Vor rund drei Wochen habe ich ein Galaxy Ace im O2-Shop bestellt, das hat "damals" 181€ gekostet insgesamt. Der Mitarbeiter im Shop bzw. seine Urlaubsvertretung hat's nicht hinbekommen, dass Handy zu bestellen, als es verfügbar war (zum Zeitpunkt der Bestellung war es das nicht). Seit Anfang Februar kostet das Ace jetzt 241€. Am 2. Februar kam dann auch die Bestellbestätigung für mein Handy.
Ratet mal, wie viel ich bezahlen soll. Genau! 241€. Weil die Mitarbeiter/in im O2-Shop es nicht geschafft hat, eine Bestellung abzuschicken. Geht's noch?
Der Telefonsupport ist vollkommen inkompetent und kann nach eigener Aussage "nichts machen". Dafür sei der "Mitarbeiter im O2-Shop" verantwortlich. Sein System erlaubt ihm aber nicht, den Preis zu ändern (das glaub' ich ihm übrigens). Laut Telefonservice soll ich auf genau den jetzt einreden?
Whatever, zur Kündigungsabteilung weiterleiten lassen. Auch die können noch nichts machen - frühestens, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt, lasse sich über den Preis sprechen (!!!!!). Hallo? Da läuft aber was gehörig falsch! Soll ich dafür bezahlen, dass eine Urlaubsvertretung unfähig war, ihren Job zu erledigen? Muss man erst mit Kündigung drohen, bevor sich überhaupt jemand regt bei O2?
Meiner Meinung nach ist das einfach ein dreister Betrugsversuch von O2. Ein toller Preis wird versprochen, ein beschi... bescheidener soll bezahlt werden. Mein Handy bekommt ihr zurück. Meine Internetflat kündige ich übrigens gleich mit. Bei Vodafone gibt's bestimmt ein tolles Kombi-Paket, Galaxy Ace mit Internet.
Wenn O2 mein Geld nicht nötig hat, dann ist das so. In dem Fall bekommt ihr's auch nicht.
Aber ganz ohne Frage will ich ja auch nicht posten. Gibt's irgendwo im Netz vorgefertigte Formulare für Kündigungen?
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http://www.briefform.de/kuendigen-handy.html
Das ist jetzt nur für den Mobilfunkvertrag, aber letztendlich ist doch so eine Kündigung schnell selber geschrieben.
Was das Handy angeht, müsste es keine Kündigung sein sondern ein Widerspruch(solange du in der 2 Wochen Frist liegst).
Das ist jetzt nur für den Mobilfunkvertrag, aber letztendlich ist doch so eine Kündigung schnell selber geschrieben.
Was das Handy angeht, müsste es keine Kündigung sein sondern ein Widerspruch(solange du in der 2 Wochen Frist liegst).
Dange schrieb:Welche 2 Wochenfrist? Das Handy wurde im Shop erworben.
Was das Handy angeht, müsste es keine Kündigung sein sondern ein Widerspruch(solange du in der 2 Wochen Frist liegst).
sandroschubert
Aber da wird's ja wohl nicht noch mehr Probleme geben, oder? Ich habe bisher ja noch nichtmal etwas unterschrieben .___.
Ist es das wirklich? Denn eine Bestellbestätigung kam ja, das heißt es handelt sich um eine Bestellung, somit müsste es unter die Fernabsatzverträge handeln, somit muss das Rücktrittsrecht von 2 Wochen auch da gelten.
Aber ganz verstehe ich es nicht 😉 Verbessere mich, wenn ich falsche liege: Du hast das Handy per Post bekommen mit Rechnung, somit Fernabsatzvertrag, da müsste auch ein Retoure-Schein drin liegen, damit würde ich es zurückschicken und vorbei ist die Sache.
Aber ganz verstehe ich es nicht 😉 Verbessere mich, wenn ich falsche liege: Du hast das Handy per Post bekommen mit Rechnung, somit Fernabsatzvertrag, da müsste auch ein Retoure-Schein drin liegen, damit würde ich es zurückschicken und vorbei ist die Sache.
