragen.



 



Na klar kann jedes Unternehmen, welches eine rechtmäßige Einzugsermächtigung von mir hat von meinem Bankkonto die Rechnungsbeträge einziehen. Dennoch habe ich die Möglichkeit die Rückbuchung über einen Wiederruf zu veranlassen. Und glaub mir, das ist bei allen Banken in Deutschland möglich! Und wenn du mir nicht glaubst, dann frag doch mal bei deiner Hausbank nach. Ich hatte den Fall auch schon einmal vor einigen Jahren.



 



Und bei einem Wiederruf fallen keine Kosten für das Unternehmen an, welches den Betrag eingezogen hat. Ist bei mir im Unternehmen so, damit arbeite ich Tag täglich. Es kann vielleicht sein, dass deine Hausbank dir eine Gebühr berechnet. Da müsste ich bei meiner auch noch mal nachfragen. Und somit habe ich als Kontoinhaber die Entscheidung wer welche Beträge einzieht oder nicht, und das habe ich damit gemeint. Unabhängig davon, dass ich bei dem einziehenden Unternehmen nun einen offenen Betrag habe.



 



Und das Banken auch die Lastschriften von bestimmten Unternehmen sperren können und sofort wieder zurückholen, wie es Kailash geschrieben hat, ist mir auch bekannt - hab ich mal bei Akte.2010 im Fernsehen gesehen. Da ging es um Gewinnspielanrufe.



 



MfG D4Fun ☺️




 



D4Fun schrieb:
Dennoch habe ich die Möglichkeit die Rückbuchung über einen Wiederruf zu veranlassen. Und glaub mir, das ist bei allen Banken in Deutschland möglich!

 



Und das Banken auch die Lastschriften von bestimmten Unternehmen sperren können und sofort wieder zurückholen, wie es Kailash geschrieben hat, ist mir auch bekannt - hab ich mal bei Akte.2010 im Fernsehen gesehen. Da ging es um Gewinnspielanrufe.



 



MfG D4Fun ☺️



 



In dem ersten Punkt stimmen wir überein. Wenn das über einen Widerspruch geht, dann ist das problemlos möglich und muss auch kostenlos erfolgen. Die Gebühren werden demjenigen in Rechnung gestellt, der die Abbuchung vorgenommen hat.



 



Wir müssen da wieder zwei Dinge unterscheiden, Lastschriften und Abbuchungsaufträge. Die werden unterschiedlich behandelt. Ist ja aber auch nicht so wichtig für dieses Thema. Denn eigentlich geht es ja um ganz etwas anderes.




Hallo @Marqes.



tut mir leid was Dir da passiert ist, aber das kannst Du in Zukunft ganz leicht abstellen, indem Du den Betrag für das oder die Handys unter Angabe Deiner Vertragsnummer im voraus überweist. Und o2 wird nicht´s mehr von Deinem Konto abbuchen.

Somit ersparst Du Dir die nicht unerheblichen Mahngebühren, und beiden den ganzen Ärger. Wenn Du keinen Monat vergisst den Betrag zu überweisen, musst Du nicht mal die Einzugsermächtigung zurückziehen .



 



Gruß




Wenn du es doch schriftlich von O2 hast das nurnoch Betrag X zu bezahlen ist und damit der Vertrag + alle weiteren Forderungen seitens O2 abgestellt sind, dann würde ich einfach mal die ~60€ rückbuchen lassen und wenn se dann mit irgendwelchen fadenscheinigen Argumenten kommen die nicht rechtlich haltbar sind lass es doch drauf ankommen o.O. Wird vermtl. dann irgendwann zu nem Inkassobüro wandern, mega Gebühren generieren und früher oder später flattert Dir nen Mahnbescheid ins Haus. Diesem dann halt wiedersprechen. Wenn die Forderung seitens O2 dann nicht haltbar ist wirste ja dann recht bekommen und zahlst nix, falls sie doch haltbar ist zahlste dann richtig kräftig 😄



 



Ich kanns mir bei O2 aber eigentlich kaum vorstellen, dass die irgendeinen Betrag abbuchen aus lust an der Freude oder sowas, irgendwie wird der meist schon berechtigt sein, falls nicht rede doch erstmal mit der Hotline, wenn es dann wirklich nicht gerechtfertigt ist dann werden ses sicher zurücküberweisen oder halt so lassen wenn du eh schon zurückgebucht hast. Falls es nicht berechtigt ist und se sich weigern es zurückzuzahlen (was sehr sehr sehhhrrr unwahrscheinlich ist, verfahr halt wie oben)