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Datenautomatik im April 2019 für Zeitraum 07/18 bis 4/19 abgerechnet

  • May 14, 2019
  • 3 Antworten
  • 149 Aufrufe

Ich habe für den Monat April 2019 die Rechnung erhalten.
Standard Rechnung sonst 19,99 €.
Jetzt 45,99 €

Mir wurde eine Datenautomatik für den Zeitraum von Juli 2018 bis heute in Rechnung gestellt. Die Rechnung sagt aus Leistungszeitraum 13.03.2019 bis 12.04.2019.

Wie kann man Leistungen aus 2018 noch geltend machen wollen.
Solche Leistungen müssen regelmäßig in Rechnung gestellt werden um den Kunden nicht in die Irre zu führen.

Ich bin mit der Rechnung nicht einverstanden !

Lösung von bielo

Ich habe für den Monat April 2019 die Rechnung erhalten.
Standard Rechnung sonst 19,99 €.
Jetzt 45,99 €

Mir wurde eine Datenautomatik für den Zeitraum von Juli 2018 bis heute in Rechnung gestellt. Die Rechnung sagt aus Leistungszeitraum 13.03.2019 bis 12.04.2019.

Wie kann man Leistungen aus 2018 noch geltend machen wollen.
Solche Leistungen müssen regelmäßig in Rechnung gestellt werden um den Kunden nicht in die Irre zu führen.

Ich bin mit der Rechnung nicht einverstanden !



Da wirst du nicht umhin kommen. Es gilt die 3 jährige Verjährungsfrist.

Zudem wurde die Leistung ja in Anspruch genommen. Kein Grund, dies nicht zu zahlen.

3 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • May 14, 2019
Ich habe für den Monat April 2019 die Rechnung erhalten.
Standard Rechnung sonst 19,99 €.
Jetzt 45,99 €

Mir wurde eine Datenautomatik für den Zeitraum von Juli 2018 bis heute in Rechnung gestellt. Die Rechnung sagt aus Leistungszeitraum 13.03.2019 bis 12.04.2019.

Wie kann man Leistungen aus 2018 noch geltend machen wollen.
Solche Leistungen müssen regelmäßig in Rechnung gestellt werden um den Kunden nicht in die Irre zu führen.

Ich bin mit der Rechnung nicht einverstanden !



Da wirst du nicht umhin kommen. Es gilt die 3 jährige Verjährungsfrist.

Zudem wurde die Leistung ja in Anspruch genommen. Kein Grund, dies nicht zu zahlen.

o2_Tatjana
  • Team
  • May 15, 2019
Hallo @gismick,

schön, dass du dich in unserer o2 Community meldest. ☺️

Zum Zeitpunkt deiner Datenvolumenerweiterung hast du eine SMS von uns bekommen. Eine Nachberechnung von Verbindungen aus früheren Monaten ist grundsätzlich zulässig. Genaueres hierzu findest du in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie @bielo schon erwähnt hat, beträgt die Verjährungsfrist für diese Leistungen drei Jahre. Ich versichere dir, dass keine Doppelberechnung vorliegt.

Hast du noch weitere Fragen an die Community?

Viele Grüße, Tatjana

o2_Tatjana
  • Team
  • May 17, 2019
Hallo @gismick,

bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung von dir erhalten. Hat sich dein Anliegen damit geklärt?

Viele Grüße, Tatjana