Skip to main content
Sehr geehrte Damen und Herren, 



 



Aufgrund einer Fehlfunktion meines Handy (HTC One mini), habe ich mein Handy in einem Shop abgegeben. 



 



Des wurde dann zur Reparatur geschickt, und mir retourniert.  Um das Paket entgegennehmen zu können, hätte ich 31€ Nachnahme Gebühren zahlen sollen. Fakt ist, dass das Handy nicht repariert wurde. 



Da wird jeder verstehen, dass ich keine 31€ für ein defektes Handy zahlen möchte. 



 



Darüber informiert wurde ich im Shop nicht. Nach einem Telefonat mit der Hotline wurde mir gesagt ich soll es mit dem Shop klären, in welchem ich das Handy abgegeben habe. 



Das Problem ist während mein Urlaub in Stuttgart aufgetreten, ich selber wohne in Bremen. Soll ich ernsthaft 700 Kilometer fahren, um mich beim Shop zu beschweren?



 



Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei O2, war bis jetzt zufrieden. Das Handy ist noch nicht mal ein Jahr alt und unbrauchbar, weil es nicht mehr vollständig lädt. Zwölf Monatsraten sind noch offen und ich soll trotzdem für ein defektes Gerät bezahlen. Von O2 hatte ich mehr Kulanz erwartet, zudem ich nicht seit gestern Kunde bin. 



 



Ein neues Handy wurde mir verweigert. Zufrieden stellend ist der Sachverhalt nicht. 



 



Ich freue mich über eine positive Lösung



 



Mit freundlichen Grüßen



Martial



Bei einer Reparatur im Rahmen von Garantie/Gewährleistung fallen keine Kosten an.



31€ zahlt man wenn man es sich nach einem Gewährleistungsausschluss unrepariert zurücksenden lässt.



 



Darüber hast du keine Informationen erhalten? Kein Lieferschein?



 



Was hat die Hotline genau gesagt?



 



Grüße, Katja



 




Was war der Fehler? Das Problem ist, dass du nach 6 Monaten nachweisen musst, dass dieser auch schon beim Kauf vorhanden war. Hast du die 31 Euro bezahlt? Wenn nicht, kannst du Arvato schriftlich auffordern, das Gerät noch mal unentgeltlich zuzustellen oder schriftlich nachzuweisen, dass der Kunde hätte wissen müssen, dass der Schaden nicht unter der Gewährleistung fällt. Nur dann wäre die Berechnung der 31 Euro zulässig - aber auch dann nur, wenn diese Kosten im Auftrag erwähnt wurden. 




Frechnuss schrieb:

 



31€ zahlt man wenn man es sich nach einem Gewährleistungsausschluss unrepariert zurücksenden lässt.



 



Richtig, aber auch dann nur wenn der Kunde hätte wissen müssen, dass die Reparatur nicht unter der Gewährleistung fällt, und das ist selten der Fall. Arvato macht sich nämlich sonst strafbar, wenn sie die unentgeltliche Rückgabe des Handys verweigert.




Ich weiß.



Mir ging es jedoch erst einmal um die Klärung, dass es zu einem Gewährleistungsausschluss kam, denn dies wurde im ersten Post nicht erwähnt.



Und wodurch genau.



 



Ein gesplittertes Display z.B. ist für den Kunden deutlich ersichtlich. ;-)



 




Amiram schrieb:

 



Des wurde dann zur Reparatur geschickt, und mir retourniert.  Um das Paket entgegennehmen zu können, hätte ich 31€ Nachnahme Gebühren zahlen sollen. Fakt ist, dass das Handy nicht repariert wurde. 



Da wird jeder verstehen, dass ich keine 31€ für ein defektes Handy zahlen möchte. 



Ich glaube nicht, dass das jeder verstehen wird. Ich glaube auch nicht, dass das grundsätzlich eine gute Idee war. Da kann ich mich aber auch irren, weil ich nicht weiß, um was für einen Defekt es konkret geht.



 



Amiram schrieb:

 



Darüber informiert wurde ich im Shop nicht.



Das ist natürlich nicht in Ordnung. Hast Du bei der Abgabe des Handys im Shop irgend etwas unterschrieben?



 



Amiram schrieb:

 



Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei O2, war bis jetzt zufrieden. Das Handy ist noch nicht mal ein Jahr alt und unbrauchbar, weil es nicht mehr vollständig lädt.



Hat man Dir gesagt / geschrieben, weshalb die Reklamation abgelehnt wurde?



Was genau war denn eigentlich nicht (mehr) in Ordnung mit dem Gerät?



 



Amiram schrieb:



Zwölf Monatsraten sind noch offen und ich soll trotzdem für ein defektes Gerät bezahlen.



Ob Einmal- oder Ratenzahlung: das ändert nichts daran, dass Du einen Vertrag eingegangen bist, der Dich dazu verpflichtet, das Gerät zu bezahlen. Die Nichtannahme des retournierten Gerätes ändert daran nichts.



Ich vermute Folgendes: Der Servicepartner von o2 ist nach Besichtigung Deines Handys zum Schluss gekommen, dass es sich um keinen Gewährleistungsfall handelt. Es gibt zwar grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungszeit, aber nach einem halben Jahr verkehrt sich die Beweislast: Ab dann muss nämlich der Käufer nachweisen, dass der reklamierte Mangel von Beginn an im Gerät begründet lag, oft wird hier ein Gutachten fordert. Wahrscheinlich steht der Servicepartner auf dem Standpunkt, dass das bei Deinem Gerät nicht der Fall ist und hat deshalb das Gerät zurückgeschickt. Bei der Abgabe des Geräts wirst Du wahrscheinlich akzeptiert haben, dass bei Verneinung eines Gewährleistungsfalls eine Pauschale für die Inaugenscheinnahme des Geräts zu zahlen ist.



 



 



 




Hallo Amiram,



 



erstmal herzlich Willkommen im Forum. Mir liegt hier ein Foto des dokumentierten Schadens vor. An dem Gerät ist ein Sturzschaden ersichtlich. An einer der Ecken ist ein nicht unbeachtliches Stück abgeplatzt. Dies fällt nicht mit unter die Garantie bzw. Gewährleistung.



 



Da im Gewährleistungsantrag angegeben worden ist, dass im Falle eines Ausschlusses die kostenpflichtige Rücksendung erfolgen soll, ist dieses auch entsprechenf veranlasst worden.



 



Gruß,



Carina




Das Handy lädt nicht mehr vollständig und die Laut/Leise Tasten haben keine Funktion mehr.



 



Zweiteres ist nicht dramatisch aber warum sollte ich ein handy wieder haben wollen der eigentlich gut für den Müll ist? Zum entsorgen zahle ich keine 31 €. 



 



 



 



 



 



 




In dem Fall musst du ja gar nicht zahlen. Das Gerät wird dann von Arvato entsorgt. Normalerweise wird man aber vorher gefragt, ob man das Gerät zurückhaben will.




Hallo Carina, 



 



der Sturz ist im Februar entstandenen. Das Handy hat bis dato reibungslos funktioniert.. Bis im Oktober.



 



Ich habe auch nicht ein defektes Gehäuse reklamiert, sondern Komponenten. 



 



Dass das Handy eine Macke durch den Sturz erlitten hat, ist mir bereits im Februar aufgefallen.  Das hatte aber keine Beeinträchtigungen auf die Funktion des Geräts an sich.



 



Die Gründe der Reklamation habe im Shop angegeben. Darunter zählte nicht die Macke am Gehäuse.



 



Ist denn nichts weiteres untersucht worden?



 



Warum sollte ich dann 31€ bezahlen, wenn das Handy nicht auf die Reklamationsgründe kontrolliert wurde? 



 



Martial




o2_Carina schrieb:

 



Da im Gewährleistungsantrag angegeben worden ist, dass im Falle eines Ausschlusses die kostenpflichtige Rücksendung erfolgen soll, ist dieses auch entsprechenf veranlasst worden.



 



Das trifft vielleicht hier zu, kann man aber pauschal so nicht sagen. Nicht der Gewährleistungsausschluss an sich begründet diese Berechnung, sondern die Tatsache, dass der Kunde hätte wissen müssen, dass es sich nicht um einen Schaden handelt, der unter der Gewährleistung fällt.  Auch ist der Kunde nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen.




Hallo Amiram,



 



es können keine Teilreparaturen duchgeführt werden.



 



Dies sind Vorgaben vom Hersteller. Nach diesen Bedingungen wird auch die Gerätegarantie überprüft und in deinem Fall wurden weitere Defekte am Mobiltelefon festgestellt, die teilweise nicht unter die Garantie fallen.



 



Gruß,



Carina



 



 




@o2_Carina Ich glaube du verwechselst hier Garantie und Gewährleistung.




o2_Carina schrieb: 



Dies sind Vorgaben vom Hersteller. Nach diesen Bedingungen wird auch die Gerätegarantie überprüft und in deinem Fall wurden weitere Defekte am Mobiltelefon festgestellt, die teilweise nicht unter die Garantie fallen.



Ob das rechtlich haltbar ist?



 



Ich stelle mir grade vor, ich habe ein Auto gekauft, für das noch die Gewährleistung gilt, und ich reklamiere einen defekten Motor. Der Defekt ist offenbar schon von Anfang an in der Motorkonstruktion begründet, aber eben erst später zum Tragen gekommen. Ich glaube nicht, dass eine Reklamation abgelehnt werden könnte, weil ich Kratzer im Lack habe, und der Hersteller/die Vertragswerkstatt auf dem Standpunkt steht, Teilreparaturen seien nicht vorgesehen.




Hallo zusammen,



 



da habe ich das wohl etwas unglücklich formuliert. Die Ausschlussgründe wie Sturzschäden oder Flüssigkeitsschäden gelten aber nicht nur für die Garantie sondern auch für die Gewährleistung.



 



Ein Sturzschaden kann nicht einfach außer Betracht gelassen werden bei der Instandsetzung.



 



Gruß,



Carina




Carina,



 



Ich habe nie verlangt, dass das Gehäuse repariert werden muss. 



 



Wenn keine Teilreparaturen vorgenommen werden können, dann sollte man den Kunden vorher darüber informieren. 



 



Die Macke am Gehäuse habe ich nicht reklamiert und sollte auch nicht Teil einer "Schönheitsreparatur" werden. Ein Handy ist ein Gebrauchsgegenstand. Man ärgert sich zwar kurzzeitig  über eine Macke, akzeptiert man sie, wenn die Funktionalität nicht beeinträchtigt ist. 



 



Der Sturz hat kaum Zusammenhang mit der Anomalie des Akkus. 



 



Als treuer Kunde finde ich die Servicepolitik von O2 gerade inakzeptabel. Ich war bis jetzt immer zufrieden. Es scheint wohl nur so gewesen sein, bis der Kunde eine Beanstandung hat. 



 



Martial



 



 



 



 




Amiram schrieb:

 



Der Sturz hat kaum Zusammenhang mit der Anomalie des Akkus.  



 



Das sieht Arvato leider anders. Teilreparaturen können im Rahmen der Gewährleistung sehr wohl vorgenommen werden (ist sogar eine gesetzliche Verpflichtung, denn z.B. wenn dein Gerät nur einen Kratzer hätte, wäre das keinen Grund, einen anderen Fehler nicht zu behen, der beim Kauf vorhanden war). In diesem Fall wird es aber sehr sachwierig sein, nachzuweisen, dass der Fehler des Akkus beim Kauf vorhanden war, wenn das Gerät offensichtlich einen Sturzschaden hat. Und nach 6 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht.




Das Handy hat ohnehin 9 Monate einwandfrei funktioniert. 



 



Anscheinend wurde lediglich die Macke gesehen und der tatsächliche Reklamationsfehler gar nicht untersucht. 



 



Damit kann ich mich nicht zufrieden geben. 



 



Ist es das einzige Statement von O2? Noch nicht mal versuchen treue Kunden zu halten?



 



 



 




Hallo nochmal Amiram,



 



dein reklamierter Fehler ist tatsächlich aufgrund des Sturzschadens nicht untersucht worden, sondern es ist gleich die Rücksendung des unreparierten Gerätes erfolgt.



 



Leider gibt es hier keine Möglichkeit, dass wir die Kosten der Reparatur übernehmen. Das hätte ich dir, als langjährigen treuen Kunden, sehr gerne angeboten. Aber es besteht da leider keine Möglichkeit.



 



Gruß,



Carina




Hallo Carina, 



 



Das Handy geht in diesem Fall zurück. Ich sehe nicht ein, dass ich 31€ zahle, für ein Handy, das nicht Reklamation bezogen untersucht wurde. 



 



O2 wird sicherlich verstehen, dass ich mich mit dieser Aussage nicht einverstanden erkläre. 



 



Wenn ich mein Auto zur Ölwechsel in die Werkstatt bringe, wird nicht die Karosserie begutachtet.



 



Martial



 



 



 



 




Kein Lösungsvorschlag?




o2_Carina hat die Situation doch bereits erklärt.




Was möchtest du noch hören? Wenn du der Ansicht bist, der Schaden müsste repariert werden, steht es dir frei, nachzuweisen, dass der Schaden beim Kauf vorhanden war und in keinem Zusammenhang mit dem Sturzschaden steht. Stichwort: Beweislastumkehr nach 6 Monate.
Ich möchte, dass das Handy auf den Fehler untersucht wird, die angegeben wurden! Ganz einfache Fakten.



 



Wenn O2 / Arvato es nicht im Stande ist, soll einen anderen Vorschlag gemacht werden.



 



Möchte O2 mich als Kunde nicht behalten wollen, schaue ich mich um.



 



 




Hallo Amiram,



 



ich habe verstanden was du möchtest, doch das können wir dir, wie bereits besprochen, nicht anbieten.



 



Gruß,



Carina




Carina, 



 



Dann machen Sie einen Aufhebungsvertrag für die offenen Raten des Telefons. 



 



Bei der Kundenhotline war kein zuständiger Ansprechpartner anwesend. Ich bitte um Rückruf morgen von O2.



 



Martial