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Hallo Kundenservice!



Ich besitze das Samsung Galaxy S III Mini nicht mehr, da es mir im März 2015 gestohlen wurde. Die Base Vertragspartner wissen das. Bitte könnten Sie mir den Treuegutschein deshalb nicht für einen fiktiven Kauf anrechnen, sondern bestehen lassen, damit ich mir ggf. bald ein neues Smartphone kaufen kann? Bitte denken Sie auch daran, die Rechnung zu korrigieren, da seit 27.11.16 keine Handy-Miete mehr anfällt.



MfG xxxxxx xxxxxx



Meine Mail-Adresse: xxxxxxxx@xxxxxxx.xx



Bitte bestätigen Sie mir das.



Beitrag aus Datenschutzgründen von Sonic28 geändert!



Hallo silverlady.



Dein Handy ist seit dem 27.11.2016 abbezahlt und wurde bis zu diesem Datum korrekt in Rechnung gestellt.



Deine aktuelle Rechnung umfasst auch erst den Rechnungszeitraum vom 01.10.2016 bis 31.10.2016.



Nun gibt es zwei Möglichkeiten:




  • Du kannst das Handy kaufen, indem du den noch offenen Betrag mit deinem Treuegutschein verrechnen lässt.
  • Du schickst das Handy an uns zurück und wir zahlen dir den Wert des Treuegutscheins auf dein Kundenkonto aus.



Da das Handy ja nicht mehr in deinem Besitz ist, ist eine Auszahlung auf dein Kundenkonto leider nicht möglich.



Gruß



Antje




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