Und wo genau ist hier der Betrug?
Der Shop-Mitarbeiter hat zwar Mist gebaut, du warst aber nicht verpflichtet, das Handy zu diesem Preis anzunehmen. So wie ich es verstanden habe, wurde es vom Shop bestellt und du hast es dort abgeholt, oder nicht? Soweit ich weiss bestellen die Shops keine Ware für Kunden, die dann an den Kunden ausgeliefert wird. Wenn doch, dann hast du ebenfalls keine Verpflichtung, die Ware anzunehmen, es sei denn du hast sie nachweislich zu diesem Preis bestellt. Wenn du nichts unterschrieben hast, dann würde ich das einfach zurückschicken, nicht bezahlen, und darauf hinweisen, dass du die Ware zu dem Preis gar nicht bestellt hattest. Die Beweispflicht liegt bei o2, bzw. beim Shop.
@Dange
Die Tatsache, dass die Ware per Post geliefert wurde begründet keinen Fernabsatzvertrag. Maßgeblich ist die Bestellung. Wenn du also im Internet / per Telefon bestellt, und die Ware in einem Laden abholst, dann hast du ein Widerrufsrecht. Wenn du im Laden etwas kaufst, diese aber zu dir nach Hause geliefert wird, hast du kein (gesetzliches) Widerrufsrecht. Leider sind die Fakten in diesem Fall nicht eindeutig. Wer hat wie bestellt, was wurde wohin geliefert?
Der Shop-Mitarbeiter hat zwar Mist gebaut, du warst aber nicht verpflichtet, das Handy zu diesem Preis anzunehmen. So wie ich es verstanden habe, wurde es vom Shop bestellt und du hast es dort abgeholt, oder nicht? Soweit ich weiss bestellen die Shops keine Ware für Kunden, die dann an den Kunden ausgeliefert wird. Wenn doch, dann hast du ebenfalls keine Verpflichtung, die Ware anzunehmen, es sei denn du hast sie nachweislich zu diesem Preis bestellt. Wenn du nichts unterschrieben hast, dann würde ich das einfach zurückschicken, nicht bezahlen, und darauf hinweisen, dass du die Ware zu dem Preis gar nicht bestellt hattest. Die Beweispflicht liegt bei o2, bzw. beim Shop.
@Dange
Die Tatsache, dass die Ware per Post geliefert wurde begründet keinen Fernabsatzvertrag. Maßgeblich ist die Bestellung. Wenn du also im Internet / per Telefon bestellt, und die Ware in einem Laden abholst, dann hast du ein Widerrufsrecht. Wenn du im Laden etwas kaufst, diese aber zu dir nach Hause geliefert wird, hast du kein (gesetzliches) Widerrufsrecht. Leider sind die Fakten in diesem Fall nicht eindeutig. Wer hat wie bestellt, was wurde wohin geliefert?
Dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Wie ich das sehe, hat er das Telefon über O2 bestellt. Denn wäre er/sie in den Shop gegangen und hätte das Telefon abgeholt, dann hätte er/sie es schon bereits bezahlen müssen.
Aber warten wir ab, wie es tatsächlich abgelaufen ist ;-)
Aber warten wir ab, wie es tatsächlich abgelaufen ist ;-)
Die Beschreibung ist so oder so etwas wirr.
"Der Mitarbeiter im Shop ...] hat's nicht hinbekommen, dass Handy zu bestellen, als es verfügbar war (zum Zeitpunkt der Bestellung war es das nicht)."
Also war es nun verfügbar oder nicht? Und wenn es nicht verfügbar ist kann man es auch nicht bestellen. Höchstens vormerken lassen.
"Der Mitarbeiter im Shop ...] hat's nicht hinbekommen, dass Handy zu bestellen, als es verfügbar war (zum Zeitpunkt der Bestellung war es das nicht)."
Also war es nun verfügbar oder nicht? Und wenn es nicht verfügbar ist kann man es auch nicht bestellen. Höchstens vormerken lassen.
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