Hallo, gestern Abend öffnete sich während des Surfens im Internet auf einer bekannten, renomierten Seite (imdb.com) auf einmal ein Fenster von o2, wo ich um Bestätigung des Kaufs eines dubiosen Sex-Abos (jedenfalls vermute ich das anhand des Abonamens) gebeten wurde. Dieses habe ich natürlich abgelehnt und sicherheitshalber eben bei der o2-Hotline eine Drittanbietersperre (außer o2-Dienste) einrichten lassen. Diese Sperre gilt jedoch erst ab jetzt und davon sind nicht bereits evtl. laufende Abos betroffen.
Jetzt habe ich ein paar kurze Fragen in diesem Zusammenhang:
- wo kann ich unter "Mein o2" sehen, dass die Drittanbietersperre aktiviert wurde ? Laut o2-Hotline soll dieses dort abrufbar sein.
- zwar bin ich mir 1000%ig sicher, dass ich den Abschluss des o. g. Abos widersprochen habe, jedoch hätte ich gerne gewußt, ob nach dem clicken auf "Zustimmen" noch eine weitere Abfrage oder Bestätigung des Kaufs (per sms o.ä.) erfolgt da ich mir Sorgen vor möglichen, bösen Überraschungen auf der nächsten Abrechnung mache. Die o2-Hotline konnte mir diesbezüglich keine genauen Angaben machen.
- laut Hotline kann man nirgendwo online einsehen, ob und welche Abos man abgeschlossen hat sondern erst auf der nächsten Rechnung - ist das korrekt ? Wie soll man dann ein entsprechendes Abo überhaupt kündigen können???
Noch zur Info: ich habe ein o2-Laufzeitvertrag (Blue100).
Für alle Antworten im voraus vielen Dank !!!
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In den Kundendaten unter Mein o2 ist eine Drittanbietersperre nicht ersichtlich.
Nach einem Klick auf "Zustimmen" würde keine weitere Abfrage kommen.
Drittanbieter-Abos können nicht online eingesehen werden, da dies eine Dienstleistung durch eben Dritte ist. Die Verwaltung eines solchen Abos obliegt dem Kunden. Er sollte wissen wo er etwas abschließt und wie er es wieder kündigt. Auf der Rechnung kann man die genaue Dienstleistung dann halt nochmal ablesen.
Nach einem Klick auf "Zustimmen" würde keine weitere Abfrage kommen.
Drittanbieter-Abos können nicht online eingesehen werden, da dies eine Dienstleistung durch eben Dritte ist. Die Verwaltung eines solchen Abos obliegt dem Kunden. Er sollte wissen wo er etwas abschließt und wie er es wieder kündigt. Auf der Rechnung kann man die genaue Dienstleistung dann halt nochmal ablesen.
